Was mache ich nach einem Autounfall?

Was mache ich nach einem Autounfall?

Nach einem Autounfall ist guter Rat teuer. Hat man selbst den Unfall verursacht, ist die Lösung für „was mache ich nach einem Autounfall“ einfach: Man muss seinen Unfall der eigenen Haftpflicht-Versicherung melden, die die weitere Regulierung übernimmt.

Ist man aber der Unfallgeschädigte, so muss der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung den Unfallschaden regulieren. Und dabei können viele Fehler passieren. Wie die Unfallabwicklung sicher und im bestmöglichen Sinne des Geschädigten abläuft, ermöglicht der Service UNFALLHELDEN.

Was mache ich nach einem Autounfall? Der erste Schritt der Unfallabwicklung:

Am Unfallort muss man möglichst viele Beweise sichern. Dazu gehören vor allem die Daten des Unfallverursachers und der weiteren Unfallbeteiligten (z.B. Zeugen).

Ganz besonders wichtig ist das Kennzeichen des Unfallgegners. Denn mit dem Kennzeichen findet man leicht heraus, wo das gegnerische KFZ versichert ist. Und hat sich der Unfallgegner erst von der Unfallstelle entfernt, passiert es häufig, dass er sich weigert, Die Daten seiner Haftpflichtversicherung oder sein Kennzeichen zu nennen. Er versucht damit natürlich, eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse seiner Haftpflicht zu vermeiden. Umso schwieriger wird es dann, die Unfallabwicklung durchzuführen. Hat der Schädiger seine Versicherungskarte griffbereit, kann man davon zum Beispiel ein Foto machen.

Die Polizei sollte vor allem immer dann zum Unfallort gerufen werden, wenn entweder hoher Sachschaden entstanden ist, oder auf alle Fälle dann, wenn Menschen bei dem Verkehrsunfall zu Schaden gekommen sind. Die Polizei erstellt sodann einen kurzen Unfallbericht, der wertvolle Informationen für die spätere Schadensregulierung enthalten kann. Wird die Polizei nicht hinzugerufen, ist es dennoch sinnvoll, einen kurzen Unfallbericht mit Unfallskizze zu verfassen. Dieser Bericht muss übrigens nicht von beiden Unfallbeteiligten unterschrieben sein, um für die Unfallregulierung dienen zu können.

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Was mache ich nach einem Autounfall? Der zweite Schritt der Unfallabwicklung:

Nachdem die Personalien ausgetauscht und die Unfallstelle geräumt worden sind, kommt der zweite Teil der Abwicklung nach dem Autounfall. Dazu müssen zunächst die eingetretenen Schäden erfasst und beziffert werden, damit der finanzielle Schaden durch die gegnerische Haftpflichtversicherung reguliert werden kann.

Dazu gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Der Sachschaden im Sinne der reinen Reparaturkosten kann durch Kostenvoranschlag einer Werkstatt ermittelt werden. Dies sollte man allerdings immer nur bei kleinen Schäden so handhaben. Denn ein Kostenvoranschlag zeigt keine Wertminderung und lässt bei einem Totalschaden die Unfallregulierung überhaupt nicht zu. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers akzeptiert einen Kostenvoranschlag auch nicht, wenn der Schaden so groß ist, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden in Betracht kommt.

Deutlich besser ist es daher, den Schaden durch Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen ermitteln zu lassen. Der Gutachter stellt nicht nur die entstanden Schäden fest und dokumentiert sie. Er berechnet auch eine eingetretene Wertminderung. Er ermittelt Wiederbeschaffungswert und Restwert des KFZ für die Abrechnung nach einem Totalschaden. Und außerdem liefert der Gutachter die Grundlagen für die Nutzungsausfallentschädigung.

Wichtig: Einen Gutachter, der vom gegnerischen Versicherer beauftragt wurde, sollte man als Geschädigter unter keinen Umständen akzeptieren. Denn klar ist, dass ein solcher Gutachter den Unfall im Interesse seines Auftraggebers begutachtet. Und das ist eben nicht der Geschädigte, sondern die Haftpflichtversicherung, die den Schaden bezahlen muss. Damit entgehen dem Unfallgeschädigten schnell einige hundert Euro an Schadensersatz. Besser ist es also, wenn ein unabhängiger Sachverständiger im Interesse des Unfallopfers tätig wird. Die Kosten für das Gutachten muss die Haftpflicht des Unfallgegners „so und so“ bezahlen.

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Was mache ich nach einem Autounfall? Der dritte Schritt der Abwicklung:

Sind Unfallgegner und seine Haftpflicht bekannt und hat der Gutachter die Schäden am KFZ ermittelt, muss der Geschädigte den Schaden beim Versicherer geltend machen. Das sollte man unter allen Umständen nicht selbst tun, weil nur allzu leicht die Haftpflicht des Unfallverursachers dann Schadenspositionen unberechtigt kürzen kann (und es auch tut). Es empfiehlt sich daher immer, dies von einem im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt erledigen zu lassen. Das ist besonders wichtig, wenn durch den Unfall Personenschäden eingetreten sind. Denn nur ein Rechtsanwalt kann wirklich wissen, wieviel Schmerzensgeld dem Unfallopfer zusteht.

Und keine Sorge: Ein Rechtsanwalt ist nicht teuer. Er kosten in der Regel ungefähr halb so viel, wie ein Gutachter. Und die Kosten für den Anwalt müssen ebenfalls von der Haftpflicht-Versicherung des Schädigers bezahlt werden. Als Unfallgeschädigter kann man daher durch die Einschaltung eines Anwalts nur gewinnen.

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Was mache ich nach einem Autounfall? Die optimale Lösung:

Die optimale Lösung für die Unfallabwicklung ist der Schadenservice der UNFALLHELDEN. Denn der Service kümmert sich deutschlandweit um

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