Unfall mit Personenschaden – was zahlt die Haftpflichtversicherung?

Wer in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt ist und eine Körperverletzung erlitten hat, stellt sich häufig die Frage:

Welche Kosten muss der gegnerische Haftpflichtversicherer dem Geschädigten nun erstatten?

1. Heilungskosten und Folgebedürfnisse

Nach einem Autounfall mit Personenschaden ist die KFZ-Versicherung des Unfallgegners (wenn der Unfallgegner den Unfall zu verschulden hat) verpflichtet, für sämtliche Heilbehandlungskosten aufzukommen, soweit sie nicht von einer Krankenversicherung oder Anderen übernommen werden.

Dazu gehören Arzt- und Krankenhauskosten, aber (was viele Geschädigte nicht wissen) auch Kostenpunkte wie orthopädische Hilfsmittel und auch Pflegepersonal.

2. Verdienstausfall

Erleidet der Geschädigte trotz sämtlicher Leistungen seines Arbeitgebers, seiner Krankenversicherung und weiterer Beteiligter dennoch einen Verdienstausfall, kommt die Haftpflicht des Unfallbeteiligten (bemessen nach der Haftungslage) auch für diese Schadenspositionen auf.

Kann man als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall seinen Beruf nicht oder nicht in bisherigem Umfang ausüben, kommt die Haftpflichtversicherung für den Schadensersatz auf.

Der Tipp der UNFALLHELDEN:

Lassen Sie sich nicht auf einen Abfindungsvergleich ein, die Versicherung spart hierdurch jährlich viel Geld auf Kosten der Geschädigten ein!

Je nach Tragweite der Körperverletzung empfiehlt es sich, einen sachverständigen Arzt zu kontaktieren, der Ihnen ein entsprechendes Attest ausstellt.

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3. Schmerzensgeld

Gemessen daran, wie schwer die Körperverletzung/die Personenschäden ist/sind, genießt der Geschädigte einen Anspruch auf eine billige Entschädigung in Form von Schmerzensgeld durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Weitere Aspekte neben der Schwere der Körperverletzung sind die unfallbedingte Beeinträchtigung, der Heilungsverlauf, der Umfang der unfallbedingten Behandlung und Spätfolgen, die ggf. den Einsatz von Pflegepersonal nötig machen.

4. Todesfall/Begräbniskosten

Für den traurigen Fall, dass bei dem Verkehrsunfall jemand zu Tode gekommen ist, ist die Versicherung nach Verkehrsrecht dazu verpflichtet, die Kosten für ein dem Geschädigten angemessenes Begräbnis zu erstatten.

5. Unterhaltsansprüche

Ist der Personenschaden so hoch, dass der Geschädigte nicht mehr dazu in der Lage ist, einen Beruf auszuüben, stehen ihm und seiner Familie (falls vorhanden) Ansprüche auf monatlichen Unterhalt zu.

Die Höhe der Ansprüche bemisst sich nach der bisherigen beruflichen Tätigkeit, der der Geschädigte nachgegangen ist und seinem monatlichen Einkommen.

Fragen zu einem Verkehrsunfall? Der TÜV-geprüfte KFZ-Schadenservice der UNFALLHELDEN hilft!

Oder rufen Sie uns einfach an: 0800 72 41 794

Wie mache ich meine Ansprüche geltend?

Sind Sie bei einem Autounfall Geschädigter und wissen nicht, wie Sie die Ihnen zustehenden Ansprüche geltend machen können, kontaktieren Sie uns. Die UNFALLHELDEN kontaktieren namhafte Fachanwälte für Verkehrsrecht, die nach Ihrem KFZ-Unfall alle Schadenspositionen (Schmerzensgeld, Ansprüche auf Unterhalt, Behandlungskosten etc.) bei dem gegnerischen Haftpflichtversicherer einreichen können. Auch ein Rechtsanwalt stellt seine Kosten für die Regulierung von Personenschäden nach einem Unfall beim gegnerischen Haftpflichtversicherer bzw. dem Unfallgegner persönlich in Rechnung.

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