Was muss der Unfallgeschädigte beachten, um zu seinem Recht zu kommen?
Für das Unfallopfer ist die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall meist eine große Herausforderung:
Der Geschädigte weiß meist um seine Schadenspositionen wenig und weiß vielleicht, dass ihm Reparaturkosten und Schmerzensgeld vom Schädiger bzw. dem gegnerischen Haftpflichtversicherer zu ersetzen sind.
Positionen wie Verbringungskosten, Nutzungsausfall, Wertminderung, Kosten für einen Leihwagen, etc., sind ihm aber vielleicht im Zusammenhang mit der Regulierung nach dem Autounfall kein Begriff.
Es empfiehlt sich daher als Unfallopfer dringend, für die Schadensregulierung professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zu leicht verzichtet der Unfallgeschädigte anderenfalls auf Ansprüche, die ihm gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung zustehen. Hinzu kommt, dass Autoversicherer kein Geld zu verschenken haben und daher versuchen werden, den Unfall zum Nachteil des Geschädigten möglichst kostengünstig abzuwickeln.
Denn eines liegt ja auf der Hand: Haftpflichtversicherer regulieren jedes Jahr tausende von Verkehrsunfällen und spart die Versicherung des Verursachers an jedem Unfall nur 50 Euro, so kommt dadurch jedes Jahr eine erhebliche Summe zusammen.
Es ist daher nicht überraschend, dass HUK, HDI und Co. bei jeder Schadensposition, die der Geschädigte geltend macht, versuchen, Geld zu sparen.
UNFALLHELDEN ist bekannt aus:
Aber wie kommt der Geschädigte zu professioneller Hilfe bei der Verkehrsunfall Schadensregulierung und was steht ihm überhaupt nach dem Verkehrsunfall zu?
Zunächst einmal:
Ist bei dem Unfall nur das Fahrzeug beschädigt worden, so hat der Geschädigte jedenfalls Anspruch auf:
- Kosten für einen unabhängigen Gutachter
- Kosten für einen Anwalt
- Reparaturkosten (möglicherweise in einer Markenwerkstatt)
- Wertminderung (sofern sie eintritt)
- Entschädigung für den Nutzungsausfall (sofern er eintritt)
- Verbringungskosten (sofern sie entstehen)
Wird der Unfallgeschädigte bei dem Autounfall verletzt, so besteht für den Geschädigten Anspruch auf :
- Ersatz der Heilbehandlungskosten
- Verdienstausfall
- Ersatz für den Haushaltsführungsschaden
- Schmerzensgeld
je nachdem, wie schwer die Verletzungen und Beeinträchtigungen sind. Insbesondere hängt davon auch ab, wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt.
Man sieht also, nach einem Unfall kommt auf Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung schnell eine ganz erhebliche Summe zu, die an den Geschädigten zu bezahlen ist.
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Aber wie kommt das Unfallopfer nun dazu, dass die Versicherung bei der Schadensregulierung auch wirklich alles bezahlt?
Professionelle versicherungsunabhängige Verkehrsopferhilfe gibt es zum Beispiel bei den Unfallhelden. Und das läuft so ab:
Der Geschädigte kann seinen Unfall einfach und komfortabel über die Website www.unfallhelden.de oder über die kostenlose Hotline 0800 72 41 794 melden.
Verkehrsunfall Schadensregulierung Schritt Nummer 1: Der Gutachter
Die UNFALLHELDEN organisieren sofort einen unabhängigen Gutachter, der mit dem Geschädigten einen Termin vereinbart, wann und wo er das verunfallte Fahrzeug besichtigen kann.
Der Gutachter ermittelt sodann die Höhe der Reparaturkosten, die eingetretene Wertminderung sowie den voraussichtlichen Nutzungsausfall in Tagen als Grundlage für die Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung.
Hat das Fahrzeug einen Totalschaden erlitten, so ermittelt er Wiederbeschaffungswert und Restwert für die weitere Regulierung. Damit lässt sich im Hinblick auf den Schaden am Auto bereits bemessen, was der Unfallgegner bzw. seine Versicherung zu bezahlen haben.
Verkehrsunfall Schadensregulierung Schritt Nummer 2: Der Anwalt
Mit dem Gutachten beauftragen die UNFALLHELDEN umgehend einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt, der den Fall bei der gegnerischen Versicherung (HUK, HDI, etc.) einreicht und so die Schadensregulierung einleitet.
Ist der Geschädigte bei dem Unfall verletzt worden, so kümmert sich der Anwalt auch um Schmerzensgeld und alle weiteren Ansprüche, die dem Verunfallten nach dem Verkehrsunfall zustehen.
Eine Rechtschutzversicherung benötigt der Geschädigte dazu übrigens nicht, die Kosten für den Anwalt sind vom Schädiger bzw. dessen Versicherung zu tragen.
Verkehrsunfall Schadensregulierung Schritt Nummer 3: Die Werkstatt
Ist die Verkehrsunfall Schadensregulierung soweit abgeschlossen und von der Versicherung der Schaden bezahlt worden, beauftragen die UNFALLHELDEN eine geeignete Werkstatt (Markenwerkstatt oder freie Qualitätswerkstatt), die das Fahrzeug nach dem Unfall repariert.
Benötigt der Verunfallte in der Zeit der Reparatur einen Leihwagen, so organisieren die UNFALLHELDEN einen Leihwagen entweder über lokale Anbieter oder ihren Premium-Partner Europcar. Auch die hierfür entstehenden Kosten sind vom gegnerischen Autoversicherer zu tragen.
Und sollten für den Weg zur Werkstatt, Lackiererei oder sonst auf dem Reparaturweg Verbringungskosten entstehen, so kümmert sich der Anwalt auch darum, dass diese von der Haftpflichtversicherung ersetzt werden.