Nach Autounfall oder Panne: Warnwestenpflicht
Was bedeutet die Warnwestenpflicht in Deutschland?
Viele Autofahrer kennen es bereits aus unserem Nachbarland Österreich. In jedem Auto müssen sich für die Anzahl der Mitfahrenden ausreichend Warnwesten befinden.
Im Falle eines Autounfalls oder einer Panne besteht für diejenigen Mitfahrer, die das Fahrzeug verlassen die Pflicht, eine Warnweste zu tragen.
Seit dem 1. Juli 2014 besteht auch in Deutschland eine Warnwestenpflicht.
Doch was genau umfasst diese Pflicht?
Nach § 53 a Abs. 2 Nr. 3 StVZO ist es auf deutschen Straßen Pflicht in jedem Fahrzeug mindestens eine Warnweste mitzuführen.
Im Unterschied zu den gesetzlichen Regelungen in Österreich bezieht sich dabei die Pflicht nur auf eine Warnweste.
Dagegen ist eine Tragepflicht in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Somit lässt sich im Ergebnis feststellen, dass seit dem 1 Juli 2014 jeder Autofahrer mindestens eine Warnweste in seinem Fahrzeug mitführen muss.
Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass die richtige Warnweste beschafft wird. Hier empfiehlt es sich, eine Warnweste z.B. an Rastplätzen oder bei Werkstätten zu beschaffen, da diese in jedem Fall den geltenden Normen entspricht.
Mit welchen Konsequenzen hat man bei einem Verstoß gegen die Warnwestenpflicht zu rechnen?
Dem Fahrzeugführer, der bei einer Fahrzeugkontrolle keine Warnweste im Fahrzeug mit sich führt, droht ein Bußgeld in Höhe von 15 €.
Neben einem Bußgeld ist jedoch die Gefahr gegeben, dass die Haftpflichtversicherung den Versicherungsschutz einschränkt, sollte es zu einem Personenschaden wegen fehlender Sichtbarkeit des Verletzten beim Verlassen des Fahrzeuges nach einem Autounfall oder einer Panne kommen.
Ist festzustellen, dass der Geschädigte deshalb verletzt wurde, weil er von dem schädigenden Fahrzeugführer nicht oder zu spät wahrgenommen werden konnte und hätte ein solcher Verkehrsunfall durch das Tragen einer Warnweste verhindert werden können, führt dies zu einem Mitverschulden des Verletzten.
Denn dieser kam seiner Sorgfaltspflicht, die Stelle eines Autounfalls oder einer Panne ausreichend zu sichern, nicht nach. In einem solchen Fall zahlt die Haftpflichtversicherung des Schädigenden den Personenschaden des Geschädigten nicht oder nicht komplett.