Auffahrunfall der Versicherung melden

Einen Auffahrunfall der Versicherung melden – und dabei kein Geld verschenken!

Ein Auffahrunfall ist einer der typischen Fälle, der als Autounfall in die Schadensregulierung bei HUK und Co. gelangt.

Der Schädiger ist nach den Vertragsbedingungen seiner Versicherung ohnehin verpflichtet, einen Unfallbericht bei seiner Haftpflichtversicherung einzureichen, damit diese die Schadensregulierung vornehmen kann.

Dem anderen Unfallbeteiligten – namentlich dem Geschädigten – bleibt nur zu raten, sich nicht selbst mit seinen Ansprüchen an HUK und Co. zu wenden oder den Schadenservice einer Versicherung in Anspruch zu nehmen.

Der Geschädigte hat nach einem Auffahrunfall in der Regel zahlreiche Ansprüche, die er im Rahmen der Schadensregulierung gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend machen kann.

Der ihm gegenübertretende Autoversicherer hat allerdings keinerlei Interesse daran, dem Geschädigten nach der Schadensmeldung einen besonders hohen Betrag an Schadensersatz für KFZ und – hoffentlich nicht – Personenschäden zu leisten.

Sinnvoller ist es daher, wenn der Geschädigte versicherungsunabhängige Verkehrsopferhilfe in Anspruch nimmt, die gewährleistet, dass er bei der Schadensregulierung durch HUK und Co. zu seinem Recht kommt und ihm dasjenige ersetzt wird, was ihm wirklich zusteht.

Eine besonders komfortable Art der Verkehrsopferhilfe bietet der Schadenservice der Unfallhelden. Die Unfallhelden sind versicherungsunabhängig und stehen alleine auf der Seite des Geschädigten.

Anders, als die meisten Schadenschnelldienste, die im Regelfall mit mindestens einer Autoversicherung kooperieren, arbeiten die Unfallhelden auch nur mit versicherungsunabhängigen Dienstleistern zusammen.

So braucht der Geschädigte nicht zu befürchten, von der gegnerischen Versicherungsgesellschaft übervorteilt zu werden.

Unfallbericht über das Internet

Nach dem Auffahrunfall kann der Geschädigte einfach und komfortabel über das Internet oder über die kostenlose Hotline 0800 72 41 794 seinen Autounfall mit einem kurzen Unfallbericht bei den UNFALLHELDEN melden.

Die UNFALLHELDEN kümmern sich sodann deutschlandweit darum, dass ein versicherungsunabhängiger Gutachter den Schadenfall und die Schäden am KFZ begutachtet.

Der Verunfallte muss dazu lediglich dem Gutachter mitteilen, wann und wo sein KFZ nach dem Unfall besichtigt werden kann.

Durch das unabhängige Sachverständigengutachten erfährt der Geschädigte präzise, welchen Betrag an Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung er im Rahmen der Schadensregulierung vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung verlangen kann.

Ist die gegnerische Haftpflichtversicherung dem Geschädigten nicht bekannt, so ermitteln die Unfallhelden über den Zentralruf der Autoversicherer, wo der Unfallgegner versichert ist und wer für den Haftpflicht-Schaden einzustehen hat.

Der Zentralruf der Autoversicherer ist im Übrigen keine staatliche Institution, sondern eine Einrichtung der Versicherungswirtschaft.

Der Geschädigte sollte sich also dafür hüten, einen ihm dort angebotenen Schadenservice in Anspruch zu nehmen, da dieser lediglich dafür gedacht ist, HUK und Co. Geld zu sparen.

Nähere Informationen darüber, wie der Zentralruf bei der Schadensregulierung versucht, auf Kosten des Verunfallten den Schaden möglichst klein zu halten, gibt dieser Beitrag.

Sie haben Fragen wegen Ihres Unfalls? Wir sind immer für Sie da!

Rechtsanwalt für die Schadensregulierung

Mit dem Gutachten beauftragen die UNFALLHELDEN einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der die Ansprüche des Unfallopfers prüft und die Schadensregulierung gegenüber der gegnerischen Versicherungsgesellschaft übernimmt.

Zu diesem Zweck reicht er eine Schadensmeldung ein, die den Haftpflicht-Schaden nach dem Autounfall beziffert und auch Ansprüche enthält, die aus einem eventuellen Personenschaden aus dem Autounfall resultieren (z.B. Schmerzensgeld).

Ist die Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung abgeschlossen, so erhält der Verunfallte den Schadensersatz der Versicherungsgesellschaft ausbezahlt.

Soweit das Unfallopfer selbst keine passende Reparaturwerkstatt kennt, organisieren die Unfallhelden eine Werkstatt, die sein KFZ nach dem Schadenfall ordnungsgemäß repariert.

Und sollte der Verunfallte während der Reparatur ein Ersatzfahrzeug benötigen, stellen ihm die UNFALLHELDEN über den Premium-Partner Europcar oder einen lokalen Anbieter ein passendes KFZ zur Verfügung.

Für den Geschädigten ist der Service der UNFALLHELDEN im Übrigen komplett kostenlos.

Er benötigt dazu auch keine Rechtsschutzversicherung oder Unfallversicherung, keinen Schutzbrief, und er riskiert auch keinen Schadenfreiheitsrabatt.

Möglich ist dies dadurch, dass die gegnerische Versicherungsgesellschaft dem Verunfallten nach dem Autounfall seinen Haftpflicht-Schaden komplett zu ersetzen hat.

Dies betrifft auch die beteiligten Dienstleister, die bei der Abwicklung nach dem Autounfall mitwirken.

Diese wiederum vergüten die Abwicklungsleistungen der UNFALLHELDEN.

Mit den UNFALLHELDEN ist die Schadensregulierung nach einem Auffahrunfall ganz einfach.

Die UNFALLHELDEN wünschen allzeit sichere Fahrt.