Wirtschaftlicher Totalschaden

Die wenigsten Deutschen wissen, was ein wirtschaftlicher Totalschaden genau ist.

Besitzt man ein etwas älteres Fahrzeug, kann allerdings schon ein weniger schlimmer Verkehrsunfall zu einem wirtschaftlichen Totalschaden führen.

Wir haben deswegen für Sie die wichtigsten Informationen rund um den wirtschaftlichen Totalschaden zusammengefasst.

Wirtschaftlicher Totalschaden – Was ist das?

Zunächst einmal ganz einfach: ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt dann vor, wenn die Reparatur eines Autos aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn macht.
Eine präzisere Definition ist nur mit der Einführung einiger Fachbegriffe möglich: Wenn der Reparaturaufwand größer als der Wiederbeschaffungswert ist, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Technisch möglich ist die Reparatur allerdings ohne weiteres.

In dem Fall, in dem also die Reparatur teurer ist, als ein gleichwertiges Fahrzeug als Gebrauchtwagen anzuschaffen, erhält der Geschädigte nicht die Reparaturkosten ersetzt, sondern den sog. Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert des verunfallten Autos zzgl. weiterer Kosten. Diese können entstehen bis ein vergleichbares Fahrzeug angeschafft und damit dem Integritätsinteresse des Geschädigten Genüge getan ist.

Der Wiederbeschaffungsaufwand gibt also an, wie viel Geld man ausgeben muss, um ein Auto zu erwerben, dessen Zustand und Wert dem verunfallten Fahrzeug vor dem Unfall möglichst nahe kommen. Unter der Prämisse, man hat das verunfallte Auto zum Restwert verkauft.

Abgrenzung zum technischen Totalschaden

Der wirtschaftliche Totalschaden ist zum technischen Totalschaden abzugrenzen. Von diesem spricht man, wenn es mit technischen Mittel nicht möglich ist, den Fahrzeugschaden zu beseitigen. Das kommt allerdings selten vor. Die meisten Unfallschäden lassen sich durchaus reparieren.

Wirtschaftlicher Totalschaden – Andwendungsbereich

Im Allgemeinen kann natürlich jeder Verkehrsunfall zu einem wirtschaftlichen Totalschaden führen. Für Verbraucher besteht jedoch bei einem fremdverschuldeten Unfall (also einem Haftpflichtfall) besondere Relevanz.

Hier ist die Versicherung des Schädigers zur Naturalrestitution des Geschädigten verpflichtet. Das heißt, dass ein Unfallopfer von der gegnerischen Versicherung so zu stellen ist, als ob der Unfall nie geschehen wäre.

hotline unfallhelden

Warum UNFALLHELDEN?

  • Sparen Sie sich Zeit und Mühe nach dem Unfall

  • All inclusive: Gutachter, Werkstatt, Anwalt u.v.m.

  • TÜV-zertifiziert und sicher mit Partnern vor Ort

  • Für Sie entstehen keine Kosten

„Fazit: Unfall­helden nützlich und bequem“ Stiftung Warentest

UNFALLHELDEN ist bekannt aus:

logo chip
logo autobild
logo focus online
logo handelsblatt

Die Versicherung ist selbstverständlich interessiert daran, möglichst viel Geld zu sparen, was in vielen Fällen in zu einer unvollständigen Schadensregulierung führt.

Aus diesen Gründen ist es für Verbraucher wichtig, die eigenen Rechte zu kennen, oder Personen, die die eigenen Rechte vertreten, zu beauftragen.

Das kann zum Beispiel ganz einfach und komfortabel der Schadenservice der UNFALLHELDEN sein.

Welche Rechte hat der Geschädigte bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Beschränkt man den Anwendungsbereich auf Haftpflichtfälle, so ist zunächst das bereits erwähnte Prinzip der Naturalrestitution zu beachten.

Grundsätzlich kann sich der Geschädigte aussuchen, ob er lieber reparieren oder fiktiv abrechnen (der Geschädigte erhält hier den Geldbetrag der Schadensabrechnung eines unabhängigen Gutachters ausbezahlt) will.

Zu beachten ist allerdings der Grundsatz der Schadensminderung.

Dieser besagt, dass das Unfallopfer die Kosten aus dem Verkehrsunfall für den Unfallgegner bzw. dessen Versicherung möglichst gering zu halten hat.

Aus diesem Grund kann die Versicherung die Kostenübernahme einer Reparatur verweigern, wenn der Reparaturaufwand den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigt (also ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt).

hotline unfallhelden

„Unfallhelden bietet ein Komplettpaket zum Thema Unfall und KFZ, verbunden mit dem Service einer vollständigen Unfallabwicklung, wie es im deutschen Raum kein zweites Angebot gibt.“ CHIP

Fragen zu einem Verkehrsunfall? Der TÜV-geprüfte KFZ-Schadenservice der UNFALLHELDEN hilft!

Oder rufen Sie uns einfach an: 0800 72 41 794

Wirtschaftlicher Totalschaden und Schadenminderungspflicht

Die Versicherung wird in solchen Fällen auf die Wiederbeschaffung als alternative Art der Wiedergutmachung  verweisen. Dabei wird sie sich auf die Einschätzungen eines Sachverständigen innerhalb eines Gutachtens beziehen. Deshalb ist es für den Geschädigten besonders wichtig, dass ein unabhängiger Sachverständiger eingeschaltet wird und ein Gutachten im Sinne des Geschädigten erstellt.

Mit einem Kostenvoranschlag einer Werkstatt lässt sich ein wirtschaftlicher Totalschaden nicht abwickeln. Denn er gibt nur die Reparaturkosten an, nicht aber Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Die Kosten für ein Gutachten werden bei einem Schaden oberhalb der Bagatellgrenze (sprich bei fast jedem wirtschaftlichen Totalschaden) auch von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Zusätzlich zum Recht auf Wiederbeschaffung steht dem Geschädigten für eine angemessene Zeit Ersatz für den erlittenen Nutzungsausfall zu.

Der Richtwert der Zeit, die allgemein zur Ersatzbeschaffung eingeräumt wird, beträgt 16 Tage. Geschädigte sind also gut beraten, sich möglichst schnell um ein Ersatzfahrzeug zu kümmern. Für eine unbegründete Überschreitung dieser Zeit gibt es keinen Ersatz für den Nutzungsausfall.

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung ergibt sich im Übrigen zum Beispiel aus einer sog. Schwacke-Liste, die je nach Fahrzeug eine Tagespauschale angibt. Diesen Pauschalsatz kann man bei der Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung verlangen. Nutzungsausfallentschädigung stellt der Gutachter neben Reparaturkosten und Wertminderung bzw. Wiederbeschaffungswert und Restwert in seinem Gutachten fest.

Wirtschaftlicher Totalschaden: Sonderfälle zur Schadensminderungspflicht

Zwei prominente Ausnahmen zur Schadensminimierung gilt es zu beachten: Zum einen können sich Auto-Liebhaber auf die 130%-Regel berufen.

Sie besagt, dass das Integritätsinteresse (Interesse am Erhalt des eigenen Fahrzeuges) des Geschädigten unter weiteren Bedingungen zu respektieren ist. Nämlich dann, wenn der Reparaturaufwand den Wiederbeschaffungsaufwand um höchstens 30% überschreitet.

Hier muss der Geschädigte zusätzlich nachweisen, dass er das Auto mindestens für ein weiteres halbes Jahr nutzen wird.

Auf die andere Ausnahme wurde in mehreren BGH-Urteilen verwiesen: Die gegnerische Versicherung kann den Anspruch auf Übernahme der Reparaturkosten nur dann verweigern, wenn der Restwert des beschädigten Autos nahe dem Schrottwert ist.

In diesen Fällen handelt es sich zwar theoretisch um einen wirtschaftlichen Totalschaden, allerdings kann der Geschädigte auch eine Reparatur des beschädigten Kfz verlangen falls die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungsaufwand nicht erheblich übersteigen.

Sie sehen also, ein wirtschaftlicher Totalschaden ist komplex in der Abwicklung. Wenn Sie sorgenfrei professionelle Hilfe in Anspruch nehmen wollen, nutzen Sie den Schadenservice der UNFALLHELDEN.

Fragen zu einem Verkehrsunfall? Der TÜV-geprüfte KFZ-Schadenservice der UNFALLHELDEN hilft!

Oder rufen Sie uns einfach an: 0800 72 41 794

Das könnte Sie auch interessieren:

wirtschaftlicher totalschaden

Wirtschaftlicher Totalschaden

Wirtschaftlicher Totalschaden einfach erklärt: Der Ratgeber der UNFALLHELDEN erläutert, was ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.
fiktive abrechnung totalschaden

Fiktive Abrechnung nach Totalschaden

Fiktive Abrechnung nach Totalschaden: Wie die Schadensabrechnung nach einem Totalschaden funktioniert, erläutert der Ratgeber der UNFALLHELDEN.
gutachten kosten

Gutachten nach einem Autounfall: Kosten?

Gutachten nach einem Autounfall: Kosten? Wer trägt die Kosten für ein Gutachten und wie hoch sind sie? Die UNFALLHELDEN helfen bei der Schadenabwicklung.