Verkehrsunfall, was tun?

Wenn der Geschädigte unverschuldet in einen Verkehrsunfall gerät, beginnt kurze Zeit später für ihn der mühsame Teil:

Die Unfallabwicklung. Normalerweise sind dem Geschädigten Begriffe wie Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung und Schmerzensgeld schon einmal irgendwo begegnet, er weiß aber nicht genau, wie dies im Rahmen der Schadenabwicklung funktioniert.

Genau deshalb sind Unfallgeschädigte zumeist ein leichtes Opfer der gegnerischen Haftpflichtversicherung, die keinerlei Interesse daran hat, bei der Unfallabwicklung möglichst viel Geld zu bezahlen, sondern im Gegenteil. Der Ratgeber der UNFALLHELDEN erklärt, wie der Geschädigte nach einem Autounfall nicht auf Ansprüche verzichtet.

Der Reihe nach: Welche Schritte sind nach einem Verkehrsunfall für die Schadenabwicklung wichtig bzw. sinnvoll?

Wenn der Unfallort geräumt und sämtliche Beweise an der Unfallstelle gesichert sind, beginnt die eigentliche Schadensregulierung mit der Haftpflichtversicherung. Und dabei gilt es zunächst, eine ganz entscheidende Frage zu beantworten: Wie hoch ist die Schadenhöhe?

Die Schadenhöhe nach einem Verkehrsunfall erschöpft sich nicht nur in den Reparaturkosten.

Es bestehen je nach Einzelfall auch Ansprüche auf Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und dergleichen mehr.

Deshalb ist es als Geschädigter notwendig, zunächst überhaupt einschätzen zu können, wie hoch der durch den Autounfall entstandene Schaden tatsächlich ist.

Die erste Fehlerquelle: Falsches Vorgehen bei der Ermittlung der Schadenshöhe

Gänzlich sinnlos sind folgende Vorgehensweisen, um den Schaden zu beziffern:

  • Ein Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung ermittelt den Schaden: Es ist klar, dass die gegnerische Versicherung aus eigenem Interesse versuchen wird, den Schaden und damit ihre Ersatzleistung möglichst gering zu halten. Niemals also sollte man einen Sachverständigen akzeptieren, den die Versicherung des Unfallverursachers beauftragt hat. Ein derartiges Schadengutachten wird immer im Interesse der Versicherung erstellt. Es beziffert daher immer einen niedrigeren Schaden.
  • Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt beziffert den Schaden: Ein Kostenvoranschlag ist nicht dasselbe, wie ein Schadengutachten. Darin wird beispielsweise keinerlei Aussage über eine eingetretene Wertminderung getroffen, ferner werden die Bemessungsgrundlagen für die Nutzungsausfallentschädigung nicht abgebildet. Ein Kostenvoranschlag kann daher niemals sämtliche Ansprüche beziffern, die einem Geschädigten wegen des Schadens an seinem KFZ zustehen.

Verkehrsunfall, was tun? Warum ein eigener Sachverständiger das einzig Sinnvolle ist:

Einzig sinnvoll ist es, nach einem Verkehrsunfall einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, der nicht für die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers tätig ist und damit die Gewähr bietet, dass der entstandenen Sachschaden zutreffend ermittelt wird.

Ein Kostenrisiko braucht der Geschädigte dabei nicht zu fürchten.

Die Kosten für das Sachverständigengutachten muss die gegnerische Versicherung bezahlen.

Das gilt nur dann nicht, wenn durch den Unfall sog. Bagatellschäden entstanden sind. Von Bagatellschäden spricht man dann, wenn die Reparaturkosten nicht höher liegen, als etwa 700 bis 800 Euro.

Auch in einem solchen Fall allerdings besteht kein Kostenrisiko, weil ein Gutachter dann lediglich ein sog. Kurzgutachten erstellt, dessen Kosten wiederum die Versicherung trägt.

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Wenn das Gutachten erstellt ist, wie geht es dann weiter?

Der nächste Schritt ist sinnvoller Weise immer ein Rechtsanwalt, der die Schadenspositionen prüft und mit dem Gutachten, dem Unfallbericht und vielleicht einer Unfallskizze beim gegnerischen Versicherer einreicht. Das Verkehrsrecht ist durchaus komplex und zudem kennt der gegnerische Versicherer das Verkehrsrecht nur zu gut und ist daher dem Geschädigten nach einem Autounfall deutlich überlegen. Häufig sind es dieselben Sorgen, die einen Unfallgeschädigten davon abhalten, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Im Folgenden seien diese Sorgen übersichtlich dargestellt und außerdem erklärt der Ratgeber der UNFALLHELDEN, weshalb sie unbegründet sind.

Verkehrsunfall, was tun? Weshalb man einen Anwalt nehmen sollte:

  • „Ein Rechtsanwalt ist teuer“. Wird der Geschädigte unverschuldet in einen Autounfall verwickelt, so hat er das Recht, einen Anwalt zu beauftragen, um sich selbst Waffengleichheit mit der gegnerischen Versicherung zu verschaffen. Die Kosten dafür müssen vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung getragen werden. Ein Anwalt ist also nicht teuer.
  • „Mit einem Anwalt dauert alles länger“. In der Regel – wenn der Anwalt sich mit der Materie auskennt und die Abläufe aufeinander abgestimmt sind – erfolgt die Einreichung der Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung innerhalb von 24 Stunden. Schneller bekommt es der Geschädigte selbst sicherlich nicht hin.
  • „Die Versicherung hat gesagt, sie zahlt keinen Anwalt“. Natürlich hat die Versicherung des Unfallverursachers keinerlei Interesse daran, einen Anwalt zu bezahlen. Und dadurch (auch noch) zu riskieren, dass der Geschädigte möglicherweise seine Rechte kennt. Natürlich also versucht der gegnerische Haftpflichtversicherer, den Geschädigten vom Gang zum Anwalt abzuhalten. Und erklärt deshalb, dass er die Kosten nicht tragen würde. Davon darf man sich nicht täuschen lassen.
  • „Ein Anwalt verlangt doch immer einen Vorschuss, den will ich nicht bezahlen“. Ob ein Anwalt einen Vorschuss verlangt, hängt davon ab, was man mit dem Anwalt vereinbart. Deshalb lässt sich nicht generell sagen, dass der Geschädigte immer einen Vorschuss zu zahlen hätte.
  • „Ich probiere es mal allein, einen Anwalt kann ich ja immer noch beauftragen“. Natürlich kann anwaltliche Hilfe auch dann noch gesucht werden, wenn die Versicherung Teile des Schadensersatzanspruches gekürzt hat. Das wirft aber weitere Probleme auf:

Das, was der Unfallgegner bzw. der gegnerische Versicherer für die anwaltliche Leistung bezahlen müssen, richtet sich nach dem sog. Gegenstandswert.

Wird diese Leistung von Anfang an in Anspruch genommen, ist der gesamte Unfallschaden der Gegenstandswert.

Wird sie erst in Anspruch genommen, wenn die Schadensersatzleistung um ein paar hundert Euro gekürzt wurde, liegt der Gegenstandswert bei diesen paar hundert Euro.

Für diese Vergütung kann ein Rechtsanwalt dann nicht mehr kostendeckend arbeiten und umso schwieriger wird es, einen zu finden, der sich darum kümmern will.

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Was passiert, wenn ich nach dem Unfall nicht weiß, wo das KFZ des Schädigers versichert ist?

Solange nur das Kennzeichen des gegnerischen KFZ bekannt ist, ist das kein Problem. Über den Zentralruf der Autoversicherer lässt sich leicht in Erfahrung bringen, wo das KFZ versichert ist. Der Geschädigte selbst sollte dort allerdings anrufen, da der Zentralruf eine Einrichtung der Versicherungswirtschaft ist. Man wird also dort versuchen, ihm das Schadenmanagement der Versicherung anzudienen, um seine Ansprüche aus dem Verkehrsunfall möglichst kosteneffizient abzuwickeln.

Verkehrsunfall, was tun? Wie funktioniert der Schadenservice der UNFALLHELDEN?

Mit dem Schadenservice der UNFALLHELDEN erhält der Geschädigte nach dem Unfall sämtliche Leistungen aus einer Hand:
Die UNFALLHELDEN kümmern sich darum, dass ein versicherungsunabhängiger Gutachter den Schaden nach bestem Wissen im Sinne des Geschädigten begutachtet. In der Regel ist der Gutachter nach der Unfallmeldung innerhalb von 48 Stunden zur Stelle. Sobald das Gutachten fertig ist, wird es mit dem Unfallbericht innerhalb von 24 Stunden von einem im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt bei der gegnerischen Autoversicherung eingereicht und damit die Schadensregulierung angestoßen.

Benötigt der Geschädigte einen Ersatzwagen, so kümmern sich die UNFALLHELDEN darum, dass er ein passendes Ersatzfahrzeug zur Verfügung erhält. Und will der Geschädigte sein Fahrzeug reparieren, können ihm die UNFALLHELDEN eine passende Werkstatt organisieren, die das Fahrzeug tadellos repariert.

Mit den UNFALLHELDEN erhält das Unfallopfer größten Komfort und zugleich die vollkommene Sicherheit, dass keinerlei Kosten entstehen, die nicht vom gegnerischen Versicherer bezahlt werden müssen. Unfallabwicklung war noch nie so einfach.

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