Wie Ute S. und ihr Lebensgefährte mit den Unfallhelden den Totalschaden bewältigten
Geschichten aus der Unfallabwicklung
Obwohl wir tagtäglich mit Verkehrsunfällen befasst sind, passieren dann und wann Unfälle, die uns sehr stark menschlich berühren.
Ein solcher Unfall war derjenige mit dem Fahrzeug von Ute S. Eines Vormittages fuhr ihr Lebensgefährte mit dem Auto von Ute S. in einer bayerischen Ortschaft nichtsahnend auf eine Kreuzung zu.
Die Ampel zeigte grün, die Autos auf der querenden Straße standen vorschriftsmäßig, nichts deutete auf Besonderheiten hin.
Unmittelbar vor dem Überqueren der Kreuzung allerdings kam urplötzlich und auch im Vorfeld nicht sichtbar eine 16-jährige Radfahrerin von der Seite und überquerte die Straße, obwohl ihre Verkehrsampel klar rot zeigte und ihre Begleiterinnen ihr noch zuriefen, sie solle stehenbleiben.
Der Lebensgefährte von Ute S. konnte nicht mehr bremsen.
Das Fahrzeug erfasste die Radfahrerin frontal und sie schlug auf Motorhaube, Windschutzscheibe und Dach des Fahrzeuges ein. Der sofort herbeigerufene Rettungswagen brachte die 16-jährige schwer verletzt ins Krankenhaus.
Wie sich zum Glück kurze Zeit später herausstellte, waren die Verletzungen nicht lebensbedrohlich und es würden keinerlei Schäden zurückbleiben.
Sie haben Fragen wegen Ihres Unfalls? Wir sind immer für Sie da!
Dennoch saß der Schock natürlich bei allen Beteiligten tief. Ute S. als Halterin des Unfallfahrzeuges wusste nicht, was sie tun sollte.
Ein Freund empfahl ihr die UNFALLHELDEN, die ihr als Ratgeber zur Verfügung stehen könnten, und sie meldete sich erkennbar geschockt auf unserer Hotline.
Auch uns als professionelle Unfallabwickler lässt ein solcher Fall natürlich nicht kalt. Und natürlich waren wir primär um das Wohlergehen der Radfahrerin besorgt.
Aber auch in einer solchen Situation ist es notwendig, dass die Abwicklung ihren Gang geht:
Das Fahrzeug von Ute S. war nicht mehr fahrtüchtig und – wie der durch die UNFALLHELDEN beauftragte Gutachter feststellte – auch nicht mehr wirtschaftlich zu reparieren.
Nachdem die Unfallverursacherin nicht selbst mit einem Kraftfahrzeug unterwegs war, konnte Ute S. nicht direkt mit einer Versicherung abrechnen, ihr Fahrzeug war allerdings auch noch kreditfinanziert und sie schuldete der Bank noch erhebliches Geld.
Schweren Herzens – es gab keine andere Möglichkeit – wandten sich unsere Kooperationsanwälte an die Eltern der Radfahrerin und baten um Verständnis für die Situation sowie um Mitteilung, ob eine Privathaftpflichtversicherung bestehe, über die der Schaden abgewickelt werden könnte.
Glücklicherweise bestand eine solche Privathaftpflichtversicherung, so dass die Familie der Radfahrerin abgesehen von einer Genesungskarte der UNFALLHELDEN nicht weiter behelligt werden musste.
Mit den UNFALLHELDEN konnte für Ute S. der Schaden abgewickelt und das Thema mit der Finanzierung geklärt werden.