Nach dem Autounfall: Anwalt beauftragen?

Ein Autounfall passiert nahezu jedem Autofahrer dann und wann, mag er selbst auch ein sehr sicherer Verkehrsteilnehmer sein. Für Geschädigte kann der Anwalt bei der Schadensabwicklung als Fachmann herausragende Dienste leisten und das sogar kostenlos.

Der Autounfall in der Unfallregulierung

Ein Autounfall ist in der Abwicklung sehr komplex und meist bekommt es der Geschädigte mit der gegnerischen Versicherung zu tun, die das Verkehrsunfallrecht tagtäglich zu Anwendung bringt, um damit Kosten zu sparen. Alleine schon aus Gründen der Waffengleichheit ist es daher für den Geschädigten mehr als sinnvoll, nach einem Unfall einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der das Verkehrsrecht kennt und die Ansprüche des Unfallopfers nach dem Autounfall prüft und die gegnerische Versicherung dazu bringt, die Unfallregulierung nach dem geltenden Verkehrsrecht vorzunehmen.

Ansprüche nach einem Unfall: Was das Verkehrsrecht dem Geschädigten zubilligt

Nach dem Unfall bestehen nicht nur Ansprüche, die das KFZ betreffen, ein Verkehrsunfall geht manchmal auch mit einem Personenschaden einher, der den Schadenersatz ungleich komplexer macht. Aber der Reihe nach:

Ansprüche bezüglich des KFZ:

Soweit das KFZ nach dem Unfall beschädigt ist, kommen als Sachschaden all die Ansprüche in Betracht, die unmittelbar mit dem KFZ zu tun haben.

Das sind beispielsweise:

– Reparaturkosten
– Nutzungsentschädigung bzw. Nutzungsausfallentschädigung
– Merkantiler Minderwert bzw. Wertminderung
Abschleppkosten
– Entsorgungskosten
Verbringungskosten
– Kosten einer Mietwagenfirma für ein Ersatzfahrzeug

Im Einzelnen betreffen diese Schadenspositionen nach dem Autounfall Folgendes:

Das KFZ selbst ist beschädigt und muss repariert werden. Dafür entstehen Reparaturkosten, ggf. Abschleppkosten (wenn das KFZ nicht mehr fahrbereit ist), Entsorgungskosten (wenn das KFZ so stark beschädigt ist, dass es nur noch verschrottet werden kann) und Verbringungskosten (wenn das KFZ während der Reparatur zu einem anderen Betrieb verbracht werden muss).

Während der Reparatur besteht Nutzungsausfall, weil das KFZ in dieser Zeit vom Verunfallten nicht genutzt werden kann. Hierfür kann Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden oder alternativ kann bei einer Mietwagenfirma ein Ersatzfahrzeug angemietet werden. Die Kosten für das Mietauto sind dann gleichermaßen durch die gegnerische Versicherung zu tragen.

Ein merkantiler Minderwert bzw. eine Wertminderung tritt dadurch ein, dass das KFZ durch den Autounfall auch mit repariertem Unfallschaden weniger wert ist, als es ohne den Unfall wert wäre. Auch hierfür hat der Versicherer des Unfallgegners Ersatz zu leisten.

Die Reparaturkosten sowie Wertminderung und Reparaturdauer (als Grundlage für die Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung) stellt ein Gutachter fest. Der Gutachter sollte unbedingt ein eigener, unabhängiger Gutachter sein und nicht vom Versicherer des Schädigers beauftragt worden sein.

Die anderen möglichen Schadenspositionen nach dem Autounfall sind in der Höhe zu erstatten, in der sie tatsächlich anfallen.

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Ansprüche bezüglich der körperlichen Unversehrtheit

Neben den genannten Positionen kommen bei einem Personenschaden weitere in Betracht, die das Unfallopfer zumindest teilweise wahrscheinlich gar nicht kennt. Bekannt ist meist noch der Anspruch auf Schmerzensgeld nach dem Unfall, sofern der Verunfallte durch den Verkehrsunfall verletzt worden ist.

Ebenso aber gibt es zum Beispiel den sog. Haushaltsführungsschaden, der dem Verunfallten ebenfalls zu ersetzen sein kann. Gerade dann also, wenn nicht nur das KFZ durch den Unfall beschädigt worden ist, ist ein Anwalt als Fachmann bei der Unfallregulierung mit der Versicherung im Grunde unerlässlich.

Weshalb müssen die Anwaltskosten nicht selbst getragen werden?

Die Rechtsprechung billigt es dem Unfallopfer aus Gründen der Waffengleichheit zu, sich einen Anwalt zu nehmen, der die Ansprüche nach dem Verkehrsunfall prüft und dafür Sorge trägt, dass der Verunfallte nicht durch die gegnerische Versicherung übervorteilt wird. Aus diesem Grund sind die Anwaltskosten vom Schädiger bzw. dessen Versicherung zu tragen. Der schuldlos Verunfallte braucht sie nicht zu fürchten.

Wie sind die Anwaltskosten zu bezahlen, wenn an dem Verkehrsunfall eine Mitschuld besteht?

Trifft den Verunfallten an dem Unfall eine Mitschuld, so sind seine Ansprüche grundsätzlich im Rahmen der sog. Haftungsquote von der Versicherung zu erfüllen. Demnach würden die Anwaltskosten um den Mitverschuldensanteil gekürzt vom Versicherer bezahlt werden. In der Praxis allerdings führt dies dennoch nicht dazu, dass der Verunfallte nach dem Autounfall seinen Rechtsanwalt teilweise selbst bezahlen müsste.

Denn der dem Anwalt erteilte Auftrag kann darauf beschränkt werden, dasjenige gegenüber der Versicherung geltend zu machen, was dem Verunfallten tatsächlich zusteht. In dem Fall entstehen für den Anwalt wiederum nur die Kosten, die nach dem geltenden Verkehrsrecht von der Versicherung getragen werden müssen.

Ist also beispielsweise der Unfallhergang streitig oder befürchtet der Verunfallte, zumindest teilweise den Unfall mitverursacht zu haben, so muss und soll ihn das nicht vom Gang zum Anwalt abhalten.

Denn der Rechtsanwalt ist bei der Erstberatung verpflichtet, den Verunfallten auf diese Form der Auftragserteilung hinzuweisen, so dass ihm durch den Unfall keine Kosten entstehen, die nicht vom gegnerischen Autoversicherer zu tragen wären.

Wie gestaltet sich die Anwaltssuche? Soll man dazu einen Anwaltverein ansprechen?

Rechtsanwälte gibt es viele und nicht alle kennen sich mit dem Verkehrsrecht bzw. Verkehrsunfallrecht aus. Fachanwälte für Verkehrsrecht sind meist versiert in der Unfallabwicklung, zwingend notwendig ist dies aber nicht.

Nimmt der Verunfallte nach dem Autounfall den Service der UNFALLHELDEN in Anspruch so bekommt er einen qualifizierten Gutachter und Anwalt aus einer Hand.

Ebenso organisieren ihm die UNFALLHELDEN im Bedarfsfalle eine passende Werkstatt und einen passenden Mietwagen.

Ein Kostenrisiko muss das Unfallopfer dabei nicht fürchten. Auch dann nicht, wenn möglicherweise eine Teilschuld vorliegt.

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Das sagen unsere Kunden:

Excellenter Service, sehr empfehlenswert. Das beste was mir passieren konnte nach einem Autounfall…

Karolin S.
Karolin S.UNFALLHELDEN-Kundin

Einfach genial! Der beste Service im Bereich Unfallabwicklung …einfach Hammer, besser gehts nicht 🙂 Top

Soheyl K.
Soheyl K.UNFALLHELDEN-Kunde

Sehr guter Service bin voll zufrieden

Greta G.
Greta G.UNFALLHELDEN-Kundin

… alleine hätte ich das wohl nie geschafft.

Nine M.
Nine M.UNFALLHELDEN-Kundin

Sehr guter Service, ich war rundum zufrieden. Die Unfallhelden nehmen einem lästige Arbeit ab.

Christoph D.
Christoph D.UNFALLHELDEN-Kunde

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