Wie Conni M. fast auf 3.500,- Euro verzichtet hätte
Geschichten aus der Unfallabwicklung
Eines Abends befand sich Conni M. in einer süddeutschen Großstadt gerade auf dem Weg von der Arbeit nach Hause, als bei einer zweispurigen Abbiegung ein anderer Autofahrer die Fahrbahnmarkierung überfuhr und dabei das Fahrzeug von Conni M. hinten an der Seite rammte.
Wie sich später herausstellte, wurde dadurch der hintere Stoßfänger zerstört, der hintere Kotflügel zerschrammt und eingedellt, die Felge beschädigt, der Reifen in einen nicht mehr verkehrssicheren Zustand versetzt und die Radaufhängung beschädigt. Ohne weiteres sichtbar war das allerdings nicht.
Die einsetzende Dämmerung erschwerte die Identifikation der Schäden zusätzlich. Von Unfallabwicklung verstand Conni M. nichts.
Sie war in ihrem Leben noch in keinen Autounfall verwickelt worden, kannte kein Sachverständigenbüro und generell betrachtete sie ihr Auto auch eher als Gebrauchsgegenstand.
Der Schädiger allerdings war sehr kooperativ: Er zeigte fachmännisch auf die Aufprallstelle und erklärte ihr, die sichtbaren Lackschäden seien sehr einfach zu reparieren, das müsste ein wenig gespachtelt und dann lackiert werden. Dann sei das Fahrzeug wieder „wie neu“.
Seine Schuld gestand er an Ort und Stelle ein und mehr noch, er erklärte sich an Ort und Stelle bereit, Conni M. den Schaden zu ersetzen.
300 Euro bot er ihr an und sagte, damit seien die Lackier- und Spachtelarbeiten leicht zu bezahlen.
Sollte es notwendig sein, wäre er ihr auch gerne bei der Auswahl eines entsprechenden Reparaturbetriebes behilflich. Er kenne da jemanden.
Sie haben Fragen wegen Ihres Unfalls? Wir sind immer für Sie da!
Zu ihrem Glück erklärte Conni M., dass sie sich über das Angebot freue, aber gerne noch einmal darüber nachdenken wolle, bevor sie es annehme. Zu Hause angekommen erinnerte sich Conni M., kürzlich im Internet etwas über die UNFALLHELDEN gelesen zu haben, die kostenlose Schadensabwicklung anbieten würden.
Sie rief also auf der Hotline der UNFALLHELDEN an und erkundigte sich, ob sie das Angebot des Schädigers annehmen solle, in ihren Augen sei der Unfallschaden nicht gravierend und damit sei die Angelegenheit wenigstens schnell erledigt.
Die UNFALLHELDEN allerdings empfahlen ihr, ein solches Angebot nicht anzunehmen, bevor nicht der gesamte Schaden an ihrem Fahrzeug durch einen Fachmann festgestellt worden sei und sie damit wisse, was für Kosten bei der Reparatur auf sie zukommen würden.
Die dazu notwendigen Serviceleistungen müsse Conni M. nicht bezahlen, diese Sorge brauche sie also nicht zu haben.
Wir UNFALLHELDEN beauftragten daher ein mit uns kooperierendes Sachverständigenbüro damit, ein Gutachten über den Schaden zu erstellen.
Der Gutachter suchte Conni M. noch am selben Tag an ihrer Arbeitsstätte auf und stellte den Schaden fest: Alleine die Instandsetzung der Schäden würde mehr als 3.000 Euro kosten! Hinzu kamen noch Nutzungsausfall und Wertminderung.
Natürlich gaben wir den Fall an einen mit uns kooperierenden Rechtsanwalt weiter, der für Conni M. den Schaden mit der gegnerischen Versicherung regulieren konnte. Auch darum musste sie sich nicht kümmern.
Eine passende Werkstatt befand sich ebenfalls unter den Kooperationspartnern der UNFALLHELDEN.
Hätte Conni M. also das Angebot des freundlichen Schädigers angenommen, hätte sie im Ergebnis auf 3.500,- Euro verzichtet.
Zum Glück hatte sie die UNFALLHELDEN an ihrer Seite.