Unfallmeldung bei der Versicherung

Unfallmeldung bei der Versicherung

Wie kommt der Geschädigte nach einem Autounfall dazu, dass sein Schaden ersetzt wird?

Es hat gekracht, der Geschädigte ist in einen Verkehrsunfall verwickelt worden. Nun will er den Schaden am KFZ reparieren lassen und vom Unfallgegner bzw. dessen Autoversicherer ersetzt bekommen.

Was ist dabei zu beachten?

Eine Unfallmeldung oder Schadensmeldung beim gegnerischen Versicherer muss immer eine möglichst klare Darstellung enthalten, wie es zu dem Unfall kam.

Dies erfolgt sinnvollerweise durch einen Unfallbericht und optional eine Unfallskizze.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat allerdings keinerlei Interesse daran, dem Geschädigten möglichst viel zu bezahlen, selbst wenn die Schuldfrage eindeutig ist.

Sie wird daher in jedem Fall versuchen, den Schadenfall möglichst billig abzuwickeln.

Wie kann der Geschädigte sicherstellen, nach der Unfallmeldung zu seinem Recht zu kommen?

Eine Unfallmeldung oder Schadensmeldung sollte der Geschädigte in keinem Fall selbst bei der gegnerischen Versicherung einreichen.

Zu groß ist die Gefahr, dass ihm entweder Geld vorenthalten wird, weil er seine Ansprüche nicht kennt, oder die Schuldfrage von der Haftpflichtversicherung anders beurteilt wird, oder dem Geschädigten ohne nähere Begründung Schadenspositionen gekürzt werden.

Es ist daher sinnvoll, die Schadensmeldung durch einen professionellen Helfer durchführen zu lassen, der sich auf Unfallabwicklung bzw. Unfallhilfe versteht.

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Wie läuft das ab, wenn die Schadensmeldung durch einen professionellen Helfer vorgenommen wird?

Zunächst ist wichtig, dass es sich bei dem professionellen Helfer um einen versicherungsunabhängigen Helfer handelt.

Der Zentralruf der Autoversicherer ist gerade nicht versicherungsunabhängig, sondern in Wirklichkeit ein Unternehmen der Versicherungswirtschaft.

Meldet der Geschädigte zum Beispiel den Unfallhelden als versicherungsunabhängigem Anbieter von Verkehrsopferhilfe den Autounfall, so beauftragen die Unfallhelden in einem ersten Schritt einen unabhängigen Gutachter, der das verunfallte KFZ besichtigt und über den Schaden ein Gutachten anfertigt.

Die Kosten für dieses Schadengutachten muss der Geschädigte im Übrigen nicht tragen, auch diese sind ihm von der Haftpflichtversicherung des Schädigers zu ersetzen.

Der Unfallgutachter vereinbart einen Termin mit dem Geschädigten, wann und wo er das KFZ besichtigen kann. Dies ist also sehr komfortabel.

Sobald das Unfallgutachten erstellt ist, organisieren die Unfallhelden einen Rechtsanwalt, der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist und mit dem Geschädigten telefonisch oder persönlich einen Unfallbericht erstellt.

Noch besser ist es, wenn der Geschädigte eine Unfallskizze erstellt und dem Rechtsanwalt zur Verfügung stellt.

Der Anwalt fasst dann die Schadenspositionen nach dem Gutachten (also Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung, etc.) und weitere Schadenspositionen (z.B. Schmerzensgeld) zusammen und gibt die Unfallmeldung gegenüber der gegnerischen Versicherung ab.

Eine Rechtsschutzversicherung oder einen Schutzbrief benötigt der Geschädigte dazu nicht, die Kosten für den Anwalt müssen ebenfalls von der Versicherung ersetzt werden.

Die Versicherung prüft nun die Schadensmeldung, den Unfallhergang und die Höhe des Schadens, der durch den Unfall entstanden ist. Sodann nimmt sie die Regulierung vor.

Der Rechtsanwalt prüft, ob die Versicherung auch wirklich den gesamten in der Unfallmeldung bezifferten Schaden ersetzt hat.

Wenn der Geschädigte dies wünscht, organisieren ihm die Unfallhelden sodann einen Termin in einer passenden Werkstatt, wo sein KFZ repariert werden kann.

Natürlich aber kann der Geschädigte sich auch einfach das Geld ausbezahlen lassen und das Fahrzeug selbst reparieren oder das Geld anderweitig verwenden.

Benötigt der Geschädigte nach dem Unfall einen Ersatzwagen, so wird auch dies für ihn durch die Unfallhelden organisiert.

Mit den Unfallhelden hat der Geschädigte so die Gewähr, dass er nach der Unfallmeldung nicht übervorteilt wird, sondern den Schaden ersetzt bekommt, der ihm durch den Autounfall entstanden ist.

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