15 Verkehrsirrtümer – was stimmt und was nicht?
Innerorts darf man nur 50 km/h fahren, beim Abbiegen muss man blinken und an einer roten Ampel muss man anhalten. Schlimm genug, wenn sich Autofahrer nicht an die Straßenverkehrsordnung halten. Viele Autofahrer denken, sie kennen alle Verkehrsregeln. Doch viele begehen auch Verkehrsdelikte, ohne dass sie es überhaupt merken, denn die Autofahrer denken, sie wären im Recht.
Wir haben eine Reihe populärer Verkehrsirrtümer gesucht und aufgeklärt.
1. Rechts überholen ist immer verboten
Es ist nicht immer verboten, rechts an einem anderen Fahrzeug vorbei zu fahren. Innerorts darf man mit dem Auto rechts überholen. Fährt man in einer Kolonne, dann darf man auch auf mehrspurigen Landstraßen und auf der Autobahn rechts überholen.
Die Fahrzeugschlange auf der rechten Spur darf also an der, die auf der linken fährt, vorbeiziehen. Die Kolonne muss aber durchgehend, dh. ohne Lücke sein. Auch einzelne Fahrzeuge dürfen bei Ausnahmen rechts überholen, z.B. darf man ein Räumfahrzeug überholen. Aber nur bei einer Geschwindigkeit bis zu 80 km/h und und wenn die Differenz zum überholten Fahrzeug nicht mehr als 20 km/h beträgt.
2. Betätigen der Lichthupe gilt als Nötigung
Nein, auch das ist nicht richtig. Die Straßenverkehrsordnung besagt, wenn man außerorts überholen möchte, darf man dies durch Schall- und Leuchtzeichen anzeigen. Man dürfte also sogar hupen. Nötigung wird daraus erst, wenn man sehr dicht auffährt und das Lichthupen penetrant wiederholt. Das sollte man unterlassen.
3. Radfahrer gehören nicht auf die Straße
Das ist ein Irrtum. Radfahrer müssen nicht auf dem Radweg fahren, auch wenn es manchen Autofahrern Freude bereiten würde. Tatsächlich gehören Fahrradfahrer auf die Straße, da gehören Fahrzeuge schließlich hin. Auf den Gehsteig gehören Fußgänger und keine Radler. Bei einem blauen, runden Schild müssen Radfahrer den Radweg benutzen, dieses Schild darf aber nur bei einer besonderen Gefahr angebracht sein. Es ist also eher eine Ausnahme.
4. Wer auffährt, hat immer Schuld am Unfall
Stimmt meistens, aber nicht immer. Es gilt der Beweis des erstens Anscheins. Dieser spricht meistens dafür, dass der Hintermann zu wenig Abstand eingehalten hat, zu schnell war oder unaufmerksam.
Anders sieht es aus wenn der Hintermann beweisen kann, dass der Vordermann eine grundlose Vollbremsung hingelegt hat. Laut Gesetz hat auch jemand, der wegen Kleintieren gebremst hat, grundlos gebremst. Im Winter können auch noch andere Kriterien eine Rolle spielen, z.B. wenn der Vordermann bei Glatteis mit Sommerreifen anstatt Winterreifen gefahren ist.
5. Bei gefrorenen Scheiben reicht es, ein „Guckloch“ frei zu kratzen
Irrtum. Die Scheibe muss komplett vom Eis befreit sein. Auch der Schnee darf nicht meterhoch auf dem Auto liegen. Während man die Scheibe abkratzt, darf man den Motor übrigens nicht laufenlassen. Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
6. Auf Parkplätzen gilt auch die Regel rechts vor links
Falsch. Auf Parkplätzen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Man soll trotz niedriger Geschwindigkeiten vorsichtig fahren und auf andere Teilnehmer am Straßenverkehr achten. Lieber Unfälle vermeiden, als hartnäckig auf seine Vorfahrt zu bestehen.
7. Wer parkt, kann keinen Unfall verschulden
Stimmt nicht. Denn wenn Sie falsch parken, haben Sie ebenfalls Schuld an dem Unfall. Wer im Halteverbot, an gefährlichen, unübersichtlichen oder engen Stellen parkt, muss mit einer Mitschuld rechnen, wenn ein Unfall passiert. Auch sollten Sie darauf achten, dass das Auto nicht über die Parklücke hinaus auf der Fahrbahn steht. Auch wer in zweiter Reihe parkt, riskiert eine Teilschuld.
8. Auf Autobahnen muss man immer rechts fahren
Nein, muss man nicht. Das Verkehrsrecht sagt, dass man bei mehreren Fahrstreifen in eine Richtung von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, abweichen darf, wenn es der Verkehr erlaubt.
Somit will man verhindern, dass Autos Schlangenlinien fahren müssen. Allerdings sieht man auf den Autobahnen meistens, dass die rechte Spur frei ist, die mittlere etwas voller und die linke ganz voll. So wird der Verkehrsraum viel zu schlecht ausgenutzt.
9. Beim Reißverschlussverfahren soll man früh die Spur wechseln
Das ist einer der großen Irrtümer beim Autofahren. Sieht man ein Schild als Anzeiger einer Fahrbahnverengung, bekommen viele Autofahrer Panik, dass sie am Ende der Spur nicht mehr reingelassen werden, und wechseln viel zu früh. Dadurch entsteht meist ein unnötiger Stau. Auch das Gesetzt gibt hier eindeutige Regeln vor: Man wechselt die Spur erst am unmittelbaren Ende des Fahrstreifens.
10. Als Passant darf man einen Parkplatz freihalten
Nein, darf man nicht. Das Gesetz verbietet das ausdrücklich, auch wenn es immer noch oft vorkommt. Die Parklücke ist nicht für den da, der sie zuerst sieht, sondern für das Auto, welches zuerst vor der Parklücke steht. Will ein Fußgänger die Parklücke nicht frei machen, dürften Sie langsam auf ihn zu fahren, bis er aus dem Bereich der Parklücke verschwindet (das solle man trotzdem vermeiden). Wer sich als Fußgänger dann wehrt und gegen das Auto tritt, macht sich übrigens strafbar.
11. Bei abknickender Vorfahrt muss man nicht blinken
Das hängt von der Fahrtrichtung ab, in die man fährt. Wer geradeaus fährt, blinkt nicht, wer abbiegt, muss den Wechsel der Richtung anzeigen. Auch wenn man nur in in eine Richtung abbiegen kann, muss man trotzdem den blinker setzen.
12. Wenn der Parkautomat kaputt ist, muss ich nicht bezahlen
Nicht ganz. Sie müssen zuerst zum nächsten Parkautomaten laufen, um nachzusehen, ob der funktioniert. Funktioniert dieser auch nicht, müssen Sie eine Parkscheibe einlegen und dürfen die Höchstparkdauer des Parkplatzes nicht überschreiten.
13. Beschädigt man ein Auto, reicht es, einen Zettel am Scheibenwischer zu hinterlassen
Nein, das reicht nicht. Sie müssen mindestens 20 Minuten auf den Halter des Fahrzeuges warten, bzw. diesen suchen.
Lässt sich der Halter des Fahrzeuges nicht ausfindig machen, sollten Sie die Polizei kontaktieren und sich den Namen des Polizeibeamten aufschreiben. Verlassen Sie einfach den Unfallort, kann ihnen das im Nachhinein als Fahrerflucht ausgelegt werden.
14. Geschwindigkeitsbegrenzungen enden an der nächsten Kreuzung
Tun sie nicht. Sie enden erst mit einem Aufhebungszeichen, z.B. das durchgestrichene 30er Schild. Gibt es ein Tempolimitschild an einer Baustelle, endet das Tempolimit meist mit Ende der Baustelle bzw. Gefahrenstelle.
15. Bei einer Ampel mit grünem Pfeil kann ich direkt rechts abbiegen
Nicht ganz. Bei einer Ampel mit grünem Pfeil muss man tatsächlich erst anhalten und auf den Verkehr von links achten. Wer ohne zu halten abbiegt, riskiert ein Bußgeld und drei Punkte in Flensburg.