Sachschaden
Materieller oder immaterieller Nachteil, den ein Kraftfahrzeug durch ein schädigendes Ereignis wie z.B. einen Verkehrsunfall erleidet.
Materieller oder immaterieller Nachteil, den ein Kraftfahrzeug durch ein schädigendes Ereignis wie z.B. einen Verkehrsunfall erleidet.
Das Honorar des Sachverständigen für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens. Im Falle eines fremdverschuldeten Autounfalls hat die Versicherung des Schädigers dieses Honorar zu begleichen, dem Geschädigten entstehen somit keine Mehrkosten.
Ein ursprünglich aus dem Bereich der KFZ-Haftpflichtversicherungen stammender Begriff, der bezeichet, dass die Beiträge eines Fahrzeughalters zu seiner Haftpflichtversicherung um so niedriger werden, je länger er frei von verschuldeten Unfällen den Versicherungsvertrag unterhält.
Erfassung des Schadens durch Polizei, einen Sachverständigen oder die Unfallbeteiligten selbst.
Ausgleich des entstandenen Schadens in Geld. Dies gilt für materielle (z.B. Schäden am Auto) wie immaterielle (z.B. Schäden an der Gesundheit) Schäden.
Teilbereiche des Unfallschadens, für die Schadensersatz verlangt werden kann.
Beteiligter eines Verkehrsunfalls, der durch sein Verhalten den Unfall verursacht hat.
Geldwert, der dem Geschädigten für immaterielle Schäden wie z.B. Körperverletzungen oder Ähnlichem zusteht.
Ein Anerkenntnis der Schuld an einem Verkehrsunfall.
Sommerreifen sind für Fahrten auf trockenen oder nassen Fahrbahnoberflächen konzipiert und für höhere Temperaturen ausgelegt, als Winterreifen. Sie verfügen über eine härtere Gummimischung, bieten bei trockenen Oberflächen eine bessere Bremswirkung sowie generell einen niedrigeren Treibstoffverbrauch und geringere Ablaufgeräusche.