Parkrempler – Was tun, wenn das Auto angefahren wurde?

Parkrempler – Was tun, wenn das Auto angefahren wurde?

Parkrempler

Parkrempler gehören statistisch zu den häufig im Straßenverkehr auftretenden Verkehrsunfällen.

Glücklicherweise tritt in den seltensten Fällen bei einem Parkrempler ein Personenschaden auf, dafür aber sind sie diejenige Fallgruppe, in der Fahrerflucht am häufigsten zu beobachten ist.

Wer kennt das nicht: Das KFZ steht ordnungsgemäß geparkt, man kommt anderntags zu seinem Auto, das inzwischen eine Schramme oder Beule in der Karrosserie hat.

Einen Zettel an der Windschutzscheibe hat der dafür verantwortliche Verkehrsteilnehmer natürlich nicht hinterlassen.

Die hinzugerufene Polizei nimmt zwar den Schaden auf und leitet Ermittlungen wegen Fahrerflucht vom Unfallort ein, zu einem positiven Ergebnis führt es aber in der Regel nicht.

Der Parkrempler hinterlässt zwar meist nur einen Bagatellschaden, dennoch ist es extrem ärgerlich, wenn der Verursacher einfach weiterfährt und der Geschädigte mit der Schramme zurückbleibt.

Die Haftpflichtversicherung des Schädigers würde zwar den durch den Parkrempler verursachten Schaden natürlich regulieren, dazu müsste man allerdings natürlich wissen, wo dessen KFZ versichert ist.

Auch ein Anwalt kann die einstandspflichtige Haftpflichtversicherung nur dann herausfinden, wenn er zumindest das Kennzeichen des Schädigers kennt.

Die Situation kann ein aufrichtiger Autofahrer letztlich nur zum Anlass nehmen, sich selbst richtig zu verhalten und nach einem Parkrempler den Unfallort nicht einfach zu verlassen.

Ein solches Missgeschick kann schließlich jedem Verkehrsteilnehmer passieren (z.B. beim Einparken).

Aber wie verhält man sich nach einem Parkrempler richtig?

Der berühmte Zettel an der Windschutzscheibe ist natürlich ein Schritt in die richtige Richtung.

Darauf kann man als Unfallverursacher seinen Namen und eine Telefonnummer hinterlassen.

Aber was passiert, wenn der Zettel verschwindet durch Wind, Regen oder Passanten?

Das richtige Verhalten nach einem Parkrempler bzw. Unfall mit einem stehenden KFZ ist es, selbst die Polizei zu rufen.

Die Polizei nimmt dann an der Unfallstelle die Daten auf, so dass der Geschädigte damit in die Lage versetzt wird, vom Schädiger selbst oder dessen Versicherung den Schaden ersetzt zu bekommen.

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Häufig beobachtet man auch, dass gerade bei kleineren Schäden der Besitzer des beschädigten KFZ gar kein Interesse an einer weiteren Verfolgung hat und sich nicht einmal beim Verursacher meldet.

In dem Fall hat man sich richtig verhalten und muss die eigene Haftpflichtversicherung auch nicht bemühen und eine Erhöhung der eigenen Versicherungsbeiträge fürchten.

Meldet sich der Geschädigte doch, so sollte man überlegen, ob man den Unfall der Haftpflichtversicherung melden, oder den Schaden lieber selbst bezahlen sollte.

Oftmals ist der durch durch den Parkrempler verursachte Schaden nicht hoch genug, dass er es wirtschaftlich rechtfertigen würde, die erhöhten Beiträge für die Autoversicherung in Kauf zu nehmen.

In Zweifelsfällen kann sich der Schädiger auch mit seiner eigenen Versicherung abstimmen, was für ihn die wirtschaftlich günstigere Variante ist.

Sich nach einem solchen Unfall ohne Nachricht von der Unfallstelle zu entfernen, ist in jedem Fall eine schlechte Wahl.

Dies ist nicht nur unredlich, man riskiert auch die Strafverfolgung wegen Fahrerflucht und im Ergebnis muss die Haftpflicht-Versicherung trotzdem bemüht werden, wenn die Polizei den Verursacher identifiziert.

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