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3 Gründe warum Sie sich bei Unfallhelden registrieren sollten:
  • Es besteht keinerlei Risiko. Die Mitgliedschaft bei den Unfallhelden ist kostenlos und wird es immer bleiben!
  • Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, können Sie den Unfall einfacher melden und die Unfallhelden können schneller damit beginnen, Ihre Rechte zu verfolgen!
  • Genießen Sie als registriertes Mitglied Zugriff auf exklusive Vorteile, die die Unfallhelden Ihnen und Ihrem Fahrzeug bieten können!
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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Die häufigsten Fragen rund um einen Autounfall, zum Service der Unfallhelden oder zur Unfallabwicklung können wir Ihnen gleich hier beantworten:
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Wie können wir Ihnen helfen...
Fragen zur Abwicklung
1. Wie funktioniert die Abwicklung bei einer Massenkarambolage?
Massenkarambolagen gehören zu den komplexesten Herausforderungen bei der Unfallabwicklung, da sich meistens auch die Schuldfrage nicht eindeutig klären lässt. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug in eine Massenkarambolage verwickelt wurden, teilen Sie dies den Unfallhelden bitte bereits bei der Schadenmeldung mit, damit wir dies bei der Abwicklung berücksichtigen können.


2. Welche Kostenpositionen kriege ich nach einem Autounfall von der Versicherung des Unfallgegners ersetzt?

Das hängt am Wesentlichsten davon ab, wer den Autounfall verursacht hat. Wenn Sie an dem Autounfall keine Schuld tragen, muss Ihnen der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherer den gesamten Schaden ersetzen. Dies bedeutet nicht nur, dass Ihnen der Ersatz der Kosten für die Reparatur des Autos zusteht, auch die Kosten für ein Sachverständigengutachten, für die Einschaltung eines Rechtsanwalts, für einen Nutzungsausfall und für eine merkantile Wertminderung sind grundsätzlich vom Schädiger zu ersetzen. Dies kann allerdings dann anders sein, wenn an Ihrem Fahrzeug lediglich ein Bagatellschaden eingetreten ist.

3. Können nach einem Unfall finanzielle Risiken für mich entstehen?
Das hängt im Wesentlichen davon ab, ob Sie den Autounfall verschuldet haben oder ob der Unfall fremdverschuldet erfolgt ist. War der Unfall fremdverschuldet, besteht das wesentliche finanzielle Risiko darin, nicht den vollen Schaden vom gegnerischen Versicherer ersetzt zu bekommen. Es kann auch sein, dass unbedacht Kosten verursacht werden, die der gegnerische Versicherer nach einem Autounfall berechtigt nicht tragen muss (z.B. überhöhte Mietwagenkosten). Wenn Sie den Autounfall selbst verschuldet haben, besteht das wesentliche finanzielle Risiko darin, dass in der Abwicklung des Unfallschadens höhere Kosten für Sie entstehen, als unbedingt notwendig. In beiden Fällen können die Unfallhelden Ihnen helfen, finanzielle Risiken zu vermeiden oder zu minimieren.


4. Was, wenn die gegnerische Versicherung nach einem Unfall nicht zahlt?
Es ist oft zu beobachten, dass der gegnerische Versicherer zumindest Teile des geltend gemachten Schadens nicht reguliert oder die Regulierung von weiteren Voraussetzungen abhängig macht. Dies passiert, weil ein Versicherer schon dadurch bares Geld spart, dass er die Auszahlung der Schadenssumme um eine gewisse Zeit verzögert. Wenn ein Versicherer teilweise oder insgesamt den eingetretenen Schaden nicht regulieren will, kann der Geschädigte seine Rechte nurmehr durch einen Rechtsanwalt verfolgen. Die Unfallhelden arbeiten ständig mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, so dass Sie sich um die Suche nach einem kompetenten Anwalt nicht kümmern müssen.


5. Wie kann es passieren, dass eine Versicherung nicht den vollen Schaden nach einem Autounfall bezahlt?
Auch Versicherungen haben grundsätzlich kein Geld zu verschenken, es passiert daher häufig, dass sie versuchen, bei der Regulierung von Unfallschäden Kosten zu sparen. Das kann beispielsweise dadurch sein, dass die gegnerische Versicherung einen Nutzungsausfallersatz nicht bezahlen will, die Kosten einer Markenwerkstatt nicht tragen will, die Schuldfrage anders beurteilt oder ähnliches. Oftmals kann man beobachten, dass Versicherungen Teile des Unfallschadens nicht regulieren und darauf bauen, dass der Geschädigte nicht auf der vollständigen Regulierung des Unfallschadens besteht. Über Kontakte zu entsprechend fachkundigen Rechtsanwälten helfen Ihnen die Unfallhelden, dies zu vermeiden.


6. Was passiert, wenn ich nach einem Autounfall einfach den Versicherer des Unfallgegners informiere?

Das wesentliche Interesse der Versicherung des Unfallgegners geht natürlich dahin, möglichst viel Geld bei der Regulierung des Unfallschadens zu sparen. Der Versicherer des Unfallgegners wird Sie daher nicht darin unterstützen, vollumfänglich zu Ihrem Recht zu kommen. Deshalb ist es für den Geschädigten sehr empfehlenswert, sich durch die Einschaltung unabhängiger Personen selbst darüber zu informieren, welche Rechte ihm nach einem Unfall zustehen und diese dann geltend zu machen.

7. Wie lange dauert es, bis ich von der Versicherung des Unfallgegners das Geld erstattet bekomme?
Das hängt sehr stark von der Regulierungspraxis des jeweiligen Versicherers ab und auch davon, wie viele Schadensfälle zu einer bestimmten Zeit gleichzeitig durch die dortigen Sachbearbeiter abgewickelt werden müssen. In der Regel muss man dem Versicherer eine Bearbeitungszeit von etwa drei bis vier Wochen zugestehen. Zur Beschleunigung des Regulierungsprozesses empfiehlt es sich aber, den Schaden durch einen beauftragten Rechtsanwalt geltend zu machen. Anderenfalls könnte ein Versicherer sonst auf den Gedanken kommen, durch die Verzögerung der Auszahlung selbst Geld zu sparen. Als Mitglied bei den Unfallhelden müssen Sie sich solche Sorgen nicht machen.


8. Wie weist man gegenüber der Versicherung des Unfallgegners nach, dass der Unfallschaden repariert wurde?
Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, gegenüber einem Haftpflichtversicherer nachzuweisen, dass ein Unfallschaden repariert wurde. Zum Beispiel kann man ein Foto von dem reparierten Unfallschaden beim Versicherer einreichen, auf dem auch eine aktuelle Tageszeitung mit Datum zu erkennen ist. Eine andere Möglichkeit ist zum Beispiel eine Reparaturbestätigung durch die Werkstatt, in der das Unfallfahrzeug repariert wurde.


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