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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Die häufigsten Fragen rund um einen Autounfall, zum Service der Unfallhelden oder zur Unfallabwicklung können wir Ihnen gleich hier beantworten:
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Wie können wir Ihnen helfen...
Grundsätzliche Fragen
1. Welche Rechte habe ich bei einem Autounfall?

Grundsätzlich hängt das davon ab, ob der Unfall fremdverschuldet oder selbstverschuldet war. Wenn der Unfall durch einen anderen verursacht wurde, muss dieser, bzw. sein Haftpflichtversicherer, den kompletten Schaden ersetzen. Das bedeutet, dass der Geschädigte sich zunächst durch Beauftragung eines eigenen Gutachters ein klares Bild davon verschaffen kann, wie hoch der Unfallschaden überhaupt ist und wie lange die Reparatur dauern wird. Die Kosten dafür muss der Versicherer tragen, sofern nicht nur ein Bagatellschaden am Auto entstanden ist (z.B. ein kleiner Kratzer in der Stoßstange). Anschließend steht es dem Geschädigten frei, einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Wahrnehmung seiner Rechte gegenüber dem Versicherer zu beauftragen. Dies empfiehlt sich meistens auch, weil nur ein Rechtsanwalt sicher prüfen kann, was der Gegner ersetzen muss. Außerdem hat man so die Gewissheit, dass der Versicherer des Unfallgegners nicht grundlos Zahlungen verweigern kann. Auch die Kosten hierfür sind vom Schädiger zu tragen. Zuletzt darf der Geschädigte sich grundsätzlich selbst die Werkstatt aussuchen, in der er das Fahrzeug reparieren lässt und einen passenden Ersatzwagen nehmen, so lange die Reparatur dauert.


2. Für welche Arten von Unfällen kann ich meine Rechte geltend machen?
Das hängt davon ab, was für Rechte Ihnen nach dem Verkehrsunfall zustehen. Wenn Sie an dem Verkehrsunfall keine Schuld tragen, ist es für die Geltendmachung Ihrer Rechte egal, ob es sich zum Beispiel um einen Auffahrunfall, einen Unfall beim Einparken, einen Unfall beim Spurwechsel oder einen Unfall an einer Kreuzung handelt. Wenn Sie die Schuld an dem Verkehrsunfall tragen, stehen Ihnen gegenüber dem Unfallgegner keine Rechte zu, Sie können dann allenfalls die Schäden an Ihrem Fahrzeug von Ihrer Vollkaskoversicherung regulieren lassen.
3. Wie lange kann ich meine Rechte geltend machen?

In aller Regel bestehen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Haftpflichtversicherung bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist. Diese beträgt in Deutschland in der Regel drei Jahre zum Jahresende. In anderen Ländern kann diese Frist allerdings sehr viel kürzer sein.

4. Wie lange dauert eine Reparatur des Unfallschadens für gewöhnlich?

Das hängt ganz davon ab, was genau am Auto durch den Unfall beschädigt wurde. Eine ziemlich starke Gewissheit über die Reparaturdauer kann ein entsprechender Sachverständiger im Rahmen eines Gutachtens geben.


5. Ich hatte einen Verkehrsunfall während ich im Urlaub im Ausland war. Können sich die UNFALLHELDEN auch darum kümmern?

Natürlich. Die UNFALLHELDEN haben auch mit der Abwicklung von Unfallschäden im Ausland erhebliche Erfahrung und in nahezu allen europäischen Ländern Partner, die nötigenfalls eine Abwicklung vor Ort vornehmen können.



6. Ich habe vom Unfallgegner nur das Kennzeichen. Reicht das?
Grundsätzlich ja. Jedes Kraftfahrzeug in Deutschland ist registriert und muss zwingend haftpflichtversichert sein. Die Unfallhelden können daher problemlos herausfinden, wer der Halter des Fahrzeuges ist und bei welcher Versicherung es haftpflichtversichert ist. Auf diesem Wege lässt sich allerdings nicht herausfinden, wer tatsächlich der Fahrer war. Nachdem in Deutschland für Verkehrsunfallschäden eine sogenannte Halterhaftung gilt, ist das aber auch nicht erforderlich.


7. Ich hatte einen Verkehrsunfall, aber nicht in meiner Heimatstadt. Ist das ein Problem?
Natürlich nicht. Die Unfallhelden können in ganz Deutschland Gutachter und Werkstätten organisieren. Außerdem haben die Unfallhelden in ihrem Netzwerk Rechtsanwälte, die in ganz Deutschland tätig sind und damit die Rechte unseres Kunden an jedem Ort verfolgen können.


8. Ich weiß nicht mehr genau, was für ein Auto der Unfallgegner fuhr, was nun?

Das Fabrikat des anderen Unfallfahrzeuges ist grundsätzlich nicht so wichtig, das lässt sich über das Kennzeichen oder zum Beispiel auch über Lackspuren am eigenen Fahrzeug herausfinden.

9. Der Wagen des Unfallgegners ist ein Firmenwagen und es heißt, der Fahrer ließe sich nicht genau ermitteln. Stellt das ein Problem für mich dar?

Grundsätzlich ist das kein Problem, da in Deutschland für Schäden aus Verkehrsunfällen der Halter des Fahrzeuges aufzukommen hat. Es kann allerdings sein, dass die gegnerische Versicherung die Zahlung verweigert, weil ihr vom Schädiger keine Unfallmeldung vorliegt. Umso wichtiger ist es, dass man in solchen Fällen einen erfahrenen Rechtsanwalt an der Hand hat, der sich um solche Fälle kümmert.

10. Was ist ein Haftpflichtschaden?
Als Haftpflichtschaden lässt sich grundsätzlich ein Unfallschaden bezeichnen, der durch ein anderes Auto verursacht wurde. Entweder also entsteht an Ihrem Auto ein Haftpflichtschaden, wenn der Unfallgegner den Unfall verursacht hat, oder es entsteht – wenn Sie den Unfall verursacht haben – ein Haftpflichtschaden beim Unfallgegner.


11. Was ist Nutzungsausfall?

Als Nutzungsausfall bezeichnet man den Zustand, dass nach einem Autounfall das Fahrzeug nicht zur Nutzung durch seinen Halter zur Verfügung steht. Dies kann dadurch bedingt sein, dass das Fahrzeug in eine Werkstatt zur Reparatur muss und diese ein paar Tage dauert. Im Falle eines Totalschadens besteht der Nutzungsausfall darin, dass das Fahrzeug endgültig nicht mehr genutzt werden kann. In jedem Fall hat der Geschädigte im Falle eines Verkehrsunfalls einen Anspruch auf die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung bzw. den Nutzungsausfallersatz. Bei einem Totalschaden bedeutet dies allerdings nicht, dass die Nutzungsausfallentschädigung vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherer für die Zeit nach dem Unfall unbegrenzt verlangt werden kann. Ein Gutachter ermittelt vielmehr im Rahmen seines Sachverständigengutachtens die sogenannte Wiederbeschaffungszeit, in der Regel liegt diese bei 12 – 14 Tagen. Die Wiederbeschaffungszeit ist derjenige Zeitraum, der notwendig ist, um bei realitätsnaher Betrachtung ein vergleichbares Fahrzeug wieder beschaffen zu können.

12. Was ist ein Unfallersatztarif?

Als Unfallersatztarif wird der Tarif bezeichnet, den manche Autovermieter für die Anmietung eines Ersatzwagens verlangen, wenn sie wissen, dass die Anmietung nach einem fremdverschuldeten Unfall erfolgt. Der Unfallersatztarif liegt in der Regel wesentlich höher, als der Normaltarif für dasselbe Fahrzeug. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bei einem Unfall die Kosten für einen Leihwagen während der Reparatur vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer zu tragen sind. Überwiegend allerdings lehnen die Haftpflichtversicherer die Regulierung für einen Ersatzwagen zum Unfallersatztarif ab und begründen dies mit einem Hinweis auf die Schadensminderungspflicht des Geschädigten. Im schlimmsten Fall bleibt der Geschädigte in einem solchen Fall auf Teilen der Kosten für den Ersatzwagen sitzen.

13. Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist ein Schaden, bei dem eine Reparatur nicht unmöglich ist (das ist ein „echter“ Totalschaden), sondern nur wirtschaftlich sinnlos ist, weil der Restwert des Fahrzeugs vor dem Unfall nicht den Betrag erreicht, den die Reparatur kosten würde.


14. Was ist ein technischer Totalschaden?
Ein technischer Totalschaden liegt dann vor, wenn durch einen Unfall ein Fahrzeug so stark beschädigt wurde, dass eine Reparatur objektiv technisch unmöglich ist. Technische Totalschäden treten sehr selten auf, zumeist liegt an einem Fahrzeug nach einem Unfall eher ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.


15. Was bedeutet Schadenfreiheitsklasse?

Die Schadenfreiheitsklasse ist eine wesentliche Berechnungsgrundlage für die Bemessung der Beitragshöhe bei der Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung. Sie richtet sich wiederum danach, wie viele Jahre Sie bereits Ihr Fahrzeug versichert hatten, ohne einen selbst verursachten Autounfall bei der Versicherung zu melden.

16. Was bedeutet Schadensminderungspflicht?

Grundsätzlich ist ein Geschädigter nach einem Autounfall verpflichtet, daran mitzuwirken, dass der Schaden nicht höher ausfällt, als unabdingbar erforderlich. Es kann zum Beispiel einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen, wenn der Geschädigte während der Reparatur einen Ersatzwagen zum Unfallersatztarif anmietet und dadurch höhere Kosten entstehen, als wenn er zum normalen Tarif angemietet hätte. Eine genaue Aussage zu konkreten Schadensminderungspflichten im Einzelfall kann jedoch nur ein Rechtsanwalt treffen.

17. Kann ich nach einem Totalschaden die Nutzungsausfallentschädigung auch dann verlangen, wenn ich kein neues Auto anschaffen will?

Grundsätzlich ja. Diese Situation führt allerdings regelmäßig dazu, dass der Unfallgegner bzw. sein Haftpflichtversicherer die Nutzungsausfallentschädigung verweigern. Die Argumentation dafür ist, dass ein Nutzungswille vermeintlich nicht bestehen soll, weil der Geschädigte kein Ersatzfahrzeug für seinen Unfallwagen anschafft und er deshalb kein Interesse an einer Fahrzeugnutzung während des Nutzungsausfalls haben soll. Es ist daher in einer solchen Situation grundsätzlich ratsam, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, um die Nutzungsausfallentschädigung zu erhalten.

18. Wann kann ich nach einem Autounfall Schmerzensgeld bekommen?
Grundsätzlich dann, wenn Ihnen durch den Verkehrsunfall ein Personenschaden in physischer oder psychischer Hinsicht entstanden ist. In diesem Fall hängt die Höhe des Schmerzensgeldes davon ab, wie stark die physische oder psychische Beeinträchtigung durch den Autounfall ist.


19. Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung für den Service der UNFALLHELDEN?

Nein, Sie brauchen keine Rechtsschutzversicherung für den Service der UNFALLHELDEN. Der Service der UNFALLHELDEN ist für Sie immer kostenlos. Es empfiehlt sich aber grundsätzlich eine Rechtsschutzversicherung zu haben, damit man sich auch dann keine Sorgen machen muss, wenn nach einem Unfall der Unfallgegner bzw. sein Versicherer nicht zahlt. Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes, der Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner verfolgt, und zum Beispiel auch die Kosten für ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten in einem Gerichtsverfahren werden dann vom Rechtsschutzversicherer bezahlt. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen wollen, sind Ihnen die UNFALLHELDEN bei der Suche nach einem geeigneten Angebot gerne behilflich. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten übrigens nicht mehr, wenn Sie sie erst abschließen, nachdem der Autounfall bereits passiert ist.


20. Wann ist ein Auto ein Unfallwagen?

Ein Fahrzeug ist dann als Unfallwagen zu qualifizieren, wenn es bei einem Verkehrsunfall einen Schaden erlitten hat, den man vernünftigerweise als wesentlich betrachten müsste. Ein Unfallwagen ist das Auto zum Beispiel dann nicht, wenn nach einem größeren Steinschlag die Frontscheibe ausgetauscht werden muss oder wenn nach einem leichten Auffahrunfall die Stoßstange einfach gerichtet und lackiert werden kann. Muss die Stoßstange allerdings ersetzt werden oder muss die komplette Seite des Unfallfahrzeuges neu lackiert werden, so ist das Fahrzeug dadurch ein Unfallwagen.

21. Ich habe ein Leasingfahrzeug, kann ich den Service der UNFALLHELDEN trotzdem nutzen?
Grundsätzlich ja. Die UNFALLHELDEN haben mit vielen Leasingunternehmen ohnehin Kooperationen. Es empfiehlt sich allerdings, wenn Sie uns bei der Unfallmeldung zugleich eine Kopie des Leasingvertrages mitschicken, damit wir anhand der jeweiligen Vertragsbedingungen des Leasingunternehmens sehen können, unter welchen Voraussetzungen das Leasingunternehmen bei der Abwicklung mitwirken will und dergleichen.


22. Was ist der Zentralruf der Autoversicherer?
Der Zentralruf der Autoversicherer ist eine Einrichtung, die es zentral ermöglicht, herauszufinden, bei welchem Haftpflichtversicherer ein Fahrzeug versichert ist. Dadurch kann man zum Beispiel den Haftpflichtversicherer eines Unfallgegners herausfinden, der sich nach dem Verkehrsunfall von der Unfallstelle entfernt hat, solange man sein Kennzeichen hat.
23. Wann muss die Versicherung des Unfallgegners die Umsatzsteuer bezahlen?

Die Umsatzsteuer ist grundsätzlich nur dann erstattungsfähig und vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherer zu bezahlen, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Wenn beispielsweise nach einem Verkehrsunfall der Schaden fiktiv abgerechnet und nicht repariert wird, entsteht für die Reparaturkosten keine Umsatzsteuer, sie muss dann also auch nicht ersetzt werden.

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