Das
hängt am Wesentlichsten davon ab, wer den Autounfall verursacht hat. Wenn Sie
an dem Autounfall keine Schuld tragen, muss Ihnen der Unfallgegner bzw. dessen
Haftpflichtversicherer den gesamten Schaden ersetzen. Dies bedeutet nicht nur,
dass Ihnen der Ersatz der Kosten für die Reparatur des Autos zusteht, auch die
Kosten für ein Sachverständigengutachten, für die Einschaltung eines
Rechtsanwalts, für einen Nutzungsausfall und für eine merkantile Wertminderung
sind grundsätzlich vom Schädiger zu ersetzen. Dies kann allerdings dann anders
sein, wenn an Ihrem Fahrzeug lediglich ein Bagatellschaden eingetreten ist.
Das
wesentliche Interesse der Versicherung des Unfallgegners geht natürlich dahin,
möglichst viel Geld bei der Regulierung des Unfallschadens zu sparen. Der
Versicherer des Unfallgegners wird Sie daher nicht darin unterstützen,
vollumfänglich zu Ihrem Recht zu kommen. Deshalb ist es für den Geschädigten
sehr empfehlenswert, sich durch die Einschaltung unabhängiger Personen selbst
darüber zu informieren, welche Rechte ihm nach einem Unfall zustehen und diese dann geltend zu
machen.