Unfalltipps – Was ist bei einem Autounfall zu beachten?
Ein Autounfall passiert schnell und unverhofft
Keiner wünscht es sich, jedoch kracht es jährlich über 3,5 Millionen mal auf deutschen Straßen. Der Zahl zu Folge verunfallt jährlich jedes 13. Auto in Deutschland.
Doch wissen Geschädigte überhaupt, was zu tun ist, außer den ADAC anzurufen? Dieser Beitrag dient als Informationsquelle um die wichtigsten Schritte nach einem Autounfall zu erläutern.
Die wichtigsten Unfalltipps können auf folgende 5 Stichpunkte reduziert werden.
– Absicherung der Unfallstelle
– Unfallhilfe am Unfallort
– Beweissicherung für die Versicherer
– Unfallabwicklung: keine Übernahme der Abwicklung durch die Versicherer
– Wertminderungsansprüche und Nutzungsausfallentschädigung
Absicherung der Unfallstelle:
Kracht es mal, ist es durchaus verständlich, dass beide Unfallbeteiligten unter Schock stehen. Jedoch hat die Absicherung der Unfallstelle höchste Priorität, um Folgeunfälle zu vermeiden.
Durch das Aufstellen eines Warndreiecks werden nachfolgende Kfz-Führer auf die Unfallstelle hingewiesen. Dieses sollte in ausreichender Entfernung vom Unfallort platziert werden.
Falls ein Kfz brennt, so sollte man schnellstmöglich den Unfallgegner aus dem Fahrzeug bergen, sofern man sich dadurch nicht selbst in akute Gefahr bringt.
Unfallhilfe am Unfallort:
Nach der Absicherung des Unfallorts sollte man sofort den Gesundheitszustand der anderen Unfallgegner kontrollieren und nötigenfalls einen Rettungswagen rufen!
Falls nötig, ist Erste Hilfe zu leisten. Einen Verbandskasten sollte in jedem Kfz mitgeführt werden.
Beweissicherung für den Unfallbericht:
Nach dem Leisten der Unfallhilfe und in dem Fall, dass alle Beteiligten unverletzt und bei vollem Bewusstsein sind, sollte man mit der Beweissicherung beginnen.
Zur Beweissicherung ist es immer ratsam, Fotos zu machen, die dem Unfallbericht beigelegt werden können.
Des weiteren benötigt man das amtliche Kennzeichen des Schädigers (damit lässt sich im Zweifel die gegnerische Haftpflichtversicherung herausfinden), dessen Namen, seine Anschrift und wenn möglich, die Daten der generischen Autoversicherung.
Sinnvoll ist es außerdem, sich an Ort und Stelle Gedanken über die Schuldfrage zu machen.
Bei unklarer Schuldfrage sollte die Polizei zur Unfallaufnahme verständigt werden. Die Polizei muss im Übrigen verständigt werden, wenn ein Personenschaden eingetreten ist.
Ist die Beweissicherung/Unfallaufnahme durchgeführt, ist die Stelle zu räumen, damit der Verkehr wieder ungehindert fließen kann.
Falls beide Fahrzeuge noch fahrtüchtig sind, stellt dies kein Problem dar.
Ist ein Kfz nicht mehr fahrbereit, sollte schnellstmöglich ein Abschleppdienst oder eine Pannenhilfe, wie zum Beispiel der ADAC gerufen werden.
Warum UNFALLHELDEN?
„Fazit: Unfallhelden nützlich und bequem“ Stiftung Warentest
„Unfallhelden bietet ein Komplettpaket zum Thema Unfall und KFZ, verbunden mit dem Service einer vollständigen Unfallabwicklung, wie es im deutschen Raum kein zweites Angebot gibt.“ CHIP
Unfallabwicklung – Keine Übernahme der Abwicklung durch die Versicherer:
Derjenige, der den Unfall verursacht hat, muss in jedem Fall seine Haftpflichtversicherung über den Unfall in Kenntnis setzen, damit diese den Schaden gegenüber dem Geschädigten regulieren kann.
Weiter muss er an sich nichts unternehmen, da seine eigene Versicherung den Autounfall für ihn mit ihrem Schadenmanagement abwickelt.
Für den Geschädigten allerdings gibt es eine Menge Unfalltipps, die er beachten sollte!
Vor allem sollte er der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht die Abwicklung seines Unfallschadens überlassen, will er nicht sinnlos auf vieles verzichten, was ihm eigentlich nach dem Verkehrsrecht zusteht.
Für das Unfallopfer empfiehlt es sich, professionelle und (wichtig!) versicherungsunabhängige Unfallhilfe nach dem Autounfall in Anspruch zu nehmen.
Schon den Zentralruf der Autoversicherer sollte der Geschädigte besser nicht selbst kontaktieren, um die gegnerische Haftpflichtversicherung herauszufinden.
Zu groß ist die Gefahr, dass der Geschädigte durch das Schadenmanagement der Versicherer bei der Schadensregulierung übervorteilt wird.
Überlässt der Verunfallte die Abwicklung der gegnerischen Haftpflichtversicherung, so wird diese in den meisten Fällen einen Gutachter beauftragen, der den Schaden möglichst gering schätzen wird.
Außerdem wird sie versuchen, die Reparaturkosten möglichst niedrig zu halten und dem Verunfallten die ihm zustehende Werkstattwahl aus der Hand nehmen.
Sinnvoll ist es daher, als Geschädigter nach einem Autounfall einen versicherungsunabhängigen Gutachter sowie einen Anwalt zu beauftragen, der sich auf das Verkehrsrecht versteht, der den Unfallbericht verfasst und die Interessen des Verunfallten damit umfassend vertreten kann.
In machen Fällen ist kein Gutachter vonnöten, das ist der Fall bei einem sogenannten Bagatellschaden.
Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten weniger als etwa 800€ betragen, dies variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland.
Die Kosten für Anwalt und Gutachter hat die gegnerische Versicherung zu tragen.
Versicherungsunabhängige Unfallhilfe und Schadenabwicklung nach einem Autounfall erhält der Geschädigte bei den Unfallhelden, und zwar nach dem Prinzip „Alles aus einer Hand“.
Die Unfallhelden organisieren Gutachter, Anwalt, Werkstatt und Ersatzwagen versicherungsunabhängig und für den Verunfallten komplett kostenlos.
Wertminderung Nutzungsausfallentschädigung:
Nach einem Autounfall verliert, selbst bei fachgerechter Reparatur, ein Kfz an Wert. Das ist der sog. merkantile Minderwert bzw. die Wertminderung. Um diese von der gegnerischen Versicherung ersetzt zu erhalten, bietet sich ebenfalls professionelle Unfallhilfe an.
Dem Geschädigten steht des Weiteren eine Nutzungsaufallentschädigung oder ein Ersatzwagen zur Erhaltung seiner Mobilität nach einem Autounfall zu.
Besonders wichtig ist also nach einem Autounfall Folgendes:
Am Unfallort hat das Leisten von Erster Hilfe höchste Priorität, da dies über Leben und Tod entscheiden kann.
Des Weiteren sollte der Geschädigte auf keinen Fall die Unfallabwicklung der gegnerischen Versicherung überlassen, sondern professionelle versicherungsunabhängige Unfallhilfe in Anspruch nehmen.