Führerschein und Fahrerlaubnis

Führerschein und Fahrerlaubnis

Wer mit einem Auto oder einem anderen Fahrzeug fahren möchte, braucht dafür einen Führerschein und eine aktuelle Fahrerlaubnis. Denn Autofahren ohne Führerschein ist verboten. Viele Autofahrer wissen gar nicht, dass Führerschein und Fahrerlaubnis nicht das Gleiche sind.

Im Gesetz werden die beiden Dokumente unterschieden: Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen (§2 StVG).

Der Führerschein ist also nur die Beweisurkunde darüber, dass die darin genannte Person eine Fahrerlaubnis für die darin ausdrücklich ausgewiesenen Kraftfahrzeugarten hat. Alles, was Ihr über Fahrerlaubnis und Führerschein wissen müsst erfahrt Ihr hier:

Fahrerlaubnis

In Deutschland gibt es folgende Fahrerlaubnisklassen:

Am – gilt für Kleinkrafträder und Leichtfahrzeuge
A1 – Krafträder (auch mit Beiwagen) mit nicht mehr als 11 KW Motorleistung
A2 – Krafträder mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
A – Krafträder und Kraftfahrzeuge
B – Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
C1 – Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von 3.500 kg – 7.500 kg
C – Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
D1 – Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer Länge von nicht mehr als 8 m
D – Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) ausgelegt zur Fahrgastbeförderung von mehr als acht Personen
BE – Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
C1E – Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von nicht mehr als 12.000 kg.
CE – Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
D1E – Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
DE – Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
L – Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
T – Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

Eine besondere Änderung gab es bei den Einsatzfahrzeugen (Feuerwehr etc.) – früher benötigte man den Führerschein C1 oder C, heute reicht ein Führerschein der Klasse B aus, um mit Einsatzfahrzeugen fahren zu dürfen.

Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis

Der baldige Fahrerlaubnisbesitzer muss einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Dies ist auch der Fall, wenn man an mindestens 185 Tagen im Jahr in Deutschland wohnt.

Außerdem muss man das entsprechende Alter, das man für die jeweiligen Führerscheinklassen benötigt, erreicht haben. Nachdem der Antrag zur Erteilung einer Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eingegangen ist, wird die Befähigung des Antragstellers gepüft.

Wurdet Ihr in der Vergangenheit mit Drogen erwischt, wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchgeführt. Bevor Ihr nun mit der Fahrausbildung für den Führerschein beginnen könnt, müsst Ihr noch zwei Dinge erledigen.

Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs

Bevor Ihr das erste Mal fahren dürft, müsst Ihr einen Sehtest machen. Dieser ist besonders wichtig für die Verkehrsicherheit. Die Sehleistung darf 70% nicht unterschreiten. Wenn Ihr nur mit einer Brille oder Kontaktlinsen scharf sehen könnt, muss das in jedem Fall im Führerschein vermerkt werden.

Benötigt Ihr eine Brille oder Kontaktlinsen, müsst Ihr diese beim Fahren immer tragen, sonst zieht das ein Bußgeld laut Bußgeldkatalog nach sich. Falls Ihr bereits eine Sehtestbescheinigung besitzt, darf diese nicht älter als 2 Jahre sein. Der Erste-Hilfe-Kurs ist ebenfalls sehr wichtig.

Hier wird man insbesondere über die Gefahren im Straßenverkehr und das Verhalten nach einem Unfall aufgeklärt. Diesen Kurs sollte man sehr ernst nehmen, denn er kann im Notfall Leben retten. Habt Ihr diese beiden Tests bestanden, könnt Ihr in der Regel mit der Fahrausbildung beginnen.

Diese ist für jede Führerscheinklasse unterschiedlich und besteht aus Theorie- und Praxisstunden. Alle Klassen enden mit der praktischen Fahrprüfung.

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Probezeit

Die Probezeit dauert zwei Jahre. Allerdings verlängert sich die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre bei einem A- und zwei B-Verstoßen. A-Verstöße sind schwerwiegende Vergehen, wie etwa Unfallflucht oder Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind die weniger schlimmen Vergehen, welche jedoch die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden können, z.B. das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Parken im Parkverbot.

Schlüsselzahlen

Jeder Führerschein enthält die ein oder andere Schlüsselzahl. Diese geben z. B. Auskunft über den Fahrer oder die Fahrzeuganpassung. Außerdem zeigen die dort enthaltenen Zahlen an, ob und welche Beschränkungen der Fahrerlaubnis oder Auflagen für den betreffenden Führerscheininhaber bestehen.

Jeder verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Verstoß wird wie bisher auch künftig im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen. Derzeit gibt es 16 einzelne Führerscheinklassen. Davon werden drei Klassen als nationale Klassen bezeichnet: AM, L und T. Diese gibt es nur in Deutschland.

Der EU-Führerschein

Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) müssen ihren Führerschein bei uns nicht umschreiben lassen, er ist in Deutschland voll gültig. Die Führerscheinklassen wurden an die EU-Richtlinien angepasst und in Buchstaben umgewandelt.

Die neuen EU-Führerscheine sind 15 Jahre gültig und müssen dann umgetauscht werden. Nur das Dokument, nicht aber die Gültigkeit ist an eine Frist gebunden. Der alte Führerschein, ein biometrisches Passbild und der Personalausweis/Reisepass werden beim Umtausch auf einen neuen EU-Führerschein benötigt.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Es gibt einen großen Unterschied zwischen Fahren ohne Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wer ohne Führerschein fährt, riskiert ein Verwarngeld von 10 €. Wer jedoch ohne Fahrerlaubnis fährt, begeht eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft wird. Kommt es zu einem Fahrverbot, wird der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben. Endet das Fahrverbot, kann man sich den Führerschein wieder abholen.

Nicht so einfach ist es bei dem Entzug der Fahrerlaubnis. Hier erlischt die Genehmigung, ein Fahrzeug zu führen. Wer dann wieder einen Pkw oder ein Motorrad fahren möchte, muss eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Dies geht allerdings nicht sofort, eine Sperrfrist muss abgewartet werden. Ein besonders schwerer Fall ist das Fälschen eines Führerscheins. Dann wird nicht nur das Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern auch Urkundenfälschung bestraft. In solchen Fällen droht eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren.

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