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3 Gründe warum Sie sich bei Unfallhelden registrieren sollten:
  • Es besteht keinerlei Risiko. Die Mitgliedschaft bei den Unfallhelden ist kostenlos und wird es immer bleiben!
  • Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, können Sie den Unfall einfacher melden und die Unfallhelden können schneller damit beginnen, Ihre Rechte zu verfolgen!
  • Genießen Sie als registriertes Mitglied Zugriff auf exklusive Vorteile, die die Unfallhelden Ihnen und Ihrem Fahrzeug bieten können!
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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Die häufigsten Fragen rund um einen Autounfall, zum Service der Unfallhelden oder zur Unfallabwicklung können wir Ihnen gleich hier beantworten:
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Wie können wir Ihnen helfen...
Alles um den Unfall
1. Was ist ein Bagatellschaden?
Ein Bagatellschaden ist ein Unfallschaden, der im Verhältnis zum Zeitwert des Unfallfahrzeuges keine gravierende oder nachhaltige Wertminderung des Fahrzeuges verursacht. In aller Regel kann man von einem Bagatellschaden ausgehen, wenn der Unfallschaden einen Umfang von etwa EUR 700,- an Kosten für die Reparatur nicht übersteigt.


2. Wie oft passieren Unfälle im Straßenverkehr?

Das lässt sich schlecht sagen und ist auch sehr stark saisonabhängig. Natürlich passieren bei Wintereinbruch mit Schneefall mehr Unfälle, als beispielsweise in Sommermonaten. Über den Daumen gepeilt kann man wohl sagen, dass ungefähr jedes zehnte Fahrzeug im Jahr in einen Verkehrsunfall verwickelt wird.

3. Wie kann ich einen Unfallbericht an die UNFALLHELDEN schicken?

Das ist ganz einfach. Der einfachste Weg ist, über die Website den Unfall zu melden, die Unfallskizze zu zeichnen und sämtliche Daten über die dafür vorgesehenen Felder einzutragen. Einer der UNFALLHELDEN wird umgehend über den Unfall benachrichtigt und setzt sich mit dem Kunden telefonisch in Verbindung, um letzte Fragen zu klären. Natürlich können Sie den Unfall auch einfach telefonisch melden, dafür gibt es unsere kostenlose Servicehotline.

4. Was muss eine Schadensmeldung gegenüber den UNFALLHELDEN enthalten?

Notwendig ist in jedem Fall das Kennzeichen des Unfallgegners sowie eine Schilderung des Unfallherganges. Je mehr Informationen wir erhalten, umso leichter fällt uns die Abwicklung des Unfalles und umso schneller ist das Fahrzeug wieder aus der Reparatur zurück.

5. Gibt es zur Schadensmeldung ein Formular?

Ja. Sie können bequem auf der Website über den Button „Unfall melden“ an die Eingabeformulare gelangen. Wenn Sie vielleicht gerade kein Internet zur Verfügung haben, rufen Sie uns einfach an, einer der Unfallhelden füllt dann telefonisch das Formular mit Ihnen gemeinsam aus.


6. Was mache ich, wenn sich der Unfallgegner von der Unfallstelle entfernt und ich seine Daten nicht habe?

Das Allerwichtigste ist immer das Kennzeichen des Unfallgegners. Selbst wenn er also nach dem Unfall einfach davon fährt, merken Sie sich unbedingt das Kennzeichen. Außerdem sollten Sie in diesem Fall sofort Strafanzeige bei der Polizei wegen Verkehrsunfallflucht erstatten. Die Polizei wird in diesem Fall sofort mit den Ermittlungen beginnen und zum Beispiel verhindern, dass der Unfallgegner sein Fahrzeug sofort reparieren lässt und der Unfallschaden dann schlechter nachweisbar wird.

7. Wann bekomme ich nach einem Verkehrsunfall Schadensersatz?

Grundsätzlich steht Ihnen nach einem Verkehrsunfall immer dann ein Anspruch auf Ersatz des Unfallschadens zu, wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist und Sie keine Schuld daran tragen. Dieser Anspruch schließt den Ersatz sämtlicher eingetretener Schäden, also Schäden am Fahrzeug sowie gegebenenfalls Heil- und Behandlungskosten und Schmerzensgeld, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Folgekosten, also Kosten für Gutachter, Rechtsanwälte und Ersatzfahrzeug, mit ein.

8. Wenn ich einen Unfallschaden nicht reparieren lassen will, muss mir dann die Versicherung des Unfallgegners trotzdem etwas bezahlen?
Selbstverständlich. Nur deshalb, weil ein Unfallschaden nicht repariert werden soll, heißt das ja nicht, dass kein Unfallschaden entstanden wäre. In einem solchen Fall kann der Schaden auf der Grundlage der sogenannten fiktiven Abrechnung erfolgen. Dies wird dadurch erledigt, dass ein Gutachter durch Unfallgutachten die Höhe des Schadens feststellt und dieser beim Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherer geltend gemacht wird. Die Umsatzsteuer auf Reparaturleistungen kann in einem solchen Fall allerdings nicht verlangt werden, weil sie tatsächlich ja nicht angefallen ist.
9. Wenn durch einen Unfall ein Teil am Auto beschädigt wird, das vorher schon beschädigt war, muss der Unfallgegner den Unfallschaden trotzdem ersetzen?
Grundsätzlich ja, aber das hängt vom Einzelfall ab. Ein Gutachter wird in diesem Fall feststellen, ob etwaige Vorschäden am Unfallauto vorhanden waren und dies in seinem Gutachten berücksichtigen.


10. Beim Autounfall wurden auch Gegenstände im Fahrzeug beschädigt. Müssen diese Gegenstände auch vom Unfallgegner ersetzt werden?
Der Schädiger muss grundsätzlich sämtliche Schäden ersetzen, die bei dem Verkehrsunfall eingetreten sind. Das schließt auch Gegenstände mit ein, die sich während des Unfalles im Fahrzeug befanden und durch den Unfall beschädigt oder zerstört wurden. Es kann allerdings sein, dass es im Einzelfall schwierig ist, diese Voraussetzungen zu beweisen. Wenn beim Unfall auch Gegenstände im Fahrzeug beschädigt wurden, teilen Sie uns dies bitte bereits bei der Meldung des Unfalles mit, damit dies berücksichtigt werden kann.


11. Können mir die UNFALLHELDEN auch dann helfen, wenn ich den Unfall selbst verschuldet habe?

Die UNFALLHELDEN helfen Ihnen gerne auch dann weiter, wenn Sie den Autounfall selbst verschuldet haben. Der Service der Unfallhelden ist für Sie auch dann natürlich kostenlos. Gerne helfen wir Ihnen in einem solchen Fall bei der Suche nach einer passenden Werkstatt und kümmern uns darum, dass der Geschädigte keine Ansprüche an Sie stellt, die nicht gerechtfertigt sind.

12. Bekomme ich während der Reparatur des Unfallschadens einen Ersatzwagen?
Wenn Sie unverschuldet in einen Autounfall geraten sind, steht Ihnen für die Zeitdauer, in der Ihnen Ihr Fahrzeug nicht zur Verfügung steht, ein adäquater Ersatzwagen zu. Wichtig ist allerdings dabei, dass durch die Anmietung eines Ersatzwagens keine Kosten verursacht werden, die der Unfallgegner bzw. sein Haftpflichtversicherer nicht zahlen müssen. Würde dies passieren, müssten Sie die über einen angemessenen Betrag hinausgehenden Kosten selbst tragen. Die Unfallhelden werden Ihnen daher einen Ersatzwagen beschaffen, mit dem das auf jeden Fall nicht passiert.
13. Was für ein Ersatzfahrzeug darf ich während der Reparatur nehmen?
Das hängt vom Einzelfall ab und orientiert sich grundsätzlich daran, was Sie genau für ein Fahrzeug haben, das durch den Autounfall beschädigt wurde. Wenn das Unfallfahrzeug zum Beispiel ein VW Golf ist, wäre ein Mercedes S-Klasse als Ersatzfahrzeug sicher nicht gerechtfertigt und Sie würden Teile der Kosten für den Leihwagen selbst tragen müssen.


14. Habe ich nach einem Verkehrsunfall die freie Werkstattwahl?

Grundsätzlich steht es Ihnen nach einem Autounfall frei, sich die Werkstatt Ihres Vertrauens selbst auszusuchen. Sie müssen Ihr Auto nicht zu einer Werkstatt bringen, die Ihnen beispielsweise von einer Versicherung empfohlen wurde. Vorsichtig sein muss man allerdings dann, wenn das Unfallfahrzeug zum Beispiel schon etwas älter ist. In dem Fall ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Reparatur in einer Markenwerkstatt durchgeführt wird. In solchen Fällen kann es passieren, dass der Unfallgegner bzw. sein Haftpflichtversicherer die Übernahme der Kosten für eine Markenwerkstatt ablehnen. Die Unfallhelden werden für Sie daher immer eine passende Werkstatt suchen, damit Sie nicht am Ende auf einem Teil der Reparaturkosten sitzen bleiben.

15. Kann ich den Unfallschaden in meiner angestammten Werkstatt reparieren lassen?

An sich ja, Sie müssen sich nicht auf eine Werkstatt einlassen, die Ihnen zum Beispiel der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners empfiehlt. Man muss allerdings ein Wenig aufpassen, ob man berechtigt ist, das Unfallfahrzeug in einer Markenwerkstatt reparieren zu lassen. Die Unfallhelden werden daher immer dafür Sorge tragen, dass im Vorfeld geklärt wird, wo das Unfallfahrzeug repariert werden darf. Wenn Sie die Reparatur gerne in Ihrer angestammten Werkstatt durchführen lassen wollen, teilen Sie dies am Besten bereits bei der Meldung des Autounfalles an die Unfallhelden mit, damit während der Abwicklung dort ein Termin für Sie vereinbart werden kann.

16. Wie lässt sich nach einem Unfall die Wertminderung meines Wagens berechnen?
Die Wertminderung eines Fahrzeuges nach einem Autounfall hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel vom Alter des Unfallfahrzeuges, von der Laufleistung, der Marke, von der Ausstattung des Autos und nicht zuletzt natürlich von der Schwere des Unfallschadens. Ein Gutachter ermittelt daher im Rahmen seines Unfallgutachtens auch die Höhe der Wertminderung, damit diese mit den übrigen Schäden gegenüber dem Unfallgegner geltend gemacht werden kann.


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