Verkehrsunfall: Anwalt einschalten?
Ein Rechtsanwalt ist nach einem Verkehrsunfall sehr sinnvoll
Auch wenn es Versicherer nicht gerne hören:
Der Geschädigte sollte immer für die Geltendmachung des Schadensersatzes im Rahmen der Unfallabwicklung einen im Rechtsgebiet Verkehrsrecht versierten Anwalt einschalten.
Die meisten Menschen sind nämlich (glücklicherweise) nur sehr selten in Ihrem Leben mit einem Verkehrsunfall bzw. dem Verkehrsunfallrecht und der folgenden Unfallabwicklung konfrontiert.
Wer soll da schon wissen, welche Ansprüche und Schadenspositionen er genau hat und wie er diese als der Unfallgeschädigte nach der geltenden Rechtsprechung durchsetzen kann.
Die gegnerische Versicherung spart Geld auf Kosten der Geschädigten
Die gegnerische Versicherung, die für den Unfallgegner den Fahrzeugschaden abwickelt, will dagegen selbstverständlich so wenig Geld wie möglich für die Schadensabwicklung nach dem Autounfall ausgeben.
Zumeist weiß ein Geschädigter auch nicht, was ihm nach einem Autounfall genau zusteht, zum Beispiel
- Mietwagenkosten,
- Nutzungsausfallentschädigung,
- Wertminderung bzw. merkantiler Minderwert,
- Haushaltsführungsschaden und dergleichen.
Die Anwaltskosten muss der Geschädigte nicht bezahlen
Die Anwaltskosten treffen im Übrigen nicht das Unfallopfer, sondern müssen entsprechend der Haftungsquote (die sich an der Schuldfrage orientiert) ganz oder teilweise durch den Unfallverursacher bzw. den gegnerischen Versicherer getragen werden.
Dasselbe gilt im Übrigen bezüglich der Kosten für den Gutachter.
Daher ist es auch aus Gründen der Waffengleichheit gut, einen im Rechtsgebiet Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt zur juristischen Durchsetzung Ihrer Ansprüche an Ihrer Seite zu haben – mit der Erfahrung aus vielen tausend Fällen.
Die mit uns kooperierenden Rechtsanwälte haben diese Erfahrung. Und Sie profitieren davon.
Wir sorgen dafür, dass ein kompetenter Rechtsanwalt nach dem Unfall an Ihrer Seite steht.
Sie müssen sich um nichts kümmern.