Auffahrunfall – wer ist schuld?

Auffahrunfall – wer ist Schuld?

Auffahrunfälle sind in Deutschland keine Seltenheit, denn ein Auffahrunfall passiert schnell. Es reicht, lediglich einen kurzen Moment unachtsam zu sein. Nur einen kurzen Seitenblick auf den Mitfahrer und schon können die aufleuchtenden Bremslichter der Vorausfahrenden übersehen werden.

Trotz eventueller Vollbremsung kracht es, Ihr Fahrzeug hat meist einen ordentlichen Heckschaden und der Schock sitzt tief. Mit dem ersten Schock ist es oft schwierig die richtigen Schritte einzuleiten.

Aus dem Grund werden im Folgenden die wichtigsten Schritte und vor allem die Frage, wer die Schuld bei einem Auffahrunfall trägt, geklärt.

Folgende Schritte sind nach einem Auffahrunfall zu empfehlen abzuwickeln:

• Zunächst einmal Ruhe bewahren und sich nicht mit dem anderen Verkehrsteilnehmer streiten

• Warnblinker anmachen, Warndreieck 100m entfernt aufstellen und Warnweste anziehen

• Verletzten Personen helfen und Eventuell Krankenwagen anrufen

• Kontaktdaten der Verkehrsteilnehmer aufnehmen (Name, Anschrift, Versicherung)

• Unfallfotos machen

• Am besten noch einen Unfallbericht ausfüllen

• Bei Personenschäden ist es dringend notwendig die Polizei zu rufen, anderenfalls kann man auch darauf verzichten, obwohl es grundsätzlich immer als Beweisfunktion gut ist, die Poli-zei zu rufen

Wer trägt bei einem Auffahrunfall die Schuld?

Bei einem Auffahrunfall liegt meist die Schuld bei dem Hintermann, da dieser den Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder aufgepasst hat.

Doch die Faustregel „Wer auffährt, hat Schuld“ gilt nicht immer!

Bei einem Auffahrunfall geht man zwar zunächst davon aus, dass der Auffahrende zu schnell war und den Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden nicht eingehalten hat. Hier spricht daher erst mal der sogenannte Anscheinsbeweis für die Schuld des Auffahrenden.

Doch bei einem Auffahrunfall hat nicht immer zwingend nur der Auffahrende Schuld, denn Schuld hat immer nur derjenige, der fahrlässig oder vorsätzlich gegen die Verkehrsregeln verstößt und dadurch den Unfall verursacht hat.

So kann auch beim Vordermann die Schuld liegen, wenn dieser plötzlich eine Vollbremsung einlegt und dadurch den Unfall verursacht.

Sie haben Fragen wegen Ihres Unfalls? Wir sind immer für Sie da!

Jedoch ist die Schuldfrage immer vom Einzelfall abhängig.
Wenn der Vordermann zum Beispiel einen Auffahrunfall infolge Bremsens ohne zwingenden Grund oder Unaufmerksamkeit verursacht, kann der Vorausfahrende eine Mitschuld tragen.

Ein weiteres Beispiel ist, wenn sich ein Autofahrer von der Autobahnauffahrt kommend direkt auf die Überholspur einfädelt und ein sehr schnell fahrendes Auto nicht mehr rechtzeitig bremsen kann und auffährt.

Hier muss der Auffahrende höchstens eine Teilschuld mit sich tragen.

Bei solchen Fällen muss man aber vorsichtig sein, da viele Betrüger, die sich den Anscheinsbeweis zu Nutzen machen wollen, und bewusst Auffahrunfälle provozieren.

Eine schwierige Beurteilung der Schuld im Verkehrsrecht liegt vor allem bei einem Kettenauffahrunfall bzw. Massenkarambolagen vor. Denn wer bei einem Kettenunfall als Letzter von hinten auffährt, bekommt häufig die volle Schuld.

Das scheint oft nicht wirklich gerecht zu sein und muss nach Urteilen des OLG auch nicht immer so sein.

Denn es passiert häufig, dass ein rechtzeitig an-haltendes Fahrzeug von einem zu schnell ankommenden Auto trotz Vollbremsung von hinten gerammt wird und schuldlos in das vordere Fahrzeug geschoben wird.

Durch mehrere Urteilssprüche bestätigt, ist hier dann bei einem Kettenauffahrunfall das hinterste Fahrzeug nicht nur für den Auffahrunfall seinerseits Schuld, sondern auch für den Auffahrunfall des Vordermanns.

Alle Verkehrsteilnehmer können einiges dafür tun, das Risiko eines Auffahrunfalls zu minimieren und so Auffahrunfällen vorzubeugen. Deshalb beachten Sie folgende Punkte:

• Es muss immer der Sicherheitsabstand eingehalten werden, um bei einem plötzlichen Bremsmanöver rechtzeitig anhalten zu können. Faustregel hierfür ist: Abstand = halbe Tacholänge• Auf der Autobahn sollten Dritte beachten, dass der Abstand zwischen zwei Fahrzeugen keine Einladung zum Einscheren darstellt.

• Fahren Sie immer stets vorausschauend. Das gilt sowohl für den Fahrer, der ein Fahrzeug vor sich hat, um rechtzeitig bremsen zu können, als auch für den vorausfahrenden Fahrer, damit dieser keine Vollbremsung einlegen muss.

Um Rechtsfragen und Rechtstipps im Straßenverkehrsrecht einzuholen, schalten Sie bei einer strittigen Schuldfrage immer lieber einen Rechtsanwalt ein.

Zwar ist guter Rat teuer, doch gar kein Rat ist i.d.R. teurer. Bei strittigen Situationen können Sie Ihren Unfall außerdem jederzeit den Unfallhelden melden. Wir sind versicherungsunabhängig und für Sie kostenlos. Bei uns bekommen Sie einen Gutachter, Rechtsanwalt, Mietwagen und Werkstatt aus einer Hand.

Die UNFALLHELDEN wünschen allzeit sichere Fahrt.