Wie bekomme ich mein Schmerzensgeld?

Wie bekomme ich mein Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall?

Nach einem Verkehrsunfall, bei dem der Geschädigte Verletzungen davongetragen hat, stellt sich schnell die Frage nach dem Schmerzensgeld.

Warum und wofür gibt es überhaupt Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld gehört grundsätzlich zum Schadensersatz, der nach einem Autounfall verlangt werden kann und vom Schädiger bzw. der Versicherung des Unfallverursachers zu bezahlen ist.

Der Schmerzensgeldanspruch erfüllt dabei eine sog. Genugtuungsfunktion und Ausgleichsfunktion für das Unfallopfer, da ja – anders als beim Sachschaden für das beschädigte KFZ kein fester Geldbetrag ermittelt werden kann, zu dem die Schmerzen ungeschehen gemacht werden könnten.

Schmerzensgeld wird also als Entschädigung für die entstandenen Schmerzen gewährt. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich danach, wie stark die Verletzungen im Einzelfall waren, die das Unfallopfer durch den Unfall erlitten hat.

Nicht ersatzfähig im Sinne des Schmerzensgeldes ist ein bloßer Schockschaden. Von einem Schockschaden spricht man dann, wenn der Verunfallte sozusagen mit dem Schrecken davongekommen ist, weil dann die sog. Harmlosigkeitsgrenze nicht überschritten ist. Das gilt auch dann, wenn der Geschädigte beispielsweise unter Alpträumen nach dem Verkehrsunfall leidet, aber sonst keine körperlichen Einbußen hat.

Die Harmlosigkeitsgrenze ist beispielsweise auch dann nicht überschritten, wenn die Verletzung nur in einem Hämatom (umgangssprachlich: blauer Fleck) besteht.

Hat der Geschädigte allerdings ein Schleudertrauma oder eine HWS-Distorsion erlitten, sieht die Sache schon anders aus. Für ein Schleudertrauma kann bereits Schmerzensgeld verlangt werden, die Höhe der Schmerzensgeldansprüche richtet sich wiederum nach der Schwere des Schleudertraumas, aber ein Betrag von etwa 500 Euro ist regelmäßig als Schmerzensgeld angemessen, auch wenn das Schleudertrauma nicht besonders schwer war.

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Die ominöse Schmerzensgeldtabelle

Oftmals liest man, dass die Höhe an Schmerzensgeld aus einer Schmerzensgeldtabelle ermittelt werden kann, und wundert sich, warum eine konkrete Schmerzensgeldtabelle im Internet nicht zu finden ist.

Richtigerweise existiert keine einzelne Schmerzensgeldtabelle, sondern genauer gesagt Schmerzensgeldtabellen, die wiederum eine Sammlung von Rechtsprechung sind, für welche Form von Gesundheitsschaden bzw. Verletzung in der Vergangenheit von Gerichten welche Schmerzensgeldbeträge zugesprochen wurden. Deshalb wird man als Anspruchsteller ohne Hinzuziehung fachkundiger Rechtsanwälte das Schmerzensgeld nicht selbst zutreffend ermitteln können.

Aber Rechtsanwälte kosten doch so viel Geld

Stimmt nicht. Die Kosten für Rechtsanwälte gehören nach einem Autounfall ebenfalls zum Schadensersatz, der vom Geschädigten verlangt werden kann und den die Versicherung des Schädigers bezahlen muss. Mit anderen Worten: Gerade dann, wenn Schmerzensgeld im Raum steht, ist es das gute Recht des Geschädigten, sich fachkundigen Rat zu holen, welche Ansprüche ihm zustehen (z.B. auch für einen Erwerbsschaden), von wem er den Schadensersatz verlangen kann und in welcher Höhe dieser zur Auszahlung kommen muss.

Der im Verkehrsrecht fachkundige Rechtsanwalt ist daher eine ideale Anlaufstelle nach einem Verkehrsunfall, da er den Schadensersatz insgesamt beurteilen kann, das Schmerzensgeld unter Hinzuziehung der Schmerzensgeldtabellen beziffern kann, den einstandspflichtigen Versicherer identifizieren kann, den „Papierkram“ erledigt, die korrekte Auszahlung überwacht und obendrein nichts kostet.

Und wie bekomme ich dann mein Schmerzensgeld ausgezahlt?

Das ist ganz einfach: Der Rechtsanwalt macht den Anspruch auf Schmerzensgeld unter Berücksichtigung der durch den Autounfall erlittenen Verletzungen bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend, überwacht die Auszahlung und leitet es unmittelbar an den Geschädigten weiter.

Die UNFALLHELDEN wünschen allzeit sichere Fahrt.