Verkehrsunfall mit Personenschaden: Schmerzensgeld?

Verkehrsunfall mit Personenschaden: Schmerzensgeld?

Wenn der Geschädigte mehr als nur Blechschäden erlitten hat

Ein Verkehrsunfall ist ohnehin schon wenig erfreulich, schlimmer allerdings ist es, wenn bei dem Unfall Personenschäden auftreten und der Geschädigte oder die Geschädigten starke Einbußen erleiden.

Und schnell sind Schädiger bzw. seine Versicherung nach dem Unfall dabei, dem Unfallgeschädigten bei der Unfallabwicklung einen Abfindungsvergleich „anzubieten“.

Der Personenschaden

Der Personenschaden in der Unfallregulierung ist mit das Komplexeste, was an Schadenspositionen im Raum stehen kann:

Das Unfallopfer hat eine Körperverletzung erlitten, vielleicht einen Erwerbsschaden, einen Haushaltsführungsschaden, es sind Heilbehandlungskosten entstanden und die Haftpflichtversicherung hält die Haftungslage für unklar und weigert sich, dem Unfallopfer ohne Abfindungsvergleich oder Abfindungserklärung irgendetwas zu bezahlen.

Die Unfallregulierung

Die Unfallregulierung beim Personenschaden wird ein Unfallgeschädigter in der Regel ohne im Verkehrsunfallrecht erfahrenen Rechtsanwalt nicht zufriedenstellend erledigen können.

Der Unfallgegner muss den Verkehrsunfall seiner einstandspflichtigen Haftpflichtversicherung melden und diese hat ein großes Interesse daran, dem Unfallopfer für seinen Sach- und Personenschaden aus dem Unfall möglichst wenig bezahlen zu müssen.

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Der Schadensersatz

Neben dem typischen Schadensersatz im Verkehrsrecht bezüglich Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, Ersatz der Heilbehandlungskosten, Wertminderung, Kosten für das Anwaltsbüro, Reparaturkosten und weitere Ansprüche tritt als weitere Schadensposition bei der Unfallabwicklung der Schmerzensgeldanspruch.

Wenn die Körperverletzung durch den Unfall nicht nur unerheblich ist, hat der Unfallgeschädigte einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Die Schmerzensgeldbemessung nach dem Autounfall ist dabei dasjenige, was im Verkehrsrecht bzw. Verkehrsunfallrecht regelmäßig zu Streit zwischen den Unfallgeschädigten oder deren Rechtsanwalt und der Haftpflichtversicherung führt.

Schmerzensgeldtabelle

Oft hört man von einer Schmerzensgeldtabelle, nach der Personenschäden des Geschädigten vermeintlich zu bemessen sein sollen.

Eine Schmerzensgeldtabelle im engeren Sinne gibt es nicht.

Das, was als Schmerzensgeldtabelle bezeichnet wird, ist letztlich eine Zusammenstellung von Urteilen (hauptsächlich des BGH), aus denen sich ergibt, was in der Vergangenheit Geschädigten nach einem Autounfall im Rahmen der Schadenabwicklung als Schmerzensgeld zugestanden wurde.

Nach der Rechtsprechung sind Schädiger und Haftpflichtversicherung hieran allerdings nicht gebunden, da es immer auf den Einzelfall ankommt.

Und jeder Autounfall ist anders, die Schmerzensgeldbemessung also ebenfalls.

Unfallregulierung

Im Rahmen der Unfallregulierung kann ein Unfallgeschädigter daher mit seinem im Verkehrsrecht kundigen Rechtsanwalt einen gewissen Betrag ableiten, den Unfallgegner, respektive gegnerische Versicherung im Falle eines gerichtlichen Verfahrens voraussichtlich als Schmerzensgeld zu zahlen hätten und den entsprechenden Kapitalbetrag als Schadensposition geltend machen.

Ist der Geschädigte mit dem Schmerzensgeld einverstanden, das die Versicherung für den Personenschaden anbietet, so kann er dazu einen Abfindungsvergleich schließen bzw. eine Abfindungserklärung abgeben.

Die Unfallregulierung ist damit im Hinblick auf den Personenschaden abgeschlossen.

Ohne Anwaltsbüro sollte der Unfallgeschädigte dies allerdings niemals tun, zu groß ist die Gefahr, dass er sich durch den Abfindungsvergleich bezüglich der Personenschäden durch eine „Kostenpauschale“ um sein Recht bringen lässt, obwohl ihm mehr Schmerzensgeld und sonstige Ansprüche nach dem Unfall zugestanden hätten.

Reguliert der Versicherer nach dem Autounfall diese Schadensposition oder auch weitere Schadenspositionen (z.B. Erwerbsschaden und Werminderung) nicht, so wird dem Geschädigten nichts anderes übrig bleiben, als mit seinem Anwalt seinen Schmerzensgeldanspruch als Schadensersatz gerichtlich geltend zu machen.

Die UNFALLHELDEN wünschen allzeit sichere Fahrt.