Wertminderung beim Leasingfahrzeug
Was bedeutet Wertminderung beim Leasingfahrzeug nach einem Autounfall?
Allgemein verkörpert die Wertminderung die Minderung des Marktwertes eines Leasingfahrzeugs nach einem Autounfall.
Die Wertminderung ist neben den:
- Kosten eines eigenen Rechtsanwalts zur Prüfung und Geltendmachung des Schadens
- Reparaturkosten (tatsächlich oder fiktiv)
- Kosten für ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfallentschädigung
- Abschleppkosten
- und weiteren
eine Schadensposition, die von der Haftpflichtversicherung zu ersetzen ist.
Wird in einem Gutachten bezüglich eines Unfallautos eine Wertminderung festgestellt, hat die Haftpflichtversicherung in der festgestellten Höhe an den Versicherten oder vom Versicherten durch einen Verkehrsunfall Geschädigten zu zahlen.
Eine Wertminderung liegt grundsätzlich in jeder Beschädigung eines Fahrzeuges durch einen Autounfall. Sie wird nur dann verneint, wenn durch den Verkehrsunfall lediglich Schäden entstanden sind, die als Bagatellfall gelten.
Was ist ein solcher Bagatellfall?
Ein Bagatellfall, bzw. Bagatellschaden liegt dann vor, wenn der Schaden am Unfallauto unterhalb einer Höhe von etwa 700 € liegt.
Das „Wesen“ der Wertminderung bei Leasing
Dafür muss zunächst der Sinn und Zweck der Schadensposition Wertminderung beachtet werden. Bei dem Gedanken hinter der Wertminderung wird dem vermeintlich niedrigeren Verkaufswert des Unfallautos Rechnung getragen.
Denn auf dem Automarkt ist es üblich, dass Unfallfahrzeuge einen niedrigeren Preis erzielen, als gleichartige, nicht verunfallte Fahrzeuge. Um für diesen potentiellen Verlust beim Verkauf einen Ausgleich zu bieten, wird bereits durch das Gutachten nach dem Unfall die Wertminderung festgelegt.
Diese beschreibt den Preisunterschied, der sich zu einem gleichartigen unfallfreien Fahrzeug ergeben würde, wenn der Unfallwagen in diesem Zeitpunkt verkauft worden wäre. Demnach ist die Wertminderung ihrem Wesen nach ein Ausgleich für den Eigentümer.
Arten der Wertminderung
Eine wirtschaftliche Wertminderung wird übrigens auch als merkantiler Minderwert bezeichnet.
Von einem merkantilen Minderwert ist die Rede, wenn der Mangel am Unfallauto repariert wurde und sich der Schaden somit lediglich auf den niedrigeren Verkaufspreis begrenzt.
Die technische Wertminderung hingegen berechnet sich nach dem Schaden, der aufgrund technischer Mängel, die nicht repariert werden können, am Unfallwagen entsteht.
Empfänger des Wertminderungsentgelts
Bei einem Leasingfahrzeug ist Eigentümer in der Regel der Leasinggeber. Im Falle eines Autounfalls und einer durch Gutachter ermittelten Wertminderung steht der entsprechende Teil des Schadensersatzes, der von der Haftpflichtversicherung des Schädigers zu leisten ist, also dem Leasinggeber zu.
Wird der Schadensersatz dem Leasingnehmer ausbezahlt, ist er verpflichtet, diesen seinem Leasinggeber auszubezahlen.