Das lässt sich schlecht sagen und ist auch sehr stark saisonabhängig. Natürlich passieren bei Wintereinbruch mit Schneefall mehr Unfälle, als beispielsweise in Sommermonaten. Über den Daumen gepeilt kann man wohl sagen, dass ungefähr jedes zehnte Fahrzeug im Jahr in einen Verkehrsunfall verwickelt wird.
Das
ist ganz einfach. Der einfachste Weg ist, über die Website den Unfall zu
melden, die Unfallskizze zu zeichnen und sämtliche Daten über die dafür
vorgesehenen Felder einzutragen. Einer der UNFALLHELDEN wird umgehend über den
Unfall benachrichtigt und setzt sich mit dem Kunden telefonisch in Verbindung,
um letzte Fragen zu klären. Natürlich können Sie den Unfall auch einfach
telefonisch melden, dafür gibt es unsere kostenlose Servicehotline.
Notwendig
ist in jedem Fall das Kennzeichen des Unfallgegners sowie eine Schilderung des
Unfallherganges. Je mehr Informationen wir erhalten, umso leichter fällt uns
die Abwicklung des Unfalles und umso schneller ist das Fahrzeug wieder aus der
Reparatur zurück.
Ja. Sie können bequem auf der Website
über den Button „Unfall melden“ an die Eingabeformulare gelangen. Wenn Sie
vielleicht gerade kein Internet zur Verfügung haben, rufen Sie uns einfach an,
einer der Unfallhelden füllt dann telefonisch das Formular mit Ihnen gemeinsam
aus.
Das
Allerwichtigste ist immer das Kennzeichen des Unfallgegners. Selbst wenn er
also nach dem Unfall einfach davon fährt, merken Sie sich unbedingt das
Kennzeichen. Außerdem sollten Sie in diesem Fall sofort Strafanzeige bei der
Polizei wegen Verkehrsunfallflucht erstatten. Die Polizei wird in diesem Fall
sofort mit den Ermittlungen beginnen und zum Beispiel verhindern, dass der
Unfallgegner sein Fahrzeug sofort reparieren lässt und der Unfallschaden dann
schlechter nachweisbar wird.
Grundsätzlich
steht Ihnen nach einem Verkehrsunfall immer dann ein Anspruch auf Ersatz des
Unfallschadens zu, wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist und Sie keine
Schuld daran tragen. Dieser Anspruch schließt den Ersatz sämtlicher
eingetretener Schäden, also Schäden am Fahrzeug sowie gegebenenfalls Heil- und
Behandlungskosten und Schmerzensgeld, sowie alle damit in Zusammenhang
stehenden Folgekosten, also Kosten für Gutachter, Rechtsanwälte und
Ersatzfahrzeug, mit ein.
Die
UNFALLHELDEN helfen Ihnen gerne auch dann weiter, wenn Sie den Autounfall
selbst verschuldet haben. Der Service der Unfallhelden ist für Sie auch dann
natürlich kostenlos. Gerne helfen wir Ihnen in einem solchen Fall bei der Suche
nach einer passenden Werkstatt und kümmern uns darum, dass der Geschädigte
keine Ansprüche an Sie stellt, die nicht gerechtfertigt sind.
Grundsätzlich
steht es Ihnen nach einem Autounfall frei, sich die Werkstatt Ihres Vertrauens
selbst auszusuchen. Sie müssen Ihr Auto nicht zu einer Werkstatt bringen, die
Ihnen beispielsweise von einer Versicherung empfohlen wurde. Vorsichtig sein
muss man allerdings dann, wenn das Unfallfahrzeug zum Beispiel schon etwas
älter ist. In dem Fall ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Reparatur
in einer Markenwerkstatt durchgeführt wird. In solchen Fällen kann es
passieren, dass der Unfallgegner bzw. sein Haftpflichtversicherer die Übernahme
der Kosten für eine Markenwerkstatt ablehnen. Die Unfallhelden werden für Sie
daher immer eine passende Werkstatt suchen, damit Sie nicht am Ende auf einem
Teil der Reparaturkosten sitzen bleiben.
An
sich ja, Sie müssen sich nicht auf eine Werkstatt einlassen, die Ihnen zum
Beispiel der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners empfiehlt. Man muss
allerdings ein Wenig aufpassen, ob man berechtigt ist, das Unfallfahrzeug in
einer Markenwerkstatt reparieren zu lassen. Die Unfallhelden werden daher immer
dafür Sorge tragen, dass im Vorfeld geklärt wird, wo das Unfallfahrzeug
repariert werden darf. Wenn Sie die Reparatur gerne in Ihrer angestammten
Werkstatt durchführen lassen wollen, teilen Sie dies am Besten bereits bei der
Meldung des Autounfalles an die Unfallhelden mit, damit während der Abwicklung
dort ein Termin für Sie vereinbart werden kann.