Unverschuldeter Autounfall – Welche Rechte gewährt das Verkehrsrecht dem Geschädigten nach einem Autounfall
Passiert ein Autounfall, so steht dem Unfallopfer, das unverschuldet in den Autounfall verwickelt wurde, Schadensersatz zu.
Der Unfallgeschädigte ist grundsätzlich so zu stellen, wie er stünde, wenn der Autounfall nicht eingetreten wäre.
Was aber bedeutet dies konkret?
Der Schadensersatzanspruch, den das Verkehrsrecht dem Verunfallten zubilligt, setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, die je nach Verkehrsunfall und der Art der Schäden variieren.
Grundsätzlich hat der Unfallgeschädigte nach dem Autounfall Anspruch auf:
- Ersatz der Reparaturkosten
- Nutzungsausfallentschädigung
- alternativ: Kosten für einen Mietwagen
- Ersatz der Wertminderung, die durch den Unfall am KFZ eingetreten ist
- Ersatz etwaiger Abschleppkosten
- Ersatz der Kosten für ein Schadengutachten
- Ersatz der Kosten für einen Rechtsanwalt
- Bei Personenschaden: Ersatz der Heilbehandlungskosten
- Bei Personenschaden: Ersatz des Haushaltsführungsschaden
- Bei Personenschaden: Angemessenes Schmerzensgeld
und je nach Einzelfall auch weitere Schadenspositionen.
Wer beziffert, was dem Verunfallten nach dem Autounfall zusteht?
Als Geschädigter ist man sehr gut beraten, nach dem Autounfall einen unabhängigen Gutachter mit der Ermittlung der Schäden am KFZ zu beauftragen. Der Gutachter stellt die Schadenhöhe und die einzelnen Positionen fest, die später von der Gegenseite im Rahmen der Schadensregulierung bezahlt werden müssen. Außerdem trifft der Sachverständige die Beweissicherung, die für die spätere Unfallabwicklung sehr wichtig werden kann.
Zunächst ermittelt der Gutachter die Reparaturkosten unter Zugrundelegung der gültigen Stundenverrechnungssätze für eine angemessene Instandsetzung des KFZ. Das Schadengutachten enthält daneben Angaben zur voraussichtlichen Reparaturdauer, also für den Zeitraum, in dem Nutzungsausfall bezüglich des KFZ nach dem Verkehrsunfall besteht.
Dies wiederum ist wichtig für die Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung. Diese ergibt sich aus der Multiplikation der Tage, in denen Nutzungsausfall besteht, mit der Tagespauschale, die in Abhängigkeit vom betroffenen KFZ von der Gegenseite bezahlt werden muss.
Außerdem ermittelt der Sachverständige, ob durch den Autounfall eine Wertminderung am KFZ eingetreten ist, und falls ja, wie hoch die Wertminderung in Euro ist.
Nach dem geltenden Verkehrsrecht hat der Verunfallte das Recht, den ihm entstandenen Schaden nach dem Verkehrsunfall durch einen unabhängigen Sachverständigen ermitteln zu lassen. Die Kosten hierfür hat der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung zu tragen.
Keinesfalls sollte sich der Geschädigte nach einem Autounfall auf einen Gutachter einlassen, den die gegnerische Versicherung beauftragen will. Denn ein solcher Gutachter ist nicht unabhängig und wird im Zweifel versuchen, der Gegenseite Geld auf Kosten des Geschädigten zu sparen.
Was ermittelt der Gutachter, wenn durch den Unfall ein Totalschaden am KFZ eingetreten ist?
Ist ein Totalschaden am KFZ eingetreten, also ist die Reparatur entweder im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren KFZ unwirtschaftlich, oder ist die Instandsetzung technisch unmöglich, ermittelt der Sachverständige den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des verunfallten KFZ. Der erstgenannte Wert ist derjenige, den das KFZ vor dem Autounfall noch hatte, der Restwert ist derjenige, den das KFZ mit dem Unfallschaden noch besitzt. Die Differenz der beiden Werte ist dasjenige, was der Geschädigte nach dem geltenden Verkehrsrecht bei einem Totalschaden als Schadensersatz verlangen kann.
Wie läuft die weitere Schadensregulierung nach dem Verkehrsunfall ab?
Klar ist eines: Die Gegenseite, das heißt, der Unfallverursacher und die gegnerische Haftpflichtversicherung, hat keinerlei Interesse daran, dem Unfallgeschädigten bei der Schadenabwicklung möglichst viel zu bezahlen. Sie wird also versuchen, nach dem Verkehrsunfall die Schadensersatzleistung möglichst gering zu halten. Deshalb empfiehlt es sich als Geschädigter unbedingt, einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt mit der weiteren Schadenabwicklung zu betrauen, der sicherstellt, dass das Unfallopfer nach dem Verkehrsunfall alles ersetzt bekommt, was das Verkehrsrecht ihm zubilligt.
Ohne Rechtsanwalt wird die Versicherung im Zweifel versuchen, die Schadensersatzleistung zu kürzen. Das geschieht beispielsweise dadurch, dass die vom Gutachter veranschlagten Stundenverrechnungssätze bei der Schadenhöhe gekürzt werden, einzelne Schadenspositionen (z.B. Haushaltsführungsschaden) gar nicht reguliert werden, die Kosten für den Mietwagen nicht erstattet werden, kein Schmerzensgeld bezahlt wird, und dergleichen mehr.
Die Kosten für den Rechtsanwalt muss nach dem Verkehrsunfall ebenfalls der Verursacher bzw. seine Versicherung bezahlen.
Hat der Geschädigte nach einem Autounfall Anspruch auf einen Mietwagen?
Das Verkehrsrecht lässt dem Geschädigten nach einem Autounfall grundsätzlich die Wahl, ob er einen angemessenen Mietwagen oder die Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen möchte.
Ist der Geschädigte auf ein KFZ zum Beispiel aus beruflichen Gründen angewiesen, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Mietwagen übernehmen, sofern der Mietwagen im Verhältnis zum verunfallten KFZ nicht klassenhöher ist und nicht zum Unfallersatztarif angemietet wurde.
Was hilft bei der Unfallabwicklung an weiteren Dokumenten?
Sehr hilfreich ist es für die Schadensregulierung, wenn der Geschädigte neben dem Schadengutachten weitere Dokumente vorlegen kann, die seinen Schadensersatzanspruch belegen. Ist er beispielsweise bei dem Verkehrsunfall verletzt worden, sind ärztliche Atteste notwendig, aus denen die Verletzungen hervorgehen. Sehr hilfreich ist es im Übrigen, wenn die Polizei zur Unfallstelle gerufen worden ist und einen polizeilichen Unfallbericht gefertigt hat.
Wie kann die Schadenabwicklung erfolgen, wenn der Verursacher Fahrerflucht begangen hat?
Bei Fahrerflucht kann der Unfallgegner bzw. die einstandspflichtige Versicherung anhand des nach der StVO vorgeschriebenen KFZ-Kennzeichens erfolgen.
Gelingt es dem Geschädigten also zumindest, das Kennzeichen des Schädigers herauszufinden (z.B. durch Zeugen), so lässt sich der Unfallschaden ebenso abwickeln.
Sorgenfreie Komplettabwicklung nach einem Unfall erhält der Geschädigte bei den Unfallhelden: Die Unfallhelden kümmern sich um Gutachter, Verkehrsanwälte, Werkstatt und Mietwagen. Versicherungsunabhängig und für den Verunfallten kostenlos.