Autounfall: Gutachten erstellen lassen?

Sollte man nach einem Unfall ein Gutachten erstellen lassen und muss dieses von der Versicherung bezahlt werden?

Nach einem Autounfall stellt sich schnell die Frage, wie hoch ist der Schaden am KFZ bzw. die Reparaturkosten, ist eine Wertminderung eingetreten und wie hoch ist der Restwert des KFZ.

Ein Sachverständiger kann mittels Schadengutachten viele dieser Fragen beantworten.

Darf ein Geschädigter einen Gutachter beauftragen und muss die Versicherung das Gutachten bezahlen?

Der Geschädigte hat nach einem Autounfall das Recht, den Schaden an seinem KFZ durch einen unabhängigen KFZ-Gutachter ermitteln zu lassen.

Das ist nur dann anders, wenn ein sog. Bagatellschaden vorliegt (ca. 700 – 800 Euro). In dem Fall genügt ein Kostenvoranschlag zur Regulierung, ein detailliertes Unfallgutachten ist nicht erforderlich und wird von der Versicherung auch nicht erstattet.

Ein erfahrener Sachverständiger allerdings weiß dies und wird in dem Fall, in dem die Bagatellgrenze nicht überschritten wird, kein vollwertiges Gutachten erstellen, sondern nur ein sog. Kurzgutachten, dessen Kosten wiederum gleichermaßen von der gegnerischen Versicherung erstattet werden müssen.

Wie hoch sind die Kosten für ein Gutachten, die die Versicherung erstatten muss?

Sachverständige setzen für die Erstellung eines Unfallgutachten nicht beliebige Kosten an, es gibt vielmehr gewisse Kostenrahmen, in denen sich die Kosten für ein Gutachten bewegen.

Dies hängt beispielsweise davon ab, wie hoch der Schaden ist und in welcher Region sich das KFZ bei der Begutachtung befindet.

Die Versicherung muss die Kosten für ein Gutachten, das der Verunfallte nach einem Autounfall hat erstellen lassen, grundsätzlich vollständig tragen.

Der Verunfallte ist auch nicht verpflichtet, sich bei mehreren Gutachtern nach Kosten zu erkundigen und dann den günstigsten auszuwählen.

Er darf grundsätzlich den Gutachter mit der Erstellung mandatieren, den er sich ausgesucht hat, sofern er nicht davon ausgehen musste, dass dessen Kosten stark überhöht sein könnten.

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Was stellt ein Sachverständiger in einem Schadengutachten fest?

Der Gutachter dokumentiert in seinem Gutachten zunächst den Schaden (mit konkreter Beschreibung und Lichtbildern), der durch den Autounfall am KFZ entstanden ist.

Außerdem ermittelt er anhand des festgestellten Schadens die Reparaturkosten nach dem Unfall, eine eventuelle Wertminderung und ggf. auch den Restwert bzw. Wiederbeschaffungswert des KFZ nach dem Autounfall.

Außerdem stellt der Gutachter fest, wie lange die Reparatur des KFZ in etwa dauern wird und wie hoch infolgedessen der Nutzungsausfall während der Reparatur in Geld ist. Auch den Nutzungsausfall muss die Versicherung erstatten.

Wie lange dauert die Erstellung eines Schadengutachtens?

Das hängt meist davon ab, wie stark der Gutachter mit Arbeit belastet ist und ob er darauf angewiesen ist, zum Beispiel in Restwertbörsen verbindliche Angebote bezüglich des verunfallten KFZ zu ermitteln.

Generell dürfte ein Gutachten innerhalb eines Zeitraums von zwei bis drei Werktagen zu erstellen sein.

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Nennt man das fiktive Abrechnung?

Von fiktiver Abrechnung spricht man dann, wenn die Reparaturkosten und sonstige Kosten bzw. der Schaden auf der Grundlage eines Gutachtens bei der Versicherung geltend gemacht werden.

In diesem Fall werden die Kosten von der Versicherung beansprucht, ohne dass sie bereits konkret angefallen sind. Werden beispielsweise die Kosten für die Reparatur anhand einer konkreten Rechnung der Werkstatt von der Versicherung verlangt, so spricht man von konkreter Abrechnung.

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Was ist der Vorteil, wenn man nach einem Autounfall ein Gutachten durch Sachverständige erstellen lässt?

Die Vorteile sind zahlreich: Der Sachverständige ermittelt den wirklich entstandenen wirtschaftlichen Schaden am KFZ, er stellt auch die Wertminderung fest, ebenso den Nutzungsausfall und ggf. den Wiederbeschaffungswert.

Damit kann der Geschädigte seinen Schaden einfach und nahezu vollständig bei der Versicherung einreichen und muss nicht mühevoll Rechnungen zusammentragen und Kosten verauslagen.

Wenn der Autounfall nach Gutachten abgerechnet wird, muss ich dann das Fahrzeug in die Werkstatt bringen und reparieren lassen?

Nein. Der Verunfallte ist nicht verpflichtet, den ihm nach dem Gutachten von der Versicherung ersetzten Schaden tatsächlich instandsetzen zu lassen.

Er kann ebenso den Geldbetrag, der sich aus dem Schadengutachten ergibt, für sich behalten.

Dasselbe gilt, wenn der Verunfallte die Reparatur an dem KFZ selbst vornimmt.

Die Versicherung kann auch nicht verlangen, dass ihr Reparaturrechnungen vorgelegt werden oder ähnliches.

Anders ist dies nur dann, wenn die Umsatzsteuer durch die Versicherung ersetzt werden soll. In diesem Fall ist der Anfall der Umsatzsteuer nachzuweisen.

Was ist der Vorteil von einem Unfallgutachten gegenüber einem Kostenvoranschlag?

Der Vorteil am Unfallgutachten liegt darin, dass es detaillierter darstellt, was die Versicherung zu ersetzen hat.

Außerdem enthält ein Kostenvoranschlag keine Angaben zu den weiteren Bestandteilen des Schadens, z.B. Nutzungsersatz und merkantiler Minderwert.

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Das sagen unsere Kunden:

Excellenter Service, sehr empfehlenswert. Das beste was mir passieren konnte nach einem Autounfall

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Christoph D.UNFALLHELDEN-Kunde

Im direkten Vergleich gibt ein Unfallgutachten Aufschluss über:

  • die voraussichtlichen Reparaturkosten
  • die voraussichtliche Reparaturdauer
  • ggf. die Wiederbeschaffungsdauer
  • ggf. den Wiederbeschaffungswert
  • die Serien- und Sonderausstattung des KFZ
  • Umrüstungen
  • Spezialumbauten
  • Neupreis
  • Nutzungsausfall
  • ggf. Wertminderung
  • ggf. Restwert
  • Abzüge für Wertverbesserungen (z.B. wegen Altschäden)
  • Reparierte und unreparierte Vorschäden
  • Reparaturwürdigkeit
  • die technischen Fahrzeugdaten
  • die Beweissicherung und Dokumentation durch Lichtbilder
  • den Reparaturweg
  • mögliche Risiken und Reparaturkostenerweiterungen
  • die Verkehrssicherheit und Fahrtauglichkeit des Unfallwagens
  • die Eigentumsverhältnisse an dem Unfallfahrzeug

Im Gegenzug beinhaltet ein Kostenvoranschlag Informationen zu:

  • den voraussichtlichen Reparaturkosten

Darf die Versicherung nach einem Unfall selbst einen Gutachter mit einem Gutachten beauftragen?

Als Verunfallter muss man sich nicht auf ein Gutachten einlassen, das ein Gutachter der Versicherung erstellt hat und man sollte dies auch nicht tun. Ebenso hat die Versicherung nach einem Unfall nicht das Recht, einen weiteren Gutachter für eine „zweite Meinung“ das Fahrzeug besichtigen zu lassen. Dies wäre nur dann der Fall, wenn das Gutachten des eigenen Gutachters derart offensichtliche Mängel aufweist, dass es schlicht nicht richtig sein kann.

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