Wie Manuela B. unerwartet vor Gericht ziehen musste
Geschichten aus der Unfallabwicklung
Manuela B. befand sich mit einer Kollegin auf dem Weg von der Arbeit nach Hause.
Bei der Einmündung auf eine Hauptverkehrsstraße verengte sich die Fahrbahn von zwei auf einen Fahrstreifen. Manuela B. befand sich auf dem rechten Fahrstreifen und fuhr nichts Böses ahnend auf die Einmündung zu.
Plötzlich bemerkte sie, dass ihr Fahrzeug hinten links offenbar von einem schweren Gegenstand getroffen wurde, ihr Auto macht eine merkliche Bewegung nach rechts. Ein kurzer Blick in den linken Außenspiegel brachte die Gewissheit:
Ein anderes Fahrzeug hatte sie beim Einfädeln auf den rechten Fahrstreifen offenbar übersehen und ihr Fahrzeug hinten links gerammt.
Manuela B. schaltete also die Warnblinkanlage ein und stellte ihr Fahrzeug am Fahrbahnrand ab. Als Sie aus dem Auto ausgestiegen war, stellte sie zu ihrer Überraschung fest, dass der Schädiger ein ehemaliger Arbeitskollege war, den sie gut kannte.
Natürlich entschuldigte er sich an Ort und Stelle für die Kollision und erklärte, dass er wohl gerade etwas abgelenkt gewesen sei. Kein Problem, dachte sich Manuela B.. Man kennt sich ja und außerdem ist die Unfallsituation völlig eindeutig und der Schaden nicht besonders groß. Keine Veranlassung also, die Polizei zu rufen.
Manuela B. kannte die UNFALLHELDEN aus einer Radiowerbung, also meldete sie ihren Unfall über die Website
Die UNFALLHELDEN beauftragten einen Gutachter, der am darauffolgenden Vormittag ihr Fahrzeug besichtigte. Die Schäden an ihrem Auto waren typisch für eine Kollision beim Einfädeln:
Der hintere linke Kotflügel war eingedrückt und verschrammt, der Stoßfänger hinten links deformiert und die hintere linke Felge wies Kratzer auf.
Die von den UNFALLHELDEN beauftragte Rechtsanwaltskanzlei reichte den Schaden noch am selben Tag bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung zur Regulierung ein.
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Eine weitere Überraschung folgte allerdings, nachdem die Versicherung mit der Regulierung begonnen hatte: Der Schädiger, den Manuela B. ja gut kannte und der seine Schuld noch an der Unfallstelle eingeräumt hatte, war sich plötzlich überhaupt keiner Schuld mehr bewusst. Er behauptete, Manuela B. sei es gewesen, die die Spur gewechselt und dabei sein Fahrzeug touchiert habe.
Augenscheinlich glaubte die Versicherung dem Schädiger auch nicht wirklich. Denn immerhin regulierte sie einen großen Teil des Schadens an dem Fahrzeug von Manuela B.. Wäre die Haftpflichtversicherung von der Schuld von Manuela B. überzeugt gewesen, hätte sie gar nichts bezahlt.
Nichtsdestotrotz: Auch die schriftliche Aussage der Beifahrerin von Manuela B. als Zeugin konnte die Versicherung nicht dazu veranlassen, den vollständigen Schaden zu regulieren. Entschuldigend erklärte der Sachbearbeiter bei der Versicherung, man könne leider nicht vollständig regulieren, wenn der eigene Kunde derart vehement behaupten würde, keine Schuld an dem Unfall zu tragen.
Und so kam es, dass Manuela B. den restlichen Schaden vor Gericht einklagen musste. Hätte sie nicht darauf vertraut, dass der ihr bekannte Schädiger zu dem an der Unfallstelle gegebenen Wort stehen würde, und stattdessen die Polizei gerufen, wäre ihr dies wahrscheinlich erspart geblieben.
Dank der UNFALLHELDEN allerdings musste sich Manuela B. nicht um Gutachter und Rechtsanwalt kümmern und wusste sich bei der Begleitung ihres Rechtsstreits in professionellen Händen.