Hauptuntersuchung und Fahrzeugpapiere
Die Hauptuntersuchung muss regelmäßig bei allen Fahrzeugen durchgeführt werden. Kann der Fahrzeughalter bei einer Kontrolle keine HU nachweisen, erwartet ihn ein Bußgeldbescheid.
Auch die Fahrzeugpapiere sind wichtig, denn ohne die Dokumente darf man nicht Auto fahren.
Die Hauptuntersuchung
Die Hauptuntersuchung wird oft mit dem Technischen Überwachungsverein (besser bekannt als TÜV) in Verbindung gebracht. Die gewünschte Plakette bekommt man allerdings auch bei anderen Organisationen, wie beispielsweise DEKRA, GTÜ oder KÜS.
Sie sollten die HU nur bei Organisationen durchführen lassen, die ihr Auto nach § 29 der StVZO prüfen. Seit Januar 2010 beinhaltet die HU-Plakette auch die AU-Plakette (Abgasuntersuchung). Änderungen an Kraftfahrzeugen z. B. Fahrwerktieferlegung, bedürfen i. d. R. einer Anbaubegutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur, da ansonsten die Betriebserlaubnis erlischt.
Was kostet die Hauptuntersuchung?
Die Preise sind immer unterschiedlich, deswegen gibt es auf diese Frage keine konkrete Antwort. Um zusätzliche Kosten und Bußgelder zu vermeiden, sollte der Halter des Fahrzeuges die HU innerhalb der vorgegebenen Frist machen lassen. Jedes Auto muss gesondert in die HU und seine eigene Plakette haben.
Überschreiten der Frist
Die Überschreitung der Frist hat Konsequenzen. Das Bußgeld steigt laut Bußgeldkatalog auf bis zu 60 € und sollte die Frist über acht Monaten überzogen worden sein, wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg fällig. Außerdem wird die HU-Untersuchung bei Überschreiten der Frist teurer.
Die Werkstätten berechnen einen Aufschlag von 20 % auf den Grundpreis für die Hauptuntersuchung, sobald die Frist über zwei Monate überschritten ist. Den Termin für die nächste Untersuchung kann man am Fahrzeugschein oder an der HU-Plakette ablesen. Auf der Prüfplakette steht mittig das Jahr und senkrecht darüber der Monat der nächsten Prüfung des Fahrzeuges.
Im Normalfall haben Sie nach der ersten HU-Untersuchung drei Jahre Zeit bis zur nächsten Inspektion. Ab dann müssen Sie alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Zu einem Fahrverbot kommt es in der Regel trotz Überschreiten der Frist nicht.
HU-Plakette wird nicht mehr rückdatiert
Seit dem 01.07.2012 sind die Strafen für das Versäumnis der Frist zur Hauptuntersuchung gestiegen, das hat aber auch einen Vorteil. Früher musste die Plakette auf den Monat der eigentlichen Prüfung innerhalb der Frist zurückgesetzt werden. Heute gilt sie ab der tatsächlichen Untersuchung und nicht seit dem Monat, in dem die Hauptuntersuchung ursprünglich fällig gewesen wäre.
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Hauptuntersuchung bei Lkw und Motorrad
Natürlich müssen auch Lkw- und Motorradfahrer die HU an ihren Fahrzeugen durchführen lassen. Für Lkw-Fahrer ist die Strafe bei einer Überziehung sogar noch höher. Es drohen 75 € und ein Punkt in Flensburg. Besonders um ein umweltschonendes Fahren zu ermöglichen, sollten Lkw’s die HU regelmäßig und rechtzeitig durchführen lassen.
Bei abgemeldeten Motorrädern können Sie den Termin nur der Abmeldebescheinigung oder dem letzten Untersuchungsbericht entnehmen. Bei einer Zulassungsstelle können Sie ihr Motorrad wieder zulassen.
Die Fahrzeugpapiere
Seit Oktober 2005 wurde der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 abgelöst. Den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 müssen Sie immer dabei haben. 10 € kostet es, wenn Sie diese Fahrzeugpapiere bei einer Kontrolle nicht vorweisen können.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 enthält Informationen zu Haltern und früheren Haltern des KFZ, während die Zulassungsbescheinigung Teil 1, auch Fahrzeugschein genannt, detaillierte Informationen zur technischen Ausstattung des Fahrzeugs enthält. Möchten Sie ins Ausland fahren, benötigen Sie einige Fahrzeugpapiere. Es dürfen – neben der Zulassungsbescheinigung Teil 1- außerdem die grüne Versicherungskarte, ein Nachweis über den Auslandskrankenschutz, der Personalausweis und in manchen Ländern der Reisepass nicht fehlen.
Bei einer Adressänderung muss dies sofort der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden, damit die Fahrzeugpapiere aktualisiert werden können. Auch beim Kauf eines Autos müssen Sie zur Zulassungsbehörde. 15 € werden laut Bußgeldtabelle fällig wenn die Änderung der Adresse nicht sofort mitgeteilt wurde und somit die KFZ-Zulassungsbescheinigung nicht aktuell ist.
Möchten Sie ein zugelassenes Fahrzeug ummelden, benötigen Sie für die Ummeldung die Zulassungsbescheinigungen, ggf. alte Kennzeichenschilder und die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB).
Fahrzeugpapiere verloren – was nun?
Ohne die amtlichen Dokumente dürfen Sie nicht Auto fahren, sonst verstoßen Sie gegen das Verkehrsrecht. Werden Sie angehalten und können keinen gültigen Führerschein vorzeigen, weil Sie ihn verloren haben, kostet das laut Bußgeldrechner 10 €. Einen Ersatz-Führerschein erhalten Sie in der Fahrerlaubnis-Behörde.
Die KFZ-Zulassungsbescheinigung erhalten Sie von der zuständigen KFZ-Zulassungsbehörde. Hierfür benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung. Als Identitätsnachweis bei Einzelfirmen wird eine Vollmacht, eine Gewerbeanmeldung und/oder ein Handelsregisterauszug benötigt.
Warum ist die Hauptuntersuchung so wichtig?
Bei der HU wird zum einen die Sicherheit des Fahrzeuges und zum anderen die Einhaltung der maximalen Werte der ausgeschiedenen Abgase überprüft. Die Abgasuntersuchung (AU) sorgt für ein umweltfreundliches Fahren. Die AU soll feststellen, ob die beim Fahren emittierten Schadstoffe die zulässigen Grenzwerte überschreiten.
Um die Verkehrssicherheit und die eigene Sicherheit zu erhöhen, sollten alle Kfz-Halter die Untersuchungen regelmäßig durchführen lassen.
Damit das Auto gut durch den TÜV kommt, können Sie bereits vor dem Termin mit der Werkstatt über die Maßnahmen sprechen, die nötig sind. Kleine Reparaturen können Sie vor der Untersuchung machen lassen. Nach der Hauptuntersuchung erhalten Sie ein Gutachten.
Darin sind die Mängel am Auto beschrieben. Diese sollten Sie schnellstmöglich beheben.