Bagatellschaden
Ein im Rahmen eines Verkehrsunfalls entstandener Sachschaden, der hinsichtlich der Kosten für die Instandsetzung einen Geldbetrag von EUR 700,- nicht übersteigt. Bei einem Bagatellschaden trifft den Geschädigten eine stärkere Pflicht, die Kosten der Schadensbeseitigung nicht zu stark anwachsen zu lassen.