Autoschaden: Gutachter? – Worauf ist bei einem Unfallgutachten Acht zu geben?
Schadengutachten tut Not
Wird das KFZ bei einem Autounfall beschädigt, so ist es für die Schadenabwicklung im Grunde unerlässlich, ein Unfallgutachten bzw. Schadengutachten durch einen versicherungsunabhängigen Gutachter erstellen zu lassen.
Worauf ist zu achten, um einen passenden Unfallgutachter zu bekommen?
Im Schadenfall ist es besonders wichtig für den Geschädigten, ein Unfallgutachten bzw. Schadengutachten durch einen unabhängigen Gutachter erstellen zu lassen, der nicht mit der gegnerischen Versicherung kooperiert.
Große Organisationen wie zum Beispiel Dekra und TÜV sind ständig für Versicherer unterwegs, um in deren Auftrag Schadengutachten zu erstellen. Eines liegt aber auf der Hand:
Der gegnerischen Versicherung ist nicht daran gelegen, für den Schadenfall hohe Kosten abrechnen zu müssen bzw. den Schadensersatz möglichst hoch zu bemessen.
Ein Sachverständiger von Dekra oder TÜV kann also leicht geneigt sein, die Schadenhöhe eher niedrig in seinem Gutachten anzusetzen bzw. den Schadenumfang nicht im Sinne des Geschädigten darzustellen.
Besser ist es also, ein Unfallgutachten bzw. Schadengutachten durch einen unabhängigen Gutachter erstellen zu lassen, der Schadenhöhe und Schadenumfang bezüglich des KFZ zutreffend ermittelt und nicht versucht, dem Versicherer nach dem Autounfall Reparaturkosten zu sparen.
Was genau stellt ein Unfallgutachter in seinem Gutachten nach dem Verkehrsunfall fest?
Ein Gutachter beziffert in seinem Gutachten die voraussichtlichen Reparaturkosten für das KFZ.
Außerdem ermittelt er – im Unterschied zu einem Kostenvoranschlag – die merkantile Wertminderung und den Nutzungsausfall als Bemessungsgrundlage für die Nutzungsausfallentschädigung und beschreibt den Reparaturweg.
Für die Schadenabwicklung liefert das Unfallgutachten bzw. Schadengutachten daher wichtige Daten im Hinblick auf den Unfallschaden bzw. Schadensersatz, den der Geschädigte nach dem Autounfall gegenüber dem Versicherer des Unfallgegners abrechnen kann.
Als Geschädigter braucht man nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall übrigens die Gutachterkosten nicht zu fürchten. Die Kosten für das Gutachten sind im Rahmen der Schadenabwicklung ebenso vom Schädiger bzw. dessen Versicherung zu tragen, wie die Reparaturkosten.
Ist durch den Unfall ein Totalschaden am KFZ des Geschädigten eingetreten, so ermittelt der Gutachter Wiederbeschaffungswert und Restwert des KFZ, woraus sich wiederum die Schadenhöhe errechnen lässt.
Der Schadensersatz besteht in solchen Fällen in der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.Die Stundenverrechnungssätze, die der Gutachter seinem Gutachten zugrunde legt, hängen vom Alter des KFZ, dessen Laufleistung und dessen Zustand ab.
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Erfüllt das Gutachten noch andere Zwecke neben der Bemessung von Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung?
Ja, das Unfallgutachten, das ein Sachverständiger erstellt, dient auch sehr wesentlich der Beweissicherung. Die Beweissicherung am Unfallort erfolgt zwar im bestmöglichen Falle durch den Geschädigten mittels Fotos oder durch eine polizeiliche Unfallaufnahme, geht es aber darum, den Unfallschaden präzise zu dokumentieren, ist das Gutachten für die Beweissicherung und Schadenabwicklung sehr hilfreich.
Kann in jedem Fall ein Unfallgutachten bzw. Schadengutachten für das KFZ nach einem Autounfall erstellt werden?
Grundsätzlich ja, die Frage ist aber, ob die Kosten für das Gutachten vom gegnerischen Versicherer erstattet werden müssen. Das ist regelmäßig nicht der Fall, wenn ein Kostenvoranschlag für die Schadenabwicklung ausreichend ist und ein Gutachten nicht erstellt werden muss.
Ein Kostenvoranschlag genügt grundsätzlich bei sog. Bagatellschäden. Ein Bagatellschaden liegt in der Regel vor, wenn die Reparaturkosten für das KFZ nach dem Verkehrsunfall den Wert von 700 – 800 Euro nicht übersteigen.
In Fällen von Bagatellschäden wäre ein Gutachten nicht nur teurer, als ein Kostenvoranschlag, es wäre wohl auch meist annähernd so teuer, wie die Reparaturkosten selbst.
Daher erachtet die Rechtsprechung in solchen Fällen einen Kostenvoranschlag als ausreichend, um die Schadensregulierung durchzuführen.
Die Kosten für einen Kostenvoranschlag werden in solchen Fällen also erstattet, für ein Gutachten dagegen nicht.
Kann ein Sachverständiger auch eine Reparaturbestätigung ausstellen?
Ja, wenn der Geschädigte auf Gutachtenbasis abrechnet, kann der Gutachter, der das Unfallgutachten bzw. Schadengutachten erstellt hat, gleichermaßen nach erfolgter Reparatur eine Reparaturbestätigung für das KFZ ausstellen. Diese dient zur Vorlage bei der Versicherung, um zum Beispiel den Nutzungsausfall zu dokumentieren.
Beziffert das Unfallgutachten auch Mietwagenkosten?
Nein, ob nach dem Unfall Kosten für einen Ersatzwagen entstehen und ersetzt werden müssen, hängt zunächst davon ab, ob der Geschädigte einen solchen in Anspruch nimmt. Tut er dies, müssen die Kosten dafür in einem angemessenen Rahmen bleiben, der sich anhand des verunfallten KFZ bemisst.