Schmerzensgeld nach einem Unfall

Schmerzensgeld nach einem Unfall – Wann hat man als Geschädigter darauf Anspruch?

Wenn der Geschädigte nach einem Unfall erhebliche Schmerzen leidet

Bei einem Unfall mit schlimmen Personenschäden kann kein Geld der Welt die Verletzungen und den Schmerz wieder ungeschehen machen. Dennoch ist es wichtig, als verletzter Geschädigter bei einem Unfall seine Rechte zu kennen.

Wer bei einem Verkehrsunfall unverschuldet verletzt wird, hat das Recht auf Schmerzensgeld nach einem Unfall und auf Erstattung weiterer Folgeschäden von der gegnerischen Autoversicherung.

Hierzu sagt ein Jurist vom ADAC: „Schmerzensgeld soll ein Ausgleich sein für materiell nicht zu bezifferndes Leiden.“

Die Höhe der Summe, die man bekommen kann, ist sehr unterschiedlich. Oft reichen bloße Kopfschmerzen, die nach drei Tagen verschwinden, auch nicht aus, um Schmerzensgeld zu bekommen.

Um als verletzter Geschädigter nach einem Unfall nicht zu kurz zu kommen und seine Rechte zu kennen, werden im Folgenden alle wichtigen Fragen geklärt.

Was sind die Voraussetzungen für Schmerzensgeld nach einem Unfall?

Wenn der Geschädigte Schmerzensgeld nach einem Unfall fordern will, muss er beweisen, dass er einen Schaden erlitten hat und welchen (dies sollte durch Arztberichte direkt nach dem Kfz-Unfall dokumentiert werden).

Somit ist der Geschädigte nachweispflichtig und nicht der Unfallverursacher. Es ist klar, dass in diesem Fall die gegnerischen Haftpflichtversicherer und generell die Versicherer oft versuchen, vorgetragene Schäden zu bestreiten.

Häufig ist nach einem Verkehrsunfall vor allem ein Schleudertrauma schwer festzustellen und auch schwer nachzuweisen. Deshalb schreckt die Versicherung in diesen Fällen (vor allem bei einem Schleudertrauma) oft nicht davor zurück, ein Gegengutachten als Gegenbeweis einzuholen.

Der Nachweis erfolgt meistens auf der einen Seite durch das Sachverständigengutachten, das Aufschluss über Ablauf des Unfall gibt. Andererseits durch ärztliche Atteste, die die Verletzungen dokumentieren.

Wer nach einem Kfz-Unfall merkt, dass er verletzt ist, sollte dies am besten direkt am Unfallort der Polizei mitteilen.

Dann sollte der Geschädigte schnellstmöglich zum Arzt und sich seine Verletzungen attestieren lassen. Ansonsten wird der Nachweis immer schwieriger. Der zeitliche Rahmen ist oft das Entscheidende, um auch wirklich Schmerzensgeld bekommen zu können.

Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes bestimmt und wie wird die Höhe beeinflusst? Was ist eine Schmerzensgeldtabelle?

Auch bei der Schmerzensgeldhöhe gibt es verschiedene Richtlinien. So wird bei Mitschuld durch zum Beispiel Fahren, ohne angeschnallt zu sein, das Schmerzensgeld gemindert. Außerdem ist auch entscheidend, ob man bereits eine Vorerkrankung hatte.

Denn generell bekommen gesunde Menschen nach Verletzungen durch einen KFZ-Unfall mehr Geld, als vorerkrankte. Wer ohnehin an Wirbelproblemen leidet und bei einem Auffahrunfall einen Bandscheibenvorfall erleidet, bekommt weniger Geld, als ein gesundes Unfallopfer. Des Weiteren bekommen meistens jüngere Opfer mehr Geld, als ältere.

Während ein Blechschaden an einem Auto durch den Gutachter leicht zu berechnen ist, ist die Berechnung des Schmerzensgeld in vielen Fällen weitaus komplexer. Im schlimmsten Fall muss ein Gericht unter der Berücksichtigung der Ausgleichs-und Genugtuungsfunktion als Schmerzensgeld eine Entschädigung und die Höhe des Schmerzensgeldes an vergleichbaren Fällen und Urteilen festzusetzen.

Für diese Vergleiche gibt es sog. Schmerzensgeldtabellen. Die in der Schmerzensgeldtabelle enthaltenen Werte stellen aber nur Anhaltspunkte dar, da ja jeder Verletzte individuell behandelt werden muss. Sie bilden lediglich einen Index im Sinne der Genugtuungsfunktion.

Die in der Schmerzensgeldtabelle gelisteten Beträge dienen hauptsächlich Rechtsanwälten, Richtern, und Versicherungen als Basis für die Ermittlung der Höhe, die das Schmerzensgeld im Einzelfall beträgt. So liegt ein Schleudertrauma bei ca. 100 Euro, eine Querschnittslähmung dagegen kann bei mehreren hunderttausend Euro liegen.

Was sind weitere Ansprüche, die in Verbindung von Personenschäden neben Schmerzensgeld dem Unfallopfer zustehen?

Bei einem Autounfall mit Personenschaden ist vor allem zu empfehlen, sich Rechtsberatung von einem Anwalt im Verkehrsrecht zu holen. Ansonsten kommt man als Unfallopfer oft nicht zu seinem Recht.

Sind die Ansprüche des Opfers berechtigt, werden die Anwaltskosten auch von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
Des Weiteren werden auch Folgeschäden, die die Verletzungen beim Unfall nach sich ziehen, erstattet. Beispiele für Folgeschäden sind:

  • Wer durch seine Verletzungen im Haushalt kurzzeitig oder dauerhaft beeinträchtigt ist, hat als der Geschädigte ein Recht auf gesonderten Schadensersatz.
  • Bei sehr schweren Verletzungen, wo der Geschädigte zum Pflegefall wird, ist auch eine Schmerzensgeldrente möglich.
  • Auch eine Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsfehler bzw. Arztfehler nach einer ärztlichen Behandlung zählen zu Folgeschäden und werden erstattet.

Bei all diesen Schadensersatzansprüchen darf man aber nie vergessen, dass leider Schmerzensgeld den oft schlimmen Schaden nicht rückgängig macht. Somit ist eine bloße Erstattung der unfallbedingten Kosten für den Geschädigten und die Beteiligten kaum eine Wiedergutmachung.

Deshalb ist die Situation mit Schmerzensgeld bei Personenschäden oft sehr heikel und kann für viele Geschädigte eine nachhaltig schlimme Situation darstellen. Oft stellt sich zudem noch die Versicherung des Schädigers quer. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, nach einem Unfall einen im Verkehrsunfallrecht erfahrenen Anwalt zu konsultieren.