Schmerzensgeld: Anwalt? Warum ein Anwalt sinnvoll ist

Schmerzensgeld: Anwalt? Warum ein Anwalt sinnvoll ist!

Nach einem Verkehrsunfall entsteht oftmals nicht nur Sachschaden, häufig ist das Unfallopfer darüber hinaus verletzt.

Personenschäden bilden bei der Unfallregulierung eine unerfreuliche, aber dennoch komplexe Anforderung, damit der Geschädigte neben Schadensersatz für das Auto auch zu dem ihm zustehenden Schmerzensgeld kommt.

Ohne einen Rechtsanwalt wird sich der Geschädigte sehr schwer tun, das Schmerzensgeld in der Höhe zu erlangen, die ihm nach dem Schmerzensgeldrecht bzw. der sog. „Schmerzensgeldtabelle“ eigentlich zustehen würde.

Hinzu kommt: Nicht jeder Anwalt versteht sich darauf, Schmerzensgeld in der korrekten Höhe zu beziffern und die Versicherung bei der Unfallregulierung bzw. Schadensregulierung dazu zu veranlassen, den Anspruch auf Schmerzensgeld vollständig zu erfüllen.

Doch der Reihe nach:

Rechtsanwälte gibt es für jedes Rechtsgebiet. Manche verstehen sich zum Beispiel auf Arzthaftung und Medizinrecht, was zwar auch mit Schmerzensgeld zu tun haben kann, aber ein ärztlicher Behandlungsfehler ist eben doch etwas anderes, als ein Autounfall.

Bezeichnet sich ein Rechtsanwalt als Spezialist oder Fachanwalt für Verkehrsrecht, so kennt er sich zwar mit einem Unfall und dem Schadensersatz hieraus aus, aber nicht notwendig auch mit der Geltendmachung von Schmerzensgeld.

Die Anwaltssuche kann sich daher für das Unfallopfer durchaus schwierig darstellen, will der Geschädigte nicht auf das ihm zustehende Schmerzensgeld oder Teile hiervon bei der Unfallregulierung verzichten.

Nachstehend seien einige Rechtstipps zum Thema Schmerzensgeld und Schadensersatz dargestellt:

Ein Autounfall ist aus anwaltlicher Sicht grundsätzlich dem Verkehrsrecht bzw. Verkehrszivilrecht zuzuordnen.

Die Schmerzensgeldfälle betreffen für den hierin tätigen Rechtsanwalt glücklicherweise nur einen geringen Teil aller Fälle, da nicht jeder Autounfall mit Personenschaden und Schmerzensgeld einhergeht.

Grundsätzlich also geht es bei einem Autounfall um Schadensersatz für das beschädigte Fahrzeug.

Schadensersatz muss der Rechtsanwalt auch geltend machen, wenn der Verunfallte körperliche Verletzungen bzw. Schäden bei dem Verkehrsunfall davongetragen hat.

Das betrifft zum Beispiel:- Heilbehandlungskosten
– Verdienstausfall
Haushaltsführungsschaden

und noch weitere Ansprüche. Das Schmerzensgeld ist davon im Grunde losgelöst zu betrachten.

Schmerzensgeld soll im Unterschied zu den vorgenannten Schadenspositionen nicht Ersatz für tatsächlich entstandene Kosten leisten, das Schmerzensgeld ist vielmehr in Instrument, um eine Kompensation für erlittene Schmerzen und Einschränkungen in der Lebensfreiheit zu leisten.

Das Schmerzensgeld richtet sich daher in der Höhe natürlich danach, wie schwer die Verletzungen sind, die Auslöser des Schmerzensgeldanspruchs waren.

Dazu gibt es eine „Schmerzensgeldtabelle“, die allerdings nicht im eigentlichen Sinn eine Tabelle ist, aus der man einfach ablesen könnte, wieviel Schmerzensgeld es beispielsweise für ein Schleudertrauma gibt.

Die „Tabelle“ ist vielmehr eine Zusammenstellung von Urteilen, die ein Rechtsanwalt heranziehen kann, um das Schmerzensgeld im konkreten Einzelfall in etwa zu ermitteln.

Aus den Urteilen ergibt sich, wieviel Schmerzensgeld von Gerichten in der Vergangenheit für bestimmte Verletzungen zugesprochen wurde.

Dies lässt einen Index zu, wie hoch das Schmerzensgeld im konkreten Einzelfall anhand ärztlicher Befunde in etwa sein könnte. Damit lässt sich das Schmerzensgeld in etwa beziffern, um es im Namen des Geschädigten geltend machen zu können.

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Allerdings spielen dabei immer noch weitere Faktoren eine Rolle, die Einfluss auf das Schmerzensgeld haben, das der Verunfallte in seinem konkreten Einzelfall erhalten kann:

Zum Beispiel hängt dies vom Gerichtsstand ab: Manche Gerichte neigen eher dazu, Schmerzensgeld für geringere Verletzungen zuzusprechen, andere Gerichte gestehen mehr Schmerzensgeld zu und weitere Gerichte machen das Schmerzensgeld der Höhe nach von engeren Faktoren abhängig, als andere.

Außerdem hat es Auswirkungen auf das Schmerzensgeld, wie stark die Einbußen im konkreten Einzelfall durch die Verletzungen waren. Beinbruch ist beispielsweise nicht gleich Beinbruch, die eine Verletzung hat länger anhaltende Schäden zur Folge, die andere verheilt schneller.

Der Anwalt, der das Schmerzensgeld im Namen des Geschädigten geltend machen soll, muss also auch derartige Faktoren berücksichtigen, um das im Einzelfall angemessene Schmerzensgeld beziffern zu können.

Man darf sich im Übrigen keiner Illusion hingeben:

Auf der Gegenseite steht zumeist eine Haftpflichtversicherung, die kein Geld zu verschenken hat und deshalb nicht bemüht ist, möglichst viel Schmerzensgeld für den einzelnen Autounfall zu bezahlen. Über das Schmerzensgeld gibt es also in der Regel Diskussionen.

Schon deshalb ist ein Rechtsanwalt meist unumgänglich, um überhaupt Schmerzensgeld zu bekommen. Hüten sollte man sich im Übrigen vor einem Angebot der Versicherung auf Schmerzensgeld: Versicherer wissen sehr genau, wieviel Schmerzensgeld in einem Einzelfall bezahlt werden müsste.

Gibt also der Versicherer ein Angebot auf Schmerzensgeld freiwillig ab, so kann man davon ausgehen, dass dieses Angebot niedriger ist, als dasjenige an Schmerzensgeld, was ein fachkundiger Anwalt erreichen könnte.

Die Versicherer versuchen mit dieser Methode allerdings, beim Schmerzensgeld Geld zu sparen, weil der nicht durch einen Rechtsanwalt vertretene Verunfallte in der Regel nicht weiß, dass er in Wirklichkeit mehr Schmerzensgeld bekommen könnte.

Es lohnt daher immer, einen entsprechende fachkundigen Rechtsanwalt einzuschalten. Denn besteht überhaupt ein Anspruch auf Schmerzensgeld, so trägt der Verunfallte an dem Unfall keine Schuld. In dem Fall müssen aber auch die Kosten für den Rechtsanwalt übernommen werden, so dass der Verunfallte nicht Gefahr läuft, sein Schmerzensgeld am Ende für die Anwaltskosten ausgeben zu müssen.

Nach einem Autounfall mit Personenschäden bieten die UNFALLHELDEN alles aus einer Hand: Die mit den UNFALLHELDEN  kooperierenden Anwälte sind allesamt Spezialisten in der Abwicklung von Verkehrsunfällen, in denen Schmerzensgeld beansprucht werden kann.

Die UNFALLHELDEN wünschen allzeit sichere Fahrt.