KFZ-Schadensregulierung

Die gegnerische Versicherung ist nicht Ihr Freund

Wer ein Auto fährt, trägt automatisch das Risiko, in einen Kfz-Unfall verwickelt zu werden. Um bei der KFZ-Schadensregulierung als Geschädigter nicht zu kurz zu kommen und bei einem Haftpflichtfall das Geld von der gegnerischen Versicherung zu bekommen, sind bei der KFZ-Schadensregulierung folgende Punkte extrem wichtig:

  1. Wie verhalte ich mich an der Unfallstelle, um genügend Beweise für die Haftpflichtversicherung zu haben?
  2. Wie erfolgt die Schadensregulierung nach einem Unfall? Denn jedes Detail, das man vergisst, hat unter Umständen schwerwiegende Folgen!

Das richtige Verhalten an der Unfallstelle

Um vom Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung nicht über den Tisch gezogen zu werden, ist die Beweissicherung am Unfallort der wichtigste Schritt für das weitere Vorgehen der Kfz-Schadensregulierung.

Denn der Unfallgeschädigte muss letztlich beweisen, wie es zum Unfall gekommen ist, und dass er nicht selbst daran schuld war, damit der Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlen.

Folgende Punkte muss der Unfallgeschädigte unbedingt am Unfallort sofort abwickeln, um so Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer besser geltend machen zu können:

  • Der Geschädigte sollte mögliche Zeugen finden und deren Personalien aufnehmen.
  • Das Unfallopfer sollte unbedingt die Unfallstelle fotografieren.
  • Zusätzlich hilfreich: der Geschädigte sollte schon vor Ort einen Unfallbericht erstellen (idealerweise haben Sie im Handschuhfach hierfür bereits einen vorgedrucktes Formular (auch von den Unfallhelden können sie solch einen Bogen erhalten).
  • Folgendes sollte der Unfallgeschädigte auf dem Unfallbericht-Formular notieren:
  1. Personalien aller beteiligten Personen (sowohl Geschädigter, als auch Schädiger),
  2. Identität aller Fahrzeuge,
  3. Die entsprechenden Haftpflichtversicherer,
  4. Die Gegebenheiten am Unfallort.

Zusätzlich ist zu empfehlen, nach einem Autounfall die Polizei zu rufen. Sie kommt auch bei kleineren Schäden, wobei von der Polizei am Unfallort zu entscheiden ist, ob der Fall polizeilich aufgenommen wird. Bei kleineren Schäden ist dies in der Regel nicht notwendig! Bei größeren Sachschäden und sogar Personenschäden ist dies aber unverzichtbar!

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Soheyl K.UNFALLHELDEN-Kunde

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Christoph D.UNFALLHELDEN-Kunde

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Schadensregulierung – wie gehe ich bei der Schadensabwicklung richtig vor?

1. Schadensmeldung nach einem Unfall – der erste Schritt der Schadensregulierung

Der Begriff Schadensregulierung bezeichnet die Schadensbegleichung durch die Autoversicherung nach einem Unfall. Dabei kann es sich um Kaskoschäden am eigenen Kfz (hier zahlt nur die Vollkasko, keine Teilkasko) oder Haftpflicht-Schäden an fremden Fahrzeugen bei reinen Sachschäden bzw. Ersatzansprüche geschädigter Personen bei Personenschäden handeln.

Nach einem Kfz-Unfall ist der Schädiger als Versicherungsnehmer verpflichtet, seiner Haftpflichtversicherung den Schaden zu melden.

Der Geschädigte sollte aber nicht darauf warten bis der Unfallgegner den Schaden bei seiner Versicherung meldet, sondern sollte am besten auch direkt Schadensersatz von der gegnerischen Kfz-Versicherung verlangen.

Zur Verkehrsopferhilfe können Sie sich z.B. an die UNFALLHELDEN wenden.

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2. Nach der Schadensmeldung – das Recht auf einen Anwalt

Nachdem der Geschädigte der gegnerischen Versicherung den Verkehrsunfall gemeldet hat, ist der Versicherer verpflichtet, sich den Schadenshergang vom Unfallgegner schildern zu lassen, er muss also seinen eigenen Kunden um eine Stellungnahme bitten.

Falls sich der Gegner aber nicht rührt, hat der Geschädigte das Recht auf einen Rechtsanwalt. Die dabei auftretenden Anwaltskosten sind als Sachfolgeschaden von dem Schädiger zu ersetzen. Ein Anwalt ist bei einem Verkehrsunfall äußerst praktisch, da man ohne einen Anwalt viele Schadenspositionen, die einem als Geschädigten zustehen, vergessen oder von der Versicherung nicht bekommen würde.

Ein wichtiges Beispiel hierfür ist der wahlweise Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung. Des Weiteren hat er das Recht auf ein Gutachten, mit dem der Schaden fiktiv abgerechnet werden kann und er damit das beschädigte Kfz auch unrepariert weiterbenutzen kann. All diese Rechte kann ein Laie nicht wissen und deshalb ist ein Rechtsanwalt sehr zu empfehlen.

3. Zur richtigen Schadensregulierung ein Gutachten erstellen lassen

Bei einem Haftpflichtfall steht es dem Geschädigten frei, einen Sachverständigen (=Gutachter) seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs zu beauftragen. Auch wenn die Haftpflichtversicherung bereits ohne Zustimmung des Unfallgeschädigten einen Sachverständigen beauftragt hat.
Hier sollte man gut darauf achten, da Versicherungen natürlich immer darauf wert legen, dass sie möglichst wenig zahlen müssen und somit sowohl Partner-Gutachter als auch Partner-Werkstätten haben, die den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und die Reparaturkosten des Autos so einstufen, wie es der Versicherung am liebsten ist.

Die Kosten für das Gutachten sind als Schadensposition erstattungspflichtig. Bei einem Bagatellschaden (Schaden bis zur Bagatellgrenze, die zwischen 700€-800€ liegt) genügt lediglich ein Kostenvoranschlag, welcher sowohl vom Gutachter, als auch von der Werkstatt verfasst werden kann.

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Der Sachverständige ermittelt dann auch den Restwert, welcher der Wert eines Kfz ist, den dieses nach einem Verkehrsunfall mit dem Schaden noch hat.
Dieser ist vor allem für die Schadensfeststellung des Kfz wichtig, wenn ein Totalschaden (das ist der Fall, wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen) vorliegt.

4. Weitere Ansprüche – was wird dem Geschädigten zusätzlich gezahlt?

Der Unfallgeschädigte kann entscheiden, ob er die konkreten Reparaturkosten (darunter fallen auch Verbringungskosten) bezahlt bekommen will, oder er stattdessen mit dem Gutachten, das der Gutachter erstellt hat, eine fiktive Abrechnung durchführt und das Auto unrepariert weiterfährt oder selbst repariert oder reparieren lässt.

Zweiteres ist in der Regel zu empfehlen, weil es dem Geschädigten mehr Flexibilität bei der Instandsetzung gewährt. Eine fiktive Abrechnung von Verbringungskosten ist auch möglich.

Für die Zeitdauer der Reparatur hat das Unfallopfer das Recht auf einen Mietwagen gleichen Typs. Alternativ kann er auch eine Nutzungsausfallsbeschädigung in Form von Geld in Anspruch nehmen.

Des Weiteren hat der Verunfallte das Recht auf Erstattung des merkantilen Minderwerts bzw. der Wertminderung. Ein merkantiler Minderwert liegt bei einem verunfallten Kfz auch nach Reparatur des Autos vor, wenn es nach Reparatur des Unfallschadens weniger wert ist, als ohne den Unfallschaden. Somit erzielt es im Falle des Verkaufs einen geringeren Verkaufserlös aufgrund der Wertminderung.

Die wichtigsten Schritte der Schadensregulierung im Überblick:

  • Beweise sichern
  • Schaden melden (sollte der Geschädigte nicht ohne professionelle Hilfe tun)
  • Anwalt beauftragen (empfehlenswert)
  • Gutachten erstellen lassen (bei Bagatellschaden: Kostenvoranschlag)
  • Mietwagen oder Nutzungsausfall in Anspruch nehmen
  • Alle Kosten (Reparaturkosten (inkl. Verbringungskosten), Gutachten, Mietwagenkosten/Nutzungsausfall), die während der Schadensregulierung anfallen, vom Haftpflichtversicherer erstatten lassen.

Versicherungsunabhängige Komplettabwicklung nach einem Autounfall können Sie bei den Unfallhelden erhalten. Die Unfallhelden bieten Gutachter, Werkstatt, Rechtsanwalt und Mietwagen aus einer Hand! Deutschlandweit und für den Geschädigten kostenlos.

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