Wann kann ein Geschädigter nach einem Autounfall oder Motorradunfall Schmerzensgeld verlangen?
Der Geschädigte wurde unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Und hat neben dem Schaden am Auto ein Schleudertrauma, ein HWS (Hals-Wirbelsäulen-Trauma), eine starke Prellung oder einen Bruch oder eine Distorsion davongetragen.
Er möchte also nach dem Autounfall Schmerzensgeld haben.
Steht ihm nun Schmerzensgeld zu? Wonach bemisst sich das Schmerzensgeld nach einem Unfall? Welche Schadenspositionen muss die Versicherung bezahlen?
Die „berühmte“ Schmerzensgeldtabelle:
Grundsätzlich existieren keine verbindlichen Richtlinien, die besagen würden, dass eine bestimmte Verletzung ein bestimmtes Schmerzensgeld auslöst. Eine Schmerzensgeldtabelle im eigentlichen Sinne gibt es also nicht.
Das, was gerne als Schmerzensgeldtabelle bezeichnet wird, ist eigentlich eine Zusammenstellung von Gerichtsurteilen aus dem Verkehrsrecht. Darin kann man nachlesen, was Geschädigten bei welchen Verletzungen durch einen Verkehrsunfall zugesprochen wurde.
Aber letztendlich kommt es immer auf den Einzelfall an. Deshalb ist es im Falle von Personenschäden immer ratsam, einen Fachmann, z.B. einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
UNFALLHELDEN ist bekannt aus:
Wie bemisst sich die Höhe dessen, was der Geschädigte als Schmerzensgeld verlangen kann?
Eines ist ja klar: Schmerzensgeld setzt voraus, dass der Geschädigte durch den Verkehrsunfall Schmerzen erlitten hat. Er muss also eine Verletzung durch den Verkehrsunfall erlitten haben, die nicht völlig unerheblich ist.
Dies spiegelt auch die sog. Genugtuungsfunktion und Ausgleichsfunktion im Verkehrsunfallrecht wieder. Eine typische Verletzung nach einem Unfall ist ein Schleudertrauma.
Es tritt meist auf, wenn der Geschädigte bei dem Autounfall einen plötzlichen heftigen Schlag von hinten erleidet oder eine plötzliche massive Geschwindigkeitsänderung. Also zum Beispiel bei dem klassischen Auffahrunfall. Bei einem vergleichsweise einfachen Schleudertrauma ohne bleibenden Schaden oder Schmerzen steht dem Geschädigten in der Regel ein Betrag von etwa 500 Euro nach der „Schmerzensgeldtabelle“ als Schmerzensgeld zu.
In Einzelfällen kann das Schmerzensgeld auch deutlich höher sein. Etwa dann, wenn durch den Unfall ein Dauerschaden an der Gesundheit des Geschädigten eintritt.
Tritt beispielsweise eine vorübergehende oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit durch den Unfall ein, kann dem Verunfallten neben dem einmaligen Schmerzensgeldanspruch auch ein Anspruch auf eine Schmerzensgeldrente zustehen.
Die Höhe der Schmerzensgeldrente nach dem Verkehrsunfall richtet sich wieder nach den individuellen Aspekten des Falles (also zum Beispiel, wie lange ein solcher Dauerschaden anhält). Beispielsweise aber hat die Rechtsprechung für derartige Schäden mit dauerhaften Beeinträchtigungen Schmerzensgelder über 100.000 Euro und Schmerzensgeldrenten von einigen hundert Euro pro Monat zuerkannt, wenn nicht nur ein „einfaches“ Schleudertrauma vorlag, sondern eine dauernde massive Beeinträchtigung.
Naturgemäß hat die Versicherung des Schädigers kein Interesse daran, so viel Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz zu bezahlen. Deshalb ist in solchen Fällen der Gang zum Anwalt unumgänglich.
Was können weitere Verletzungen sein, die einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen?
Einen Schmerzensgeldanspruch hat der Geschädigte nicht nur dann, wenn ein Dauerschaden oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Besteht die Verletzung nach dem Autounfall zum Beispiel in einer Fraktur des Unterarms, der „normal“ verheilt, kann das Schmerzensgeld bereits bei etwa 2.000 Euro liegen. Bei einer Unterschenkelfraktur zum Beispiel noch höher. Besteht der Schaden darin, dass zum Beispiel wegen aufgehender Airbags vorübergehend eine Schädigung des Gehörs eintritt, so kann das Schmerzensgeld zwischen einigen hundert und einigen tausend Euro betragen.
Warum UNFALLHELDEN?
Was ist nach einem Verkehrsunfall notwendig, um den Anspruch auf Schmerzensgeld zu sichern?
Wichtig ist zunächst, dass der Verunfallte nach einem Autounfall oder Motorradunfall jedenfalls umgehend einen Arzt aufsucht. Dieser dokumentiert die Schmerzen und Verletzungen.
Viele Verletzungen, für die grundsätzlich ein Schmerzensgeldanspruch bestehen könnte, lassen sich schon nach einigen Tagen nicht mehr mit der notwendigen Sicherheit feststellen oder auf den Unfall zurückführen.
Die Versicherung wird in einem solchen Fall immer versuchen, kein Schmerzensgeld bezahlen zu müssen.
Wie funktioniert die Geltendmachung von Schmerzensgeld?
Der Anspruch auf Schmerzensgeld richtet sich gegen den Schädiger des Verkehrsunfalls bzw. dessen Versicherung. Es ist also notwendig, den Schädiger bzw. die Versicherung mit der Forderung nach Schmerzensgeld zu konfrontieren.
Dringend zu empfehlen ist es dabei, dass der Geschädigte nicht versucht, dies alleine zu tun, sondern sich professioneller Hilfe bedient.
Helfen kann beispielsweise kann ein im Verkehrsrecht bewanderter Rechtsanwalt. Dieser kann den Schadensersatzanspruch bei der gegnerischen Versicherung einreichen und die Ansprüche für den Geschädigten geltend machen.
Was passiert, wenn die Versicherung das Schmerzensgeld nicht bezahlen will?
Die Haftpflichtversicherung bzw. der gegnerische Autofahrer sind einstandspflichtig, wenn die Schuldfrage an dem Unfall eindeutig ist und kein überwiegendes Mitverschulden vorliegt. Es kann allerdings sein, dass die Haftpflichtversicherung (um Kosten zu sparen) den Schadensersatz (auch) im Hinblick auf die Beeinträchtigung der Gesundheit kürzt. Zum Beispiel, weil sie einen anderen Schweregrad oder ein Mitverschulden annimmt oder nicht von Dauerschäden ausgeht.
In diesem Fall wird für dem Verunfallten keine andere Möglichkeit mehr bleiben, als den ihm zustehenden Anspruch gerichtlich über einen Anwalt geltend zu machen.
Bestehen daneben noch weitere Ansprüche?
Selbstverständlich bestehen aus Anlass der Verletzungen nach dem Unfall noch zahlreiche weitere Schadenspositionen. Das sind zum Beispiel Haushaltsführungsschaden, Kosten der Heilbehandlung (egal, ob die Behandlung stationär oder ambulant erfolgte) oder Schockschaden.
Kosten für Besuche naher Angehöriger, und natürlich auch alles, was an Schäden an dem KFZ entstanden ist. Beispielsweise Nutzungsausfall, Kosten der Reparatur und dergleichen.
Beruft sich im Übrigen die Versicherung bezüglich des Personenschadens auf Mitverschulden, so wird sie dies konsequenter Weise auch bezüglich des Sachschadens tun.
Ein typisches Diskussionsfeld mit Haftpflichtversicherungen ist im Übrigen der Haushaltsführungsschaden, wo der Versicherer oftmals die Erforderlichkeit in Zweifel zieht.