Unfall in der Waschanlage

Unfall in der Waschanlage – Was tun?

Wenn das geführte Fahren in der Waschstraße zur Unfallursache wird

Normalerweise läuft eine Fahrt durch eine Autowaschanlage schnell und ohne Komplikationen ab, doch was tun, wenn es mal kracht?! Folgende Fragen können aufkommen:

  • Besteht ein Schadensersatzanspruch (Schadensersatzrecht ist im BGB geregelt)?
  • Wer kann Schadenersatz von wem beanspruchen?
  • Ist ein Rechtsanwalt vonnöten?
  • Wer haftet für Fahrzeugschäden?
  • Wie hat man sich bei einem Auffahrunfall in der Waschanlage zu verhalten?
  • Wie ist es mit der Kfz Unfallmeldung bestellt?
  • Findet das Verkehrsrecht Anwendung?
  • Kann der Waschvorgang fortgesetzt werden? – usw.

All diese Punkte werden im Anschluss behandelt, doch eines vorweg, bei einer Kollision in einer Waschanlage, in der Fahrzeuge durch ein Förderband gezogen werden, gelten die Schadensersatzansprüche des Straßenverkehrsgesetzes nicht in vollem Umfang, da die Fahrzeuge in der Waschanlage de facto nicht in Betrieb sind.

Normalerweise haften Autofahrer nach dem Verkehrsrecht, wenn aufgrund des Betriebs ihres Fahrzeugs ein Schaden entsteht.

Ein Fahrzeug in einer Waschstraße befindet sich jedoch nicht im Betrieb im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes. Das Verkehrsrecht ist dem Zivilrecht zu zuordnen.

Das Fahrzeug wird durch das Förderband durch die Waschstraße gezogen und bewegt sich nicht fort aufgrund des eigenen Motors oder des eigenen Gewichts, somit könnte das Fahrzeug auch ohne Motor durch die Waschstraße gezogen werden.

Jedoch können Autofahrer für Schadensersatz nach den Vorschriften des BGB haften.

Ein solcher Anspruch setzt voraus, dass der Schädiger den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat, was dies letzten Endes bedeutet sehen wir gleich.

Stellen wir uns ein Unfall-Szenario vor indem man, als Autofahrer, zur Waschstraße fährt ein Waschprogramm bestellt und nach bezahlen des Kaufpreises in die Waschhalle hineingeführt wird.

Nach dem Kaufrecht, als auch dem Vertragsrecht bestehen keinerlei Mängel, nebenbei erwähnt handelt es sich im juristischen Sinne um einen Werkvertrag.

hotline unfallhelden

Warum UNFALLHELDEN?

  • Bis zu 1.000 Euro mehr Schadensersatz

  • Sparen Sie sich Zeit und Mühe nach dem Unfall

  • All inclusive: Gutachter, Werkstatt, Anwalt u.v.m.

  • TÜV-zertifiziert und sicher mit Partnern vor Ort

  • Für Sie entstehen keine Kosten

„Fazit: Unfall­helden nützlich und bequem“ Stiftung Warentest

Fragen zu einem Verkehrsunfall? Der TÜV-geprüfte KFZ-Schadenservice der UNFALLHELDEN hilft!

Oder rufen Sie uns einfach an: 0800 72 41 794

Nach erledigter Vorwäsche wird man auf die Kettenspur korrekt eingewiesen und das Personal weißt darauf hin, den Gang rauszunehmen, beziehungsweise auf Neutral (bei Automatikgetriebe) zu stellen, als auch unter keinen Umständen zu Bremsen.

Nach kurzer Zeit greift das Förderband und das Fahrzeug wird mittels einer Rolle durch die Waschstraße gezogen.

Alles verläuft tadellos, jedoch nach halber Dauer betätigt der/die Fahrer/Fahrerin des vorderen Pkw die Bremse und rutscht somit von der Rolle auf dem Förderband, das Fahrzeug bewegt sich nicht mehr weiter.

Trotz Wahrnehmung des Geschehens schafft der dahinter fahrende Wagen es nicht, das Personal rechtzeitig auf den Vorfall aufmerksam zu machen, und fährt dem vorderen Pkw hinten auf.

Nun stellt sich natürlich die Frage nach der rechtlichen Lage.

In diesem Fall ist von einer fahrlässigen Handlung des Vordermannes im Sinne des Tretens der Bremse auszugehen, was die Schadensursache ist.

Jedoch ist es nicht klar, ob eben der Verursacher des Schadens haftet, oder der Betreiber der Waschanlage, da dieser hätte sicherstellen müssen, dass in einer solchen offenkundig gefahrträchtigen Situation die Anlage abschaltet.

Der Inhaber hat somit mögicherweise seine Verkehrssicherungspflicht verletzt.Es existieren dazu verschiedene Urteile, die einzelfallabhängig beide Seiten bekräftigen. Fakt bleibt aber, derjenige, der hinten auf das Fahrzeug aufrollt, haftet nicht!

Das Personal wird in der Regel den Aufprall bemerkt und den Verursacher des Schadens wieder auf seine Rolle zurückgewiesen haben, um den Waschvorgang erneut zu starten.

Sind Sie von einem solchen Unfall betroffen, bleiben Sie ruhig, und steigen Sie erst aus, sobald die Waschanlage ausgeschaltet ist.

Anschließend machen Sie am besten ein paar Beweisfotos und klären das Geschehen mit dem Personal.

Anschließend setzen Sie sich wieder in Ihr Fahrzeug, damit die Anlage erneut eingeschaltet werden kann.

Im Anschluss ist es besonders wichtig, Kontakt- und Versicherungsdaten aller beteiligten Personen auszutauschen.

Dazu gehört Schädiger, zuständiges Personal für den Waschvorgang, Geschäftsführer und Zeugen, die benötigt werden, um den Schaden nach geltendem Versicherungsrecht Abzuwickeln.

Dies erleichtert die Schadenabwicklung erheblich.

In vielen Fällen besitzen Waschstraßen eine Videoüberwachung, der Anlagenbetreiber kann also eine entsprechende Aufnahme zur Verfügung stellen.

UNFALLHELDEN ist bekannt aus:

Das könnte Sie auch interessieren:

autounfall provoziert

Provozierter Autounfall

Provozierter Autounfall: Wie erkennt man einen provozierten Autounfall und was kann man in dieser Situation tun? Die UNFALLHELDEN helfen.
muenchen strassenverkehr schwabing

Verkehrsunfall München

Verkehrsunfall München: Nach einem Autounfall in München ist UNFALLHELDEN die erste Adresse für das Unfallopfer, um den Unfall professionell abzuwickeln.
autounfall verhalten

Verhalten nach einem Autounfall

Verhalten nach einem Autounfall: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Verhalten nach einem Autounfall gibt der Ratgeber der UNFALLHELDEN.
autounfall ratloser mann

10 Regeln nach einem Autounfall

10 Regeln nach einem Autounfall: Verschenken Sie nach einem Autounfall kein bares Geld. Diese Regeln demonstrieren Ihnen, wie dies gelingen kann.