Führerschein mit 17
Das „Bf17“ erfreut sich bei Jugendlichen immer größerer Beliebtheit. Aus dem niedersächsischen Modellversuch wurde ein deutschlandweites Dauerrecht.
Der Drang nach Mobilität wird immer größer und in der Verkehrspolitik wurde entsprechend gehandelt.
Die Führerscheinklasse B und die Zusatzklasse BE können mit einem Mindestalter von 17 Jahren erworben werden. Allerdings darf man, solange man noch nicht 18 Jahre alt ist, nicht ohne eine Begleitperson fahren.
Alles wichtige Rund um den Führerschein mit 17 erfahren Sie im folgenden Artikel:
Richtlinien für den Führerscheinerwerb mit 17
Bereits ein halbes Jahr bevor man 17 Jahre alt wird kann man sich für den Führerschein anmelden. Ein halbes Jahr ist die ungefähre Zeit die vergeht bis man bereit für die Führerscheinprüfung ist.
Möchten Sie sich für den Führerschein anmelden müssen Sie eine passende Fahrschule aufsuchen und dort einen Antrag stellen bei dem die Erziehungsberechtigten zustimmen müssen.
Im Antrag muss bereits die Begleitperson bzw. Begleitpersonen eingetragen werden, es ist aber auch möglich nachträglich Begleiter einzutragen.
Ist die Fahrausbildung in der Fahrschule abgeschlossen können im Anschluss die praktische und theoretische Prüfung abgelegt werden.
Die theoretische Prüfung kann allerdings erst 3. Moante vor Vollendung des 17.Lebensjahres abgelegt werden, während man die praktische Prüfung erst einen Monat vor dem 17. Geburtstag ablegen darf.
Alleine fahren darf der Fahranfänger erst mit Vollendung des 18.Lebensjahres.
Nach bestandener Prüfung
Beim begleitetem Fahren erhält man nach bestandener Prüfung keinen Kartenführerschein sondern eine Prüfbescheinigung.
Die Prüfungsbescheinigung enthält kein Foto weswegen man immer ein amtliches Ausweisdokument z. B. den Personalausweis dabei haben muss.
Nach dem 18. Geburtstag erfolgt die Aushändigung des Kartenführerscheins durch die Fahrerlaubnisbehörde.
Der Fahrerlaubnisinhaber muss den Kartenführerschein rechtzeitig bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen und bei der Führerscheinstelle abholen. Sobald Sie die Prüfungsbescheinigung für das Bf17 in der Hand halten beginnt laut Straßenverkehrsgesetz (Stvg) die Probezeit.
Diese beträgt 2 Jahre. Nach Erhalt der Fahrerlaubnis dürfen Sie mit Fahrzeugen der Führerscheinklassen B, BE, AM und L fahren.
Die Klassen AM und L dürfen ohne Begleitperson gefahren werden allerdings muss man ein Ausweisdokument sowie die Prüfbescheinigung bei sich haben.
Warum UNFALLHELDEN?
„Fazit: Unfallhelden nützlich und bequem“ Stiftung Warentest
Das sagen unsere Kunden:
Die Begleitpersonen (§ 48a FeV)
Fährt ein 17.Jähriger muss immer eine 30-jährige Begleitperson die in der Prüfungsbescheinigung erwähnt ist mitfahren. Die Begleitperson muss seit 5 Jahren in Besitz eines Führerscheins sein und darf nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.
Die Begleitperson darf den Fahranfänger nur dann begleiten wenn sie unter 0,5 Promille hat und nicht unter dem Einfluss berauschender Drogen steht.
Bei einem Verstoß gegen diese Regel droht ein Bußgeld laut Bußgeldkatalog. Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht beschränkt aber sie müssen alle in der Prüfbescheinigung namentlich erfasst werden.
Die Begleitperson ist für die Unterstützung des Fahranfängers da, sie darf aber niemals aktiv ins Fahrgeschehen eingreifen.
Was passiert, wenn man ohne Begleitperson fährt?
Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich an die Regeln halten. Fährt man ohne ein Begleitperson wird das teuer. 70€ und 1 Punkt in Flensburg kostet dieser Verstoß, zudem wird die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE widerrufen.
Da es sich zusätzlich um einen schwerwiegenden Verstoß handelt darf die Neuerteilung des Führerscheins erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgen.
Die Klassen AM und L sind von dem Widerruf nicht betroffen. Bestimmte Verstöße werden ins Fahreignungsregister eingetragen und können bei jedem Antrag wieder abgerufen werden.
Gilt die Prüfbescheinigung auch im Ausland?
Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland als Ersatz für den Führerschein. In allen anderen Ländern gilt diese nicht als Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis.
Das heißt in anderen Ländern dürfen sie mit 17 Jahren kein Auto fahren.
Eine Ausnahme bildet Österreich: Dort gibt es die L-17-Ausbildung die gleichwertig mit dem Bf17 System ist. In Österreich reicht also eine Prüfbescheinigung als Nachweis.