Ratgeber nach einem Autounfall

Ratgeber nach einem Autounfall – Der Unfallratgeber für alle Fälle

Nach einem Autounfall stehen die Unfallbeteiligten meist unter Schock. Wichtig ist es allerdings, bereits an der Unfallstelle keinen Fehler zu machen, um nicht später gegenüber dem Unfallgegner bzw. der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Nachteil zu sein.

Der Unfallratgeber der Unfallhelden erklärt Schritt für Schritt, wie man sich nach einem Verkehrsunfall zu verhalten hat und wie die weitere Schadensregulierung sinnvoller Weise abläuft.

Unfallratgeber Teil 1: Verhalten am Unfallort

Ist der Autounfall passiert, so ist zunächst anzuhalten, sofern man Unfallbeteiligter ist oder sein kann. Unfallbeteiligte sind im Übrigen auch Unfallzeugen, die sachdienliche Erklärungen abgeben können, wie es zu dem Autounfall kam.

Anschließend ist die Unfallstelle zu sichern, um zu vermeiden, dass nachfolgende PKW in den Unfall verwickelt werden. Besonders wichtig ist dies an unübersichtlichen Stellen, bei Anhöhen und Kurven und bei schlechter Sicht. Im ersten Schritt ist die Warnblinkanlage einzuschalten, damit nachfolgende Fahrzeugführer auf den Unfall aufmerksam werden können. Vor dem Aussteigen aus dem Fahrzeug ist die Rettungsweste anzulegen. Anschließend ist in mindestens 100 Meter Entfernung ein Warndreieck aufzustellen.

Sind Personen durch den Verkehrsunfall verletzt worden, ist erste Hilfe zu leisten und der Notruf unter der Telefonnummer 112 zu verständigen. Dies kann mittels Handy erfolgen, oder über eine Notrufsäule an der Autobahn, sollte wider Erwarten kein Handy zur Hand sein oder kein Empfang bestehen. Wenn Menschen durch den Verkehrsunfall verletzt wurden, ist im Übrigen zwingend die Polizei unter der Telefonnummer 110 zu verständigen.

Am Unfallort selbst ist darauf zu achten, keine Unfallspuren zu beseitigen, um die Rekonstruktion nicht zu gefährden, wie es zu dem Autounfall kam. Das können zum Beispiel Spuren der Reifen auf der Fahrbahn sein, die beteiligten Fahrzeuge selbst, oder andere Teile. Hilfreich ist es, Fotos vom Unfallort zu machen, am besten aus mehreren Perspektiven und sämtliche beteiligten Fahrzeuge sowie optische Anhaltspunkte (z.B. Ampeln, Straßenschilder) sollten hierauf erkennbar sein.

Ist die Polizei zu dem Unfall gerufen worden, fertigt sie in der Regel einen polizeilichen Unfallbericht. Dieser Unfallbericht beinhaltet bei schwereren Unfällen auch eine Beweisaufnahme, wie es zu dem Unfall kam. Für die spätere Schadenabwicklung kann dieser polizeiliche Unfallbericht sehr nützlich sein.

Ist durch den Autounfall nur ein kleinerer Schaden entstanden und wurden insbesondere keine Personen verletzt, muss die Polizei nicht gerufen werden. In dem Fall ist es wichtig, alle Daten der Unfallbeteiligten zu notieren.

Das sind vor allem:

  • Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten vom Unfallgegner und – ganz wichtig – das gegnerische Kennzeichen
  • Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten von Unfallzeugen, die den Verkehrsunfall beobachtet haben

Das Kennzeichen des Unfallverursachers ermöglicht es später, die einstandspflichtige Haftpflichtversicherung über den Zentralruf der Autoversicherer zu identifizieren, selbst wenn der Unfallgegner sich weigern sollte, die Haftpflichtversicherung zu benennen.

Sind alle Feststellungen getroffen, muss die Unfallstelle zügig wieder geräumt werden.

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Unfallratgeber Teil 2: Die Beschaffung der Informationen für die Schadenmeldung

Um den Schaden bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend machen zu können, ist es zunächst notwendig, zu wissen, wie hoch der Schaden durch den Autounfall überhaupt ist.

Dazu empfiehlt es sich für den Geschädigten, einen unabhängigen Sachverständigen mit der Begutachtung des Unfallschadens zu beauftragen. Die Kosten hierfür müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Der Geschädigte läuft also nicht Gefahr, auf diesen Kosten sitzen zu bleiben.

Der durch den Unfall entstandene Schaden kann theoretisch auch durch einen Kostenvoranschlag in einer Werkstatt ermittelt werden. Der Nachteil hieran ist allerdings, dass ein Kostenvoranschlag keine Aussage über die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung und die am PKW möglicherweise eingetretene Wertminderung trifft. Auf ein Gutachten verzichten sollte man also nur dann, wenn der Unfallschaden ein einfacher Bagatellschaden ist (unterhalb von etwa 750 Euro), da dann die Kosten für ein vollwertiges Gutachten vom gegnerischen Versicherer unter Umständen nicht getragen werden.

Hüten sollte man sich außerdem vor einem Gutachter, den die gegnerische Autoversicherung beauftragen will. Denn klar ist, dass der gegnerische Versicherer am Ende den Schaden bezahlen muss und keinerlei Interesse daran hat, dem Geschädigten möglichst viel Schadensersatz zu bezahlen. Ein von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung beauftragter Sachverständiger wird daher in der Regel versuchen, die Unfallschäden eher niedriger darzustellen, als sie in Wirklichkeit sind.

Hat der Unfallgegner am Unfallort nicht angegeben oder angeben können, bei welcher Versicherung sein KFZ versichert ist, so lässt sich dies mit dem Kennzeichen über den Zentralruf der Autoversicherer herausfinden. Diese Auskunftsstelle ist allerdings keine staatliche Institution, sondern eine Einrichtung der Vesicherungswirtschaft. Der Geschädigte tut also gut daran, sich dort nicht selbst zu melden, sondern dies einen professionellen Helfer erledigen zu lassen.

Anderenfalls wird man dort versuchen, ihm das Schadenmanagement der Versicherer anzudienen, das lediglich darauf abzielt, auf Kosten von Unfallgeschädigten Geld zu sparen.

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Excellenter Service, sehr empfehlenswert. Das beste was mir passieren konnte nach einem Autounfall…

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Karolin S.UNFALLHELDEN-Kundin

Einfach genial! Der beste Service im Bereich Unfallabwicklung …einfach Hammer, besser gehts nicht 🙂 Top

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Soheyl K.UNFALLHELDEN-Kunde

Sehr guter Service bin voll zufrieden

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Greta G.UNFALLHELDEN-Kundin

… alleine hätte ich das wohl nie geschafft.

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Nine M.UNFALLHELDEN-Kundin

Sehr guter Service, ich war rundum zufrieden. Die Unfallhelden nehmen einem lästige Arbeit ab.

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Christoph D.UNFALLHELDEN-Kunde

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Unfallratgeber Teil 3: Die Schadensregulierung mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers

Die Abwicklung mit der vom Unfallgegner unterhaltenen Autoversicherung ist notwendig, damit der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt.

Klar ist allerdings, dass es sich hierbei nicht um eine wohltätige Entschädigungsstelle handelt, die aus Nächstenliebe Geschädigten möglichst viel zuwenden will.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat vielmehr lediglich ein Interesse daran, möglichst wenig Geld für den Verkehrsunfall bezahlen zu müssen, weshalb sie eher geneigt ist, dem Geschädigten berechtigte Ansprüche vorzuenthalten oder zu kürzen. Beispielsweise könnte die Versicherung versuchen, künstlich einen Totalschaden am KFZ „hinzurechnen“, um die Entschädigungsleistung dadurch zu kürzen, einzelne Schadenspositionen zu negieren oder zu kürzen (Beispiel: Bei dem Unfall wurde ein Reifen beschädigt, es müssen also beide Reifen auf der Achse ausgetauscht werden, die Versicherung will aber nur einen Reifen bezahlen), keine Nutzungsausfallentschädigung zu gewähren, das Schmerzensgeld unberechtigt zu kürzen, die Mietwagenkosten nicht zu übernehmen, und dergleichen mehr.

Sinnvoll ist es daher unbedingt, einen Rechtsanwalt nach dem Unfall zu beauftragen, der die bestehenden Ansprüche prüft und die Schadenmeldung bei der Haftpflichtversicherung einreicht. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass der Geschädigte bei der Schadenabwicklung nicht übervorteilt wird. Außerdem kann ein Rechtsanwalt als hilfreicher Ratgeber fungieren, wenn es darum geht, sämtliche bestehenden Ansprüche zu identifizieren.

Die Kosten für den Rechtsanwalt muss im Übrigen ebenfalls der Schädiger bzw. sein Versicherer tragen, der Geschädigte läuft also auch in diesem Zusammenhang nicht Gefahr, auf Kosten sitzen zu bleiben.

Unfallratgeber Teil 4: Weshalb man das Schadenmanagement der Versicherer nicht in Anspruch nehmen sollte

Nahezu alle Haftpflichtversicherer verfügen mittlerweile über Mechanismen, um möglichst hohe Einsparungen bei der Haftpflicht auf Kosten der Geschädigten zu erreichen. Dieses Maßnahmenpaket nennt sich aktives Schadenmanagement und zielt darauf ab, den Geschädigten möglichst frühzeitig zu erreichen und ihm die Unfallabwicklung aus der Hand zu nehmen.

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Die Versicherung versucht dies auf mehreren Ebenen:

  • Sie versucht, einen eigenen Sachverständigen zur Begutachtung zu schicken, um den Schaden dadurch niedriger beziffern zu lassen.
  • Sie versucht, den Geschädigten von einem Rechtsanwalt fernzuhalten, der ihm ansonsten sagen könnte, welche Ansprüche ihm im Detail zustehen.
  • Sie versucht, den Geschädigten über bestimmte Schadenspositionen gänzlich im Unklaren zu lassen; denn fordert er sie nicht ein, bekommt er sie auch nicht.
  • Sie versucht, die Reparatur des beschädigten KFZ in einer eigenen Partnerwerkstatt möglichst billig vorzunehmen. Damit besteht aber die Gefahr, dass die Qualität der Reparatur leidet.
  • Sie versucht, dem Geschädigten entweder keine Ersatzmobilität anzubieten, oder aber, die Kosten dafür deutlich niedriger zu halten, als sie dem Geschädigten eigentlich zustehen würden.

Es ist daher unter allen Umständen sinnvoll, wenn der Geschädigte nach einem Autounfall nicht die Leistungen der gegnerischen Versicherung in Anspruch nimmt, will er nicht auf hohe Ansprüche verzichten, die ihm ansonsten aus dem Verkehrsunfall zustehen würden.

Der Geschädigte muss auch nicht fürchten, dass ihm bei seiner eigenen Autoversicherung ein Nachteil entsteht, wenn er diese Leistungen nicht annimmt: Einstandspflichtig nach dem Autounfall ist nicht seine eigene Versicherung, sondern die des Unfallgegners. Auf seinen eigenen Versicherungsvertrag hat es also keinerlei Auswirkungen, wenn er sich zu den Rechten verhilft, die ihm nach dem Unfall zustehen.

Unfallratgeber Teil 5: Wie der Schadenservice der UNFALLHELDEN funktioniert

Die UNFALLHELDEN sind ein versicherungsunabhängiger Dienstleister, der ausschließlich auf der Seite des Geschädigten agiert. Über die UNFALLHELDEN erhält das Unfallopfer nach einem Unfall sämtliche Leistungen aus einer Hand: Gutachter, Rechtsanwalt, Werkstatt und Mietwagen. Die UNFALLHELDEN fungieren dabei als zentraler Koordinator zwischen den einzelnen Leistungen und stellen damit sicher, dass dem Geschädigten derjenige Schaden ersetzt wird, der ihm tatsächlich durch den Verkehrsunfall entstanden ist.

Für den Geschädigten sind die Leistungen der UNFALLHELDEN im Übrigen vollständig kostenlos, da die Koordinationsleistungen durch die mitwirkenden Kooperationspartner vergütet werden.

Für den Geschädigten bedeutet dies: Absolute Sicherheit, keinerlei Kostenrisiko und einhundertprozentiger Komfort!

UNFALLHELDEN ist bekannt aus:

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