Autounfall Schaden: Was tun nach einem Verkehrsunfall?
Entsteht durch einen Autounfall Schaden, muss die entsprechende Schadensregulierung stattfinden. Denn jedenfalls dürften durch den Schadenfall Reparaturkosten anfallen, die der Geschädigte von der Versicherung des Schädigers ersetzt verlangen kann. Die einzelnen Schritte der Schadensregulierung sind davon abhängig, wie es zu dem Unfall kam.
Autounfall Schaden: Die Schadensregulierung bei Schuld des Unfallgegners
Wurde man schuldlos in den Verkehrsunfall verwickelt, muss der Unfallgegner bzw. seine Autoversicherung den Schaden ersetzen. Das heißt, der Geschädigte muss nicht fürchten, dass hinterher seine Versicherung teurer wird. Er muss nur fürchten, dass die gegnerische Versicherung versucht, auf seine Kosten Geld zu sparen. Grundsätzlich empfiehlt sich als Geschädigter folgendes Vorgehen:
- Den Unfallschaden durch ein Schadengutachten eines unabhängigen Gutachters feststellen lassen.
- Die Ansprüche aus dem Schadenfall durch einen Anwalt prüfen und diesen die Schadensregulierung mit der Versicherung vornehmen lassen.
- Das KFZ in einer selbst ausgewählten Werkstatt wieder reparieren lassen (wobei das nicht notwendig ist, der Schadenfall kann auch ohne Reparatur reguliert werden).
Alle dadurch entstehenden Kosten muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlen.
Niemals sollte man die Schadensregulierung der gegnerischen Haftpflichtversicherung überlassen. Diese muss nämlich den vollständigen Schaden bezahlen. Und wer zahlen muss, ist kein Freund.
Autounfall Schaden: Die Feststellung des Sachschadens durch Schadengutachten
Notwendig für die Schadensregulierung ist es logischerweise, dass ein Dokument vorliegt, aus dem sich die Schadenshöhe ergibt. Ein „mündlicher Kostenvoranschlag“ reicht dazu natürlich nicht. Auch reicht es natürlich nicht aus, den Haftpflichtschaden selbst zu schätzen. Grundsätzlich gibt es nur zwei Möglichkeiten: Ein Schadengutachten oder einen schriftlichen Kostenvoranschlag einer Werkstatt.
Das Schadengutachten ist dabei in aller Regel die bessere Wahl. Ein Kostenvoranschlag beziffert nämlich zum Beispiel keine Wertminderung, außerdem werden Wiederbeschaffungswert und Restwert des KFZ nicht angegeben, so dass sich ein Totalschaden mittels Kostenvoranschlag nicht regulieren lässt.
Wichtig ist, dass das Schadengutachten nicht ein Gutachter der Versicherung des Schädigers erstellt, sondern dass der Geschädigte oder ein unabhängiger Schadenabwickler das Gutachten selbst beauftragt.
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Denn eines muss dem Geschädigten klar sein: Beauftragt die Autoversicherung des Unfallverursachers den Gutachter, wird er im Interesse der Versicherung den Schaden eher niedrig ansetzen. Ein unabhängiger Gutachter dagegen wahrt die Interessen des Geschädigten.
Das Schadengutachten enthält neben der technischen Beschreibung des Reparaturweges und der Dokumentation des Schadens an sich folgende Angaben:
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Nutzungsausfall
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
Damit enthält das Schadengutachten alle Angaben zum Schaden, die für die Schadensregulierung nötig sind.
Autounfall Schaden: Die Prüfung der Ansprüche durch den Anwalt
Der Schadenfall ist oftmals nicht mit den reinen Reparaturkosten erledigt, es können weitere Ansprüche im Raum stehen. Zum Beispiel Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, etc. Nur ein Anwalt kann den Schadenfall daher wirklich prüfen und alle Ansprüche des Geschädigten kennen. Außerdem ist es unter allen Umständen sinnvoll, die Schadensregulierung mit der Versicherung des Unfallgegners den Anwalt erledigen zu lassen. Warum das so ist, ist einfach erklärt:
- Die Versicherung will nicht möglichst viel Schadensersatz bezahlen, sondern möglichst wenig. Sie wird daher eher die Ansprüche des Geschädigten kürzen, was durch den Anwalt verhindert wird.
- Der „Papierkram“ für die Schadensregulierung wird durch den Anwalt vollständig erledigt. Der Geschädigte muss also nichts weiter machen.
- Die Kosten für den Anwalt muss nicht der Geschädigte bezahlen, sondern ebenfalls die Versicherung des Unfallverursachers. Der Geschädigte hat also nur Vorteile durch die Einschaltung eines Anwalts.
Autounfall Schaden: Welche Dokumente und Informationen sind für die Schadensregulierung notwendig?
Notwendig für die Schadensregulierung sind je nach Einzelfall:
- Schadengutachten
- Unfallbericht (kann problemlos vom Anwalt erstellt werden)
- Unfallskizze (nicht notwendig, aber sinnvoll)
- Daten von Unfallgegner und dessen KFZ (vor allem das KFZ-Kennzeichen)
- Angaben zu Unfallort und Unfallzeit
Diese Angaben dienen dazu, die Schuldfrage zu beantworten, den einstandspflichtigen Haftpflichtversicherer herauszufinden und die Höhe des entstandenen Schadens präzise zu beziffern.
Autounfall Schaden: Wenn der Schädiger nicht kooperativ ist
Oftmals erlebt man, dass der Schädiger nach einem Autounfall nicht besonders hilfsbereit dabei ist, den Schadenfall abzuwickeln. Zum Beispiel kommt es vor, dass der die Daten seiner Haftpflichtversicherung (z.B. durch Versicherungskarte) nicht herausgibt oder die Schuldfrage bestreitet oder den Schadenfall nicht bei seiner Versicherung meldet oder insgesamt gar nichts unternimmt. Deshalb ist es wichtig, dass man bereits am Unfallort relevante Informationen sichert.
Besonders wichtig ist dabei das KFZ-Kennzeichen des Schädigers. Denn damit lässt sich über den Zentralruf der Autoversicherer oder das Büro Grüne Karte oder andere Stellen herausfinden, wo das KFZ versichert ist. Um bezüglich der Schuldfrage nicht in Schwierigkeiten zu geraten, empfehlen sich Bilder vom Unfallort und vor allem unbeteiligte Zeugen. Damit kann der Unfall auch dann abgewickelt werden, wenn der Unfallgegner dabei nicht mitwirken will.
Autounfall Schaden: Warum UNFALLHELDEN die beste Möglichkeit für die Schadensregulierung ist
Nach einem Unfall kümmert sich UNFALLHELDEN unabhängig und deutschlandweit um
- Schadengutachten
- Spezialisierte Anwälte
- Werkstätten für die Reparatur
- Premium-Mietfahrzeuge
- Autoaufkäufer bei einem Totalschaden
- Abschleppservices
- und vieles mehr.
Dabei besteht für den Geschädigten keinerlei Kostenrisiko, weil UNFALLHELDEN garantiert, dass der Geschädigte nicht mit Kosten belastet wird.