Autounfall: Rechtsanwalt?

Nach einem Autounfall ist es hilfreich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Um die Kosten braucht sich der Geschädigte keine Sorgen zu machen, das zahlt die gegnerische Versicherung.

Autounfall Rechtsanwalt?

Ist nach einem Unfall der erste Schock überwunden, muss sich der Geschädigte darum kümmern, dass ihm der Schaden von der Versicherung ersetzt wird. Schnell stellen sich die Fragen:

  • „Rechtsanwalt oder kein Rechtsanwalt?“
  • „Ist ein Anwalt hilfreich oder ist ein Anwalt nicht hilfreich?“
  • „Muss die Versicherung den Anwalt bezahlen oder trägt man die Kosten selbst?“
  • „Bekommt man den Schaden von der Versicherung mit einem Anwalt schneller ersetzt?“
  • „Machen Versicherungen nicht immer Ärger bei der Regulierung des Schadens?“

Rechtsanwalt nach einem Verkehrsunfall: Die Vorteile

Grundsätzlich gilt, dass ein Rechtsanwalt bei der Abwicklung des Schadens mit der Versicherung für den Geschädigten nur hilfreich sein kann. Denn:

  • der Anwalt steht auf der Seite des Unfallopfers, die Versicherung (die den Schaden bezahlen muss) eben nicht.
  • der Rechtsanwalt berät den Geschädigten nach einem Verkehrsunfall unabhängig und nur im Interesse des Geschädigten.
  • der Anwalt ist äußerst hilfreich, wenn es darum geht, wirklich alle Ansprüche bezüglich des Ersatzes des Schadens zu identifizieren.
  • der Rechtsanwalt kennt die Tücken des Verkehrsrechts und weiß, wie Versicherungen agieren.
  • der Anwalt kostet den Geschädigten nach einem Unfall nichts, die gegnerische Versicherung muss ihn bezahlen.
  • der Rechtsanwalt übernimmt auch weitere Aufgaben, zum Beispiel die Kommunikation mit dem Zentralruf der Autoversicherer.
  • mit dem Anwalt bekommt der Geschädigte seinen Schaden in der Regel schneller von der Versicherung ersetzt.
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UNFALLHELDEN ist bekannt aus:

Rechtsanwalt versus Schadenmanagement der Versicherungen

Neben den bereits erwähnten Vorteilen ist ein Rechtsanwalt nach einem Autounfall vor allem im direkten Vergleich mit dem Schadenmanagement der Versicherungen äußerst hilfreich.

Was ist das Schadenmanagement der Versicherungen?

Als Schadenmanagement oder auch aktives Schadenmanagement bezeichnen die Versicherungen ein Maßnahmenpaket, um auf Kosten der Geschädigten Geld zu sparen.

Im Wesentlichen zielt dieses Maßnahmenpaket der Versicherungen darauf ab, den Schaden nach einem Autounfall möglichst gering darzustellen und „Kostentreiber“ (für die zahlungspflichtige Versicherung) wie eigener Gutachter, Rechtsanwalt, Ersatzfahrzeug, Schmerzensgeld, etc. zu eliminieren.

Mit dem Schadenservice der UNFALLHELDEN sind Geschädigte immer auf der sicheren Seite! Einfach den Unfall über die Website oder die kostenfreie Hotline melden, fertig. Die UNFALLHELDEN organisieren deutschlandweit erfahrene Rechtsanwälte für Verkehrsunfälle. Ohne Kostenrisiko.

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Der Zentralruf der Autoversicherer

Ein wesentliches Einfallstor in das Schadenmanagement der Versicherungen ist der Zentralruf der Autoversicherer.

Meldet sich der Geschädigte ohne Rechtsanwalt beim Zentralruf der Autoversicherer (der in Wirklichkeit nur ein Gemeinschaftsunternehmen der Versicherungen ist), so versuchen die Versicherungen unmittelbar, den Geschädigten von allen Maßnahmen fernzuhalten, die dem Ersatz seines eigenen Schadens nützen können.

Die Versicherungen versuchen zu verhindern, dass der Geschädigte einen eigenen Gutachter beauftragt, einen Rechtsanwalt beauftragt, einen angemessenen Ersatzwagen beansprucht oder Nutzungsausfall geltend macht, Schmerzensgeld verlangt und noch vieles mehr.

Näheres zu dem Maßnahmenpaket der Versicherungen erklärt dieser Beitrag.

Überlässt der Geschädigte also die Regulierung des Schadens ohne Rechtsanwalt der gegnerischen Versicherung, so spart er der Versicherung viel Geld, sich selbst aber nicht.

Kosten des Rechtsanwalts bei Teilschuld an dem Autounfall

Wer trägt die Kosten des Rechtsanwalts, wenn der Geschädigte eine Teilschuld trägt?

Liegt dem Geschädigten an dem Autounfall eine Teilschuld zur Last, so wird die Versicherung nur den Anteil regulieren, der sich aus dem entstandenen Schaden nach Abzug des prozentualen Mitverschuldensanteils ergibt. Es sei denn, der Anwalt wurde von den UNFALLHELDEN organisiert.

Ansonsten gilt folgendes:

Dazu ein einfaches Rechenbeispiel: Schaden: EUR 10.000,-, Mitverschuldensanteil: 30%, Schaden, der durch die Versicherung reguliert wird: EUR 7.000,-.

Die Versicherung wird daher als Schadensersatz nur denjenigen Betrag an Anwaltskosten bezahlen, der auf den regulierten Schaden von EUR 7.000,- entfällt.
Die Kosten des Rechtsanwalts aus dem Differenzbetrag hätte der Geschädigte grundsätzlich selbst zu tragen.

Dies kann aber dadurch vermieden werden, dass- vereinfacht gesagt – der Auftrag des Rechtsanwalts nur auf denjenigen Betrag an Schaden erstreckt wird, den die Versicherung zu zahlen verpflichtet ist.

In dem Fall sind vom Geschädigten keine weiteren Kosten des Rechtsanwalts zu tragen, weil keine weiteren Kosten entstanden sind.

Auch in Teilschuldfällen braucht der Geschädigte also nicht zu fürchten, dass er neben der Versicherung Teile des Schadens im Sinne der Kosten des Rechtsanwalts zu tragen hat.

Mit dem Schadenservice der UNFALLHELDEN sind Geschädigte immer auf der sicheren Seite. Wenn der Anwalt von den UNFALLHELDEN organisiert wurde, besteht für Geschädigte kein Kostenrisiko.

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Das sagen unsere Kunden:

Excellenter Service, sehr empfehlenswert. Das beste was mir passieren konnte nach einem Autounfall…

Karolin S.
Karolin S.UNFALLHELDEN-Kundin

Einfach genial! Der beste Service im Bereich Unfallabwicklung …einfach Hammer, besser gehts nicht 🙂 Top

Soheyl K.
Soheyl K.UNFALLHELDEN-Kunde

Sehr guter Service bin voll zufrieden

Greta G.
Greta G.UNFALLHELDEN-Kundin

… alleine hätte ich das wohl nie geschafft.

Nine M.
Nine M.UNFALLHELDEN-Kundin

Sehr guter Service, ich war rundum zufrieden. Die Unfallhelden nehmen einem lästige Arbeit ab.

Christoph D.
Christoph D.UNFALLHELDEN-Kunde

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