Was ist die 130-Prozent-Regel?
Die 130-Prozent-Regel ist bei einem sog. wirtschaftlichen Totalschaden relevant. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall den sog. Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Als Wiederbeschaffungswert bezeichnet man den Wert, zu dem man ein nach Marke, Alter, Laufleistung und Ausstattung vergleichbares Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalles am Gebrauchtwagenmarkt ohne Unfallschaden hätte kaufen können.
Als Wiederbeschaffungsaufwand wiederum bezeichnet man die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem sog. Restwert. Der Restwert wiederum ist derjenige Wert, den das Unfallfahrzeug nach dem Verkehrsunfall noch hat.
Transkript des Videos:
„Hi und herzlich Willkommen zu einer weiteren Folge „Frag‘ die UNFALLHELDEN“.
Heute beschäftigen wir uns mit der Frage: Was ist die 130-Prozent-Regel?
130-Prozent-Regel klingt ominös, ist aber eigentlich nicht so schwierig.
Man muss sich Folgendes vorstellen:
Man hat ein etwas älteres Auto, an dem man auch persönlich sehr stark hängt, es ist jetzt leider in einen Verkehrsunfall verwickelt worden und die Reparaturkosten, die der Sachverständige festgestellt hat, liegen oberhalb des Wiederbeschaffungswertes für ein vergleichbares Fahrzeug.
An und für sich würde dies jetzt bedeuten, das ist ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Und beim wirtschaftlichen Totalschaden ist es so, dass die gegnerische Versicherung nicht zu Reparaturkosten bezahlen muss, sondern nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Die 130-Prozent-Regel wiederum ist ein Ausnahmefall.
Wenn es so ist, dass die festgestellten Reparaturkosten nicht mehr, als 130 Prozent bezogen auf den Wiederbeschaffungswert betragen, dann kann unter weiteren Voraussetzungen die Zahlung der Reparaturkosten verlangt werden und damit das Fahrzeug weiterhin auf der Straße fahren und man kann es weiterhin auch benutzen.
Die weiteren Voraussetzungen sind aber:
Man muss das Fahrzeug, um den so genannten Nutzungswillen nachzuweisen, nach dem Verkehrsunfall und nach der Reparatur mindestens sechs weitere Monate nutzen und besitzen.
So viel zur 130-Prozent-Regel.“
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Und wenn Sie einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt werden sollten, helfen wir Ihnen natürlich gerne weiter.
Warum UNFALLHELDEN?
„Fazit: Unfallhelden nützlich und bequem“ Stiftung Warentest