Schadenregulierung mit der gegnerischen Versicherung

Schadenregulierung mit der gegnerischen Versicherung

Schädiger oder Geschädigter?

Nach einem Unfall muss der Schädiger seine Versicherung über den Schadenfall in Kenntnis setzen, damit die Schadenabwicklung bzw. Unfallabwicklung erfolgen kann.

Der Geschädigte wiederum sollte der Haftpflichtversicherung des Gegners nicht ohne professionellen Helfer gegenübertreten.

Die Versicherung

Naturgemäß hat die Versicherung bei der Schadenregulierung ein vitales Interesse daran, den Schaden am KFZ möglichst niedrig zu halten, um dem Anspruchsteller möglichst wenig bezahlen zu müssen. Das dazu von der Versicherungswirtschaft entwickelte Instrumentarium nennt sich aktives Schadenmanagement.

Meldet sich der Verunfallte persönlich etwa bei der Haftpflichtversicherung oder beim Zentralruf der Autoversicherer (GDV Dienstleistungs GmbH & Co. KG, ein Unternehmen der Versicherer), so wird man ihm dort anbieten, die Schadenregulierung bzw. Schadenabwicklung für ihn zu übernehmen.

Nimmt er den Schadenservice der Versicherung nach dem Autounfall in Anspruch, so verliert er bei der Schadensregulierung durch das Regulierungsverhalten der Versicherer in der Regel viel Geld.

Der Gutachter

Der Versicherer wird zunächst selbst einen Gutachter beauftragen, der das KFZ im Interesse der Versicherung begutachtet, nicht im Interesse des Verunfallten.

Ein solcher Gutachter wird natürlich den Schaden am KFZ niedriger bewerten, als es ein unabhängiger Gutachter tun würde. Bereits hierdurch spart der Autoversicherer bei der Schadenregulierung bares Geld.

Das Schadenmanagement

Weiter umfasst das Schadenmanagement der Versicherungswirtschaft das sog. Routing in eine mit dem Versicherer kooperierende Werkstatt, die oftmals aufgrund des hohen Preisdrucks das KFZ kaum vernünftig reparieren kann.

Und naturgemäß zielt die Schadenabwicklung durch die Autoversicherer ebenfalls darauf ab, den Geschädigten vom Gang zu einem Rechtsanwalt abzuhalten.

Wenn man also so will, ist dies ein Schadenservice, der den Schaden des Verunfallten noch eher vergrößert.

Verschleppungstaktik kommt vor

Nicht selten erlebt man es daneben bei der Schadenregulierung der Versicherung, dass versucht wird, die Schadenbearbeitung gegenüber dem Unfallopfer künstlich zu verschleppen.

Überlässt also der Verunfallte die Regulierung der Schäden am KFZ nach einem Unfall der gegnerischen Versicherung alleine, so entgeht ihm nicht nur viel Geld, auf das er eigentlich Anspruch hat, es dauert auch meistens länger.

Die Schadensregulierung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung ist daher für deren Versicherungsnehmer vielleicht von Vorteil, für den Verunfallten allerdings nicht.

Sie haben Fragen wegen Ihres Unfalls? Wir sind immer für Sie da!

Professionelle Hilfe ist ratsam

Als Geschädigter empfiehlt es sich daher dringend, nach einem Autounfall professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Relevant in diesem Zusammenhang sind für den Geschädigten:

  • Gutachter
  • Rechtsanwalt
  • Eigene Werkstatt

Kosten treffen den Geschädigten nicht

Die Kosten für einen eigenen Sachverständigen sowie einen Rechtsanwalt muss der Geschädigte im Übrigen nicht selbst tragen:

Der Geschädigte hat nach einem Autounfall das Recht, sich selbst durch einen unabhängigen Unfallgutachter ein Bild davon zu verschaffen, wie hoch der Schaden an seinem Fahrzeug in Wirklichkeit ist. Deshalb treffen die Kosten für diese berechtigte Inanspruchnahme eines Gutachters die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Gleichermaßen steht dem Geschädigten nach einem Verkehrsunfall das Recht zu, der gegnerischen Versicherung nicht ohne professionellen Beistand gegenüberzutreten, um sozusagen eine Waffengleichheit herzustellen. Dies resultiert in dem Recht, sich durch einen Rechtsanwalt beraten und vertreten zu lassen. Die gegnerische Versicherung muss auch diese Kosten übernehmen.

Der Komplettservice der UNFALLHELDEN

Der Schadenservice der UNFALLHELDEN verschafft dem Geschädigten alles aus einer Hand:

  • Einen unabhängigen Sachverständigen in der Region
  • Einen fachlich spezialisierten Rechtsanwalt
  • Eine passende Werkstatt
  • Einen passenden Mietwagen

Damit hat der Geschädigte nach einem Autounfall die vollständige Gewähr, dass seine Rechte und Ansprüche bestmöglich und versicherungsunabhängig verfolgt werden. Durch den Service der UNFALLHELDEN entstehen dem Geschädigten außerdem keinerlei Kosten: Die Vermittlungs- und Koordinierungsleistungen werden aus dem Partnernetzwerk der Unfallhelden bezahlt.

Die UNFALLHELDEN wünschen allzeit sichere Fahrt.