Wie der 95-jährige Willi B. mit den UNFALLHELDEN zu seinem Recht kam

Wie der 95-jährige Willi B. durch die UNFALLHELDEN zu seinem Recht kam

Geschichten aus der Unfallabwicklung

In einer deutschen Kleinstadt befand sich eines Vormittages Willi B., 95 Jahre alt und ausgesprochen agil, mit seinem Auto auf dem Weg, um einige Besorgungen zu tätigen, als ihm an einer Kreuzung eine Linksabbiegerin beim Abbiegen in eine Seitenstraße plötzlich die Vorfahrt nahm.

Auch die sofortige Vollbremsung verhinderte den Unfall nicht mehr.

Zum Glück war Willi B. abgesehen von dem Schreck nichts passiert, aber nachdem er der Linksabbiegerin reingefahren war, sah sein Auto natürlich nicht mehr ganz taufrisch aus.

Der Stoßfänger war zerstört, der Kühler leckte, Motorhaube und die vorderen Kotflügel waren stark deformiert und die Radkästen verformt.

Alles in allem annähernd 10.000,- Euro Schaden.

Nachdem die Polizei den Autounfall aufgenommen hatte, wusste Willi B. nicht wirklich, was er tun sollte. Erfahrung mit Verkehrsunfällen hatte er nicht.

Natürlich, das Auto musste repariert werden. Aber wie die Unfallabwicklung erfolgen sollte, wusste er nicht weiter.

Seine Enkelin brachte ihn zu seinem Glück auf den Gedanken, einen professionellen Unfallabwickler einzuschalten und sich um Gottes Willen nicht selbst mit der Versicherung und allem anderen abzumühen.

Gehört hatte sie von den UNFALLHELDEN und so half sie Willi B., den Autounfall dort zu melden.

„Aber gerne“, dachten wir uns und beauftragten direkt ein Sachverständigenbüro aus unserem Netzwerk.

Am nächsten Tag kam der Gutachter, um das Auto zu besichtigen und schon am Abend lag uns das Gutachten vor.

Willi B. machte sich große Sorgen, dass die Schädigerin ihre Schuld bestreiten könnte, schließlich war Willi B. doch mit der erlaubten Geschwindigkeit bei grün in die Kreuzung eingefahren.

Was die Versicherung dann machen würde, bereitete ihm Kopfzerbrechen.

Er vertraute in dieser Situation den UNFALLHELDEN, die ihm telefonisch seine Sorgen etwas nehmen konnten und für ihn einen Rechtsanwalt beauftragten, der sich darum kümmern würde, dass bei der Schadensabwicklung seine Rechte gewahrt würden.

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Der Rechtsanwalt war es, der Willi B. erklärte, dass es nach dem Unfall nicht nur um die Reparatur seines Autos ginge, sondern er auch eine Entschädigung für Nutzungsausfall und Wertminderung beanspruchen könnte.

Schmerzensgeld, so erklärte der Rechtsanwalt, würde er zwar nicht bekommen, aber dass ihm bei dem Unfall nichts passiert sei, sei die ohnehin viel bessere Alternative.

Die Kosten für Sachverständigenbüro und Rechtsanwalt müsse die Versicherung im Übrigen auch tragen, Willi B. brauche sich dazu also auch keine Gedanken zu machen.

Eine Wunschwerkstatt hatte Willi B. übrigens selbst: Seit Jahrzehnten ließ er alle Wartungen und Inspektionen in demselben Familienbetrieb in seiner Stadt ausführen. Ob die UNFALLHELDEN dies denn berücksichtigen könnten, wollte er wissen. Natürlich konnten wir.

Eine Frage blieb noch übrig:

Nachdem sein Auto nach dem Unfall nicht mehr fahrtüchtig war, hatte ein freundlicher Nachbar ihn bei seinen Besorgungen gefahren.

Also fragte Willi B.: „Bleibt denn nach der Abwicklung noch etwas Geld übrig? Ich möchte gerne meinem Nachbarn etwas geben für seine freundliche Hilfe.“

Und nachdem die Versicherung reguliert hatte, die KFZ-Werkstatt den Unfallschaden repariert hatte und alle Leistungen bezahlt waren, blieb noch etwas Geld übrig:

Mehr als 1.000,- Euro.

So konnte Willi B. seinem Nachbarn etwas geben, bekam sein Recht und musste sich um nichts kümmern.

Ob er für die Empfehlung seine Enkelin auf ein Essen eingeladen hat, ist uns leider nicht bekannt geworden.

Für uns UNFALLHELDEN allerdings war es eine schöne Erfahrung, auch einem sehr lebenserfahrenen Menschen in einer solchen Situation geholfen zu haben.

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