Die UNFALLHELDEN sind eine Gruppe von Leuten, die viel Spaß an Autos haben und sich damit bestens auskennen. Außerdem haben die UNFALLHELDEN ein sehr großes Netzwerk an Leuten, die mit Autos im Allgemeinen und mit Schadenabwicklung im Besonderen ein hohes Maß an Erfahrung besitzen. So können die UNFALLHELDEN in jeder Situation die Leute finden, die man braucht.
Wer schon mal einen Autounfall hatte, der weiß, wieviel Zeit und Nerven (und manchmal auch Geld) es kostet, bis mit der Versicherung alles geklärt ist, bis das Auto repariert ist, bis man einen Ersatzwagen hat und vor allem, wie schutzlos man sich fühlt, wenn man nicht genau weiß, was man tun soll und vielleicht die Versicherung des Unfallverursachers nicht zahlen will. Die UNFALLHELDEN übernehmen daher vom ersten Moment an die komplette Abwicklung, sie lassen durch erfahrene unabhängige Gutachter feststellen, wie hoch der Schaden ist, vereinbaren einen Termin mit einer passenden Werkstatt, sorgen dafür, dass der Kunde ein passendes Ersatzfahrzeug bekommt und kümmern sich um erfahrene Rechtsanwälte, damit mit der Versicherung alles geklärt und der komplette Schaden bezahlt wird.
Im Moment bieten die
UNFALLHELDEN leider keinen Hol- und Bringservice an. Wir arbeiten aber daran,
dass wir künftig den Transfer des Unfallfahrzeugs und des Ersatzwagens
gegenüber unseren Kunden übernehmen können, um den Service noch besser zu
machen.
Natürlich. Wenn bei einem
Autounfall nicht nur reiner Sachschaden entsteht, sondern auch noch Personen
verletzt werden, ist es besonders wichtig, dass man bei der Schadensregulierung
keinen Fehler macht. Wenn bei einem Autounfall Personenschäden eingetreten
sind, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen, die den Unfall aufnimmt.
Außerdem sollte die geschädigte Person sich – wenn nicht ohnehin eine sofortige
Behandlung in einem Krankenhaus erforderlich ist – sofort zu einem fachkundigen
Arzt in Behandlung begeben und diesem mitteilen, dass die Verletzung auf einen
Verkehrsunfall zurückzuführen ist. Der behandelnde Arzt fertigt dann die
Dokumentation, die notwendig ist, um den Personenschaden zu regulieren.