Kaskoschaden
Schaden, für den eine Kaskoversicherung einstandspflichtig ist.
Schaden, für den eine Kaskoversicherung einstandspflichtig ist.
Bestandteil einer KFZ-Versicherung, die auf Grundlage der Bestimmungen des Versicherungsvertrages bei einem selbst verschuldeten Unfall dem Schädiger Schäden an seinem eigenen Fahrzeug ersetzt. In der Regel ist hierbei vom Versicherten eine Selbstbeteiligung zu tragen.
Weiterer Schaden, der aufgrund eines Verkehrsunfalls entstanden ist.
Behördlich zugeteilte alphanumerische Registrierungsnummer, durch die ein KFZ individuell identifizierbar wird.
Zusammenstoß von Kraftfahrzeugen oder eines Kraftfahrzeuges mit einem anderen Hindernis oder Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr.