Die Anwaltssuche nach einem Verkehrsunfall – Und warum ein Verkehrsanwalt für die Schadensregulierung sinnvoll ist
Der Verkehrsunfall und das Verkehrsrecht
In manchen Situationen hilft auch Aufmerksamkeit nichts, der Verkehrsunfall lässt sich für den Geschädigten nicht vermeiden. Nun ist der Geschädigte in der Situation, dass er zusehen muss, wie er zu Schadensersatz und Schmerzensgeld kommt. Verkehrsunfälle lassen sich im Straßenverkehr nicht vermeiden, jeden Tag passiert an tausenden Orten im Bundesgebiet ein Verkehrsunfall.
Die Versicherungswirtschaft hat dafür Methoden entwickelt, die nicht nur darauf abzielen, Autofahrer und ihre Unfallschäden tatsächlich in der Abwicklung betreuen zu können, unter dem Stichwort Schadensmanagement beinhaltet dies auch Methodiken, um für die Versicherer den Kostenaufwand bei der Schadensregulierung möglichst gering zu halten.
Und natürlich erfolgt dies zu Lasten der Geschädigten, die nach einem Verkehrsunfall ohne professionelle Hilfe versuchen, ihren Schaden ersetzt zu bekommen.
Was dem Geschädigten nach einem Verkehrsunfall zu raten ist
Unter keinen Umständen sollte der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall die Schadensabwicklung der gegnerischen Versicherung überlassen. Denn eines ist dann vorprogrammiert: Die Versicherung wird versuchen, auf Kosten des Geschädigten Geld zu sparen und den Verkehrsunfall möglichst günstig abzuwickeln. Es kommt vor, dass dem Geschädigten hierdurch nicht nur berechtigte Ansprüche gekürzt, sondern teilweise auch gänzlich vorenthalten werden.
Was kann das Unfallopfer als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall tun?
Als Geschädigter besitzt man klare Rechte und Ansprüche nach dem Verkehrsunfall, die das geltende Verkehrsrecht zugesteht:
Dazu gehört in jedem Fall:
– Ein unabhängiger Gutachter, der den Schaden im Sinne des Geschädigten der Höhe nach feststellt. Die Kosten für diesen Gutachter muss die gegnerische Versicherung bezahlen.- Ein Rechtsanwalt, der dem Geschädigten bei der Abwicklung mit der Versicherung zur Seite steht und dafür Sorge trägt, dass alle Ansprüche so reguliert werden, wie es das Verkehrsrecht vorsieht. Die Anwaltskosten hierfür müssen ebenfalls durch die gegnerische Versicherung getragen werden.
Aber der Reihe nach:
Der Verkehrsunfall ist geschehen, die Schuldfrage ist relativ eindeutig. Nun beginnt für den kundigen Geschädigten theoretisch die Anwaltssuche nach einem Rechtsanwalt, der sich im Verkehrsrecht auskennt (umgangssprachlich auch Verkehrsanwalt). Bevor man allerdings die Anwaltauskunft bemüht oder im Telefonbuch blättert, empfiehlt sich ein Schritt zurück:
Der Gutachter
Um überhaupt zu wissen, welcher Schaden durch den Verkehrsunfall entstanden ist, ist es zumeist nötig, einen unabhängigen Sachverständigen mit der Beugtachtung des Schadens am KFZ zu beauftragen.
Der Gutachter ermittelt sodann, was am KFZ durch den Verkehrsunfall beschädigt wurde, wie hoch die Reparaturkosten sind, wieviel Nutzungausfallentschädigung dem Geschädigten zusteht und ob eine Wertminderung am Auto durch den Verkehrsunfall eingetreten ist.
Einen unabhängigen Sachverständigen zu identifizieren, ist gar nicht so einfach, wie man vielleicht denkt: Viele Gutachter werden häufig im Auftrag von Versicherungen tätig, so dass sie auch bei der Beauftragung durch den Geschädigten möglicherweise dazu tendieren, den durch den Verkehrsunfall entstandenen Schaden möglichst gering zu halten, um ihre zukünftigen Aufträge nicht zu gefährden.
Die Anwaltssuche
Rechtsanwälte gibt es viele und viele davon titulieren sich als Verkehrsanwälte. Es hilft dem Geschädigten allerdings wenig, wenn der vermeintliche Verkehrsanwalt in Wirklichkeit hauptsächlich im Erbrecht tätig ist, das Verkehrsrecht nicht kennt und schon bei der Geltendmachung der Schäden nichts von einem Haushaltsführungsschaden weiß, den der Geschädigte ersetzt verlangen kann. Einen passenden Rechtsanwalt für den Verkehrsunfall zu finden, ist daher ebenfalls nicht einfach.
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Der Schadenservice der Unfallhelden
Mit den Unfallhelden erhält der Geschädigte nach dem Verkehrsunfall alles aus einer Hand: Einen garantiert unabhändigen Gutachter und einen garantiert im Verkehrsrecht fachkundigen Rechtsanwalt, außerdem eine Werkstatt – sofern er keine eigene Werkstatt hat – und ein passendes Ersatzfahrzeug.
Apropos Werkstatt
Dem Geschädigten steht grundsätzlich die Wahl zu, in welcher Werkstatt er sein Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall zur Reparatur geben will.
Es kann im Einzelfall sein, dass ihm nicht das Recht zusteht, eine markengebundene Fachwerkstatt aufzusuchen, dies allerdings kann ein erfahrener Verkehrsanwalt dem Geschädigten schon vor der Beauftragung beantworten.
Auf keinen Fall hingegen sollte man sich als Geschädigter auf das Schadensmanagement der Versicherungswirtschaft einlassen, das letztlich nur darauf abzielt, die Reparaturkosten möglichst gering zu halten.
Die Unfallabwicklung mit der Versicherung
Nachdem der Schaden durch den Gutachter beziffert und die Rechtslage durch den Verkehrsanwalt geprüft ist, beginnt nun der eigentliche Teil der Schadenabwicklung:
Die Geltendmachung der Schadenspositionen gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Dazu sollte der Geschädigte sinnvoller Weise dem Rechtsanwalt einen kurzen Unfallbericht zur Verfügung stellen, mit dem dieser den Schaden aus dem Verkehrsunfall beim gegnerischen Versicherer geltend macht.
Typische Schadenspositionen in diesem Zusammenhang sind zum Beispiel:
- Reparaturkosten
- Nutzungsausfallentschädigung
- Wertminderung
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden
- Rechtsanwaltskosten
- Kosten für den Gutachter
Im Einzelfall können noch zahlreiche Positionen nach dem Verkehrsunfall hinzukommen, die Aufgabe besteht für den Verkehrsanwalt also darin, sie zu kennen, zu beziffern und geltend zu machen.
Was ist, wenn die Schuldfrage nach dem Verkehrsunfall nicht eindeutig ist?
Es kann durchaus vorkommen, dass sich nicht eindeutig beantworten lässt, wer den Verkehrsunfall verschuldet hat. In dem Fall könnte es sein, dass die Rechtsanwaltskosten nur teilweise vom Schädiger bzw. dessen Versicherer zu tragen wären.
Dennoch empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Meist kann eine erste kurze Einschätzung der Sachlage im Sinne einer Erstberatung durch den Anwalt kostenfrei erfolgen, daneben lässt sich der dem Verkehrsanwalt erteilte Auftrag auf dasjenige beschränken, was dem Geschädigten nach dem Verkehrsunfall zusteht. In dem Fall entstehen auch nur Anwaltskosten, die von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen.
Erst recht, wenn man nach dem Verkehrsunfall etwas unter Schock steht, sollte man nicht ohne Anwalt versuchen, den Verkehrsunfall mit der Versicherung abzuwickeln. Zu groß ist die Gefahr, dass dem Geschädigten nach dem Unfall Ansprüche vorenthalten werden. In der Regel muss der Geschädigte auch bei nicht eindeutiger Schuldfrage nicht fürchten, auf Kosten aus dem Verkehrsunfall sitzen zu bleiben.