Den Wertverlust nach einem Autounfall geltend machen
Der Geschädigte wurde in einen Autounfall mit seinem Fahrzeug verwickelt, weil der Schädiger unachtsam den Unfall verschuldet hat. Der Unfallwagen hat dadurch einen merkantilen Minderwert erfahren.
Was kann ein Geschädigter an Wertminderungsanspruch gegenüber dem gegnerischen Versicherer geltend machen?
Sofern nicht nur ein Bagatellschaden vorliegt, schuldet die Versicherung neben Mietwagenkosten, Kosten für ein Unfallgutachten, Reparaturkosten und Nutzungsausfall bzw. Nutzungsausfallentschädigung auch den Ersatz der Wertminderung im Rahmen der Schadensregulierung.
Wertminderung? Was ist das?
Ein sog. „merkantiler Minderwert“ bzw. eine Wertminderung durch Unfall ist immer dann gegeben, wenn der Geschädigte bei einem möglichen Verkauf seines Fahrzeugs nach einem Autounfall den Unfallschaden offenlegen müsste – hierzu ist er (abgesehen von einem Bagatellschaden) grundsätzlich verpflichtet.
Es liegt auf der Hand, dass ein Unfallschaden regelmäßig zu einem geringeren Verkaufspreis führt, der Unfallwagen nach einem Verkehrsunfall also weniger wert ist.
Den Ersatz ebendieser Wertminderung bzw. merkantilen Minderwerts durch den Unfall schuldet die gegnerische Versicherung bzw. der Schädiger bei der Schadenabwicklung auch dann, wenn sich dieser Minderwert nicht gleich realisiert.
Zum Beispiel, weil der Geschädigte den Unfallwagen nach dem Autounfall weiter nutzt und nicht gleich verkauft.
Das sagen unsere Kunden:
Wertminderung bei Totalschaden?
Liegt die Schadenhöhe nach dem Unfall so hoch, dass das Auto einen Totalschaden erlitten hat, stellt sich das Thema Wertminderung bzw. Wertverlust natürlich nicht mehr.
In diesem Fall hat der gegnerische Versicherer den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich dessen Restwert zu bezahlen.
Der merkantile Minderwert spielt dann ebenso keine Rolle mehr, wie die Reparaturkosten.
Gutachten bei Wertminderungsanspruch?
Damit der Geschädigte seinen Wertminderungsanspruch nach dem Unfall gegenüber der Versicherung geltend machen kann, ist ein Gutachten erforderlich (sog. Unfallgutachten).
Das Gutachten beziffert nach dem Autounfall den Schaden, der am Unfallwagen entstanden ist und dient auch der Beweissicherung.
Das Gutachten nimmt dazu je nach Situation nach dem Unfall entsprechend Stellung.
Was der Schadenservice der UNFALLHELDEN tut
Nach einem Verkehrsunfall kümmern sich die UNFALLHELDEN darum, dass der Wertminderungsanspruch des Geschädigten durch Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zutreffend ermittelt wird, damit er in vollem Umfang gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden kann. Dazu verfügen die UNFALLHELDEN deutschlandweit über ein Netzwerk zertifizierter und geprüfter unabhängiger Sachverständiger, die ausschließlich im Interesse der Unfallgeschädigten tätig werden. Dies bietet die Gewähr, dass das Unfallopfer alles ersetzt bekommt, was ihm zusteht.
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Der Totalschaden
Ist ein Totalschaden am Fahrzeug durch den Autounfall eingetreten, berechnet der Gutachter den Wiederbeschaffungswert in Abhängigkeit von z.B. Zulassungsjahr bzw. Fahrzeugalter und Laufleistung bzw. Fahrleistung.
Natürlich spielen auch Bestandteile wie Ausstattung und Zustand des KFZ für das Gutachten eine Rolle.
Ferner bestimmt der Gutachter den Restwert in Abhängigkeit vom Unfallschaden.
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert nach dem Unfallgutachten ergibt dann den Schadensersatz, den der Schädiger bzw. gegnerische Versicherer zu leisten hat.
Ist kein Totalschaden am Fahrzeug durch den Autounfall eingetreten, so bestimmt das Gutachten die Reparaturkosten, die Wertminderung bzw. den merkantilen Minderwert die Dauer der Reparatur und damit den Nutzungsausfall bzw. die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung (also insgesamt weite Teile der Schadenhöhe) und natürlich erfasst der Gutachter auch Zulassungsjahr und Laufleistung des KFZ.
Zur Beweissicherung nach dem Verkehrsunfall und um den Schaden gegenüber der Versicherung geltend machen zu können, ist daher das Gutachten auch in solchen Fällen nötig für die Schadensregulierung.
Der Mietwagen
Mietwagenkosten bzw. Kosten für einen Leihwagen nach dem Verkehrsunfall ermittelt ein solches Gutachten übrigens nicht.
Es stellt lediglich fest, wie lange die Reparatur des KFZ voraussichtlich dauern wird.
Der Geschädigte kann sich für diese Zeit einen adäquaten Leihwagen nehmen, jedoch ist dabei darauf zu achten, dass die Kosten für den Leihwagen nach dem Unfall nicht unangemessen hoch ausfallen.
Als Geschädigter sollte man daneben nach einem Unfall unbedingt einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um den Schaden gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.
Ohne Rechtsanwalt wird die Versicherung dem Geschädigten kaum dasjenige ausbezahlen, was ihm als Kompensation für den Schaden am Fahrzeug eigentlich zusteht.