Wie Angela P. fast von der Autobahn gedrängt worden wäre

Wie Angela P. fast von der Autobahn gedrängt worden wäre

Geschichten aus der Unfallabwicklung

Auf einer bundesdeutschen Autobahn, genauer gesagt, in Nordrhein-Westfalen, befand sich Angela P. eines Tages vorschriftsmäßig auf der rechten Fahrspur. Links neben ihr fuhr ein LKW, die beiden Fahrzeuge fuhren mit etwa gleichbleibender Geschwindigkeit nebeneinander her.

Plötzlich und ohne für Angela P. erkennbaren Grund zog der LKW nach rechts auf ihre Fahrspur.

An ein Ausweichen war nicht zu denken, dafür fehlte Angela P. schlicht und einfach der Platz an dieser Stelle der Autobahn.

Der LKW traf das Fahrzeug von Angela P. hinten links, das sich daraufhin mehrfach um die eigenen Achse drehte und schwer beschädigt zum Stillstand kam. Im Innenraum des Fahrzeuges saß Angela P. mit einem schweren Schock und einer schweren Distorsion der Halswirbelsäule.

Der LKW – der Fahrer sollte später im Ermittlungsverfahren angeben, von dem Unfall nichts bemerkt zu haben – zog wieder auf seine Spur und fuhr davon.

Doch Angela P. hatte Glück: Der hinter ihr fahrende Verkehrsteilnehmer, der den Unfall beobachtet hatte und durch schnelles Bremsen verhindern konnte, noch auf ihr Fahrzeug aufzufahren, hielt sofort an, informierte Polizei und Notruf und kümmerte sich um die verletzte Angela P..

Was aber das Wichtigste war: Er hatte sich das Kennzeichen des LKW – es war ein polnisches Kennzeichen – gemerkt.

Angela P. kam ins Krankenhaus, ihr Fahrzeug wurde zu einer nahegelegenen Verwahrstelle geschleppt und die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen den Fahrer des LKW ein.

Als Angela P. das Krankenhaus wieder verlassen hatte – sie sollte noch viereinhalb Wochen arbeitsunfähig bleiben – und sich der erste Schock gelegt hatte, wusste sie nicht, wie sie weiter verfahren sollte.

Sie hatte keine Erfahrung mit Verkehrsunfällen, dass der Schädiger zudem ein polnisches Fahrzeug gefahren hatte, bereitete ihr zusätzliche Sorge.

Bei ihrer Recherche stieß sie im Internet auf die Unfallhelden und meldete sich telefonisch, um um Hilfe zu bitten.

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Die Unfallhelden konnten ihre Sorge wegen des polnischen Schädigers etwas mildern: Polen ist Mitglied der Europäischen Union, damit ließ sich über das Deutsche Büro Grüne Karte in Erfahrung bringen, wo der LKW versichert ist, und zudem der inländische Regulierungsbeauftragte ermitteln, der für den polnischen Versicherer die Unfallabwicklung in Deutschland übernehmen würde.

Allerdings, so erklärten ihr die Unfallhelden, würde die Unfallabwicklung wahrscheinlich etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, weil der inländische Regulierungsbeauftragte in solchen Fällen stets mit dem eigentlich einstandspflichtigen Versicherer korrespondieren müsse, was zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen würde.

Die Unfallhelden beauftragten außerdem einen Gutachter, der schon am nächsten Tag das Fahrzeug bei der Verwahrstelle besichtigte und sein Gutachten erstellte.

Bevor das Gutachten fertig war, hatte sich bereits der von den Unfallhelden organisierte Rechtsanwalt bei Angela P. gemeldet, die weiteren Schritte mit ihr besprochen und die für die Unfallabwicklung notwendigen Dokumente angefordert.

Der Rechtsanwalt war es auch, der Angela P. erklärte, welche Ansprüche sie in dieser Situation hatte. Schließlich ging es nicht nur um die Reparatur des Fahrzeuges und Schmerzensgeld, das Fahrzeug hatte zudem eine Wertminderung erlitten, ein Haushaltsführungsschaden war eingetreten und der Nutzungsausfall musste ebenfalls kompensiert werden.

Keine Woche nach dem Unfall war so der Schaden mit Gutachten, Unfallbericht und ärztlichen Attesten beim inländischen Regulierungsbeauftragten des polnischen Versicherers eingereicht.

Wie die Unfallhelden Angela P. bereits erklärt hatten, nahm die Regulierung etwas mehr Zeit in Anspruch. Vor allem nahm der Fahrer des polnischen LKW den Standpunkt ein, von dem Unfall nichts bemerkt zu haben, also habe es keinen Unfall gegeben.

Vor allem die Angaben des anderen Verkehrsteilnehmers, der sich um Angela P. gekümmert hatte, waren es schließlich, die den Regulierungsbeauftragten zur vollständigen Regulierung veranlassten.

Angela P. war froh, dass sie in dieser Situation einen professionellen Helfer an ihrer Seite hatte, der ihr alle notwendigen Schritte abgenommen hatte.

Die Schmerzen durch die Verletzungen hielten noch einige Zeit an, dagegen konnten leider auch die Unfallhelden nichts unternehmen, aber wenigstens musste Angela P. sich um nichts weiter kümmern.

Und selbstverständlich waren die Leistungen der Unfallhelden für Angela P. ebenso kostenlos, wie Gutachter und Rechtsanwalt.

Die UNFALLHELDEN wünschen allzeit sichere Fahrt.