Unfallschaden melden als Geschädigter

Ein Autounfall geschieht einige tausend Mal jeden Tag. Und sofern niemand ernsthaft verletzt wurde, ist das größte Ärgernis die sich anschließende Schadensregulierung.

Der optimale Schadenservice für die Schadensregulierung ist der Service von den UNFALLHELDEN.

Er ist einfach und komfortabel zu erreichen über die kostenfreie Schadenhotline 0800 72 41 794 oder über das Schadenformular oder die App, erhältlich für iPhone und Android.

Was für Daten benötige ich als Geschädigter, um den Schadenservice zu nutzen?

Für die Schadensregulierung notwendig sind folgende Daten:

  • Name und Vorname
  • Kennzeichen des eigenen KFZ
  • Datum und Ort, an dem der Autounfall passiert ist
  • Kennzeichen vom Unfallgegner
  • eine kurze Schilderung über den Unfallhergang (Unfallbericht)
  • ggf. Daten der weiteren Unfallbeteiligten oder Unfallzeugen

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Ist der Schadenservice rund um die Uhr erreichbar?

Ja, der Schadenservice ist 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr erreichbar.

Wie läuft die Schadensregulierung ab?

Sobald die Schadenmeldung erfolgt ist, prüft der Service, welche Maßnahmen für die Schadensregulierung sinnvoll bzw. notwendig sind und stimmt diese mit dem Geschädigten ab. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit,

  • Sachverständige, um den Unfallschaden zu ermitteln,
  • Werkstätten, um das Auto zu reparieren,
  • Autovermieter, um einen Ersatzwagen zu erhalten,
  • Rechtsanwälte im Verkehrsrecht, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen,
  • Abschleppunternehmen, um den Unfallwagen zu transportieren,

und weitere Dienstleistungen vom Schadenservice zu erhalten.

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Besteht bei der Schadensregulierung für mich ein Kostenrisiko?

Nein, es besteht kein Kostenrisiko. Nach der Prüfung der Unfallsituation bzw. des Unfallhergangs steht die Schuldfrage weitestgehend fest. Für alle Leistungen, die der Geschädigte bei der Schadensregulierung für den Unfallschaden bezieht, ist der Versicherer des Unfallgegners einstandspflichtig und muss die Kosten tragen. Der Geschädigte muss auch für keine Kosten Geld verauslagen.

Welche Maßnahmen sollte ich als Geschädigter am Unfallort treffen, die bei der Schadensregulierung nützlich sind?

Als Geschädigter ist man in besonderem Maße darauf angewiesen, dass die Nachweisbarkeit bezüglich Unfallhergang und Unfallschaden gewährleistet ist. Es ist daher besonders hilfreich, wenn an der Unfallstelle

  • die Daten der Unfallbeteiligten festgestellt werden,
  • besonders wichtig: Das Kennzeichen des Unfallgegners festgestellt wird,
  • die Personalien von Zeugen festgehalten werden,
  • Fotos von der Unfallstelle gemacht werden, die die unfallbeteiligten Fahrzeuge und die Verkehrssituation zeigen,
  • der Unfallschaden ebenfalls schon an der Unfallstelle fotografiert wird.

Sollte die Polizei zur Unfallstelle gerufen werden, nimmt sie die Daten von Unfallgegner und Zeugen in der Regel auf, sie fertigt allerdings oftmals keine Fotos. Außerdem ist es sehr langwierig, an die Informationen von der Polizei durch Akteneinsicht zu gelangen. Hat der Geschädigte selbst alle Informationen, die für die Schadensregulierung notwendig sind, geht dies erheblich schneller.

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Excellenter Service, sehr empfehlenswert. Das beste was mir passieren konnte nach einem Autounfall…

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Karolin S.UNFALLHELDEN-Kundin

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Soheyl K.UNFALLHELDEN-Kunde

Sehr guter Service bin voll zufrieden

Greta G.
Greta G.UNFALLHELDEN-Kundin

… alleine hätte ich das wohl nie geschafft.

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Nine M.UNFALLHELDEN-Kundin

Sehr guter Service, ich war rundum zufrieden. Die Unfallhelden nehmen einem lästige Arbeit ab.

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Christoph D.UNFALLHELDEN-Kunde

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Wie funktioniert die Schadensregulierung bei Unfallflucht?

Bei Unfallflucht bzw. Fahrerflucht ist die Schadensabwicklung dann nicht problematisch, wenn das Kennzeichen des fahrerflüchtigen Unfallgegners bekannt ist. Über den Zentralruf der Autoversicherer lässt sich dann nämlich in Erfahrung bringen, welcher Haftpflichtversicherer für den Schaden einstandspflichtig ist.

Begeht der Unfallverursacher Fahrerflucht und das Kennzeichen ist nicht bekannt, ist in jedem Fall Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Der Polizei gelingt es häufig, nach einem Unfall den Unfallverursacher zu ermitteln und damit auch die Daten des Versicherers, der für den Unfallschaden aufkommen muss. Oftmals haben Zeugen die Fahrerflucht unde den Unfall beobachtet, es kann also auch helfen, nach dem Autounfall um den Unfallort herum Passanten zu befragen.

Nachdem Fahrerflucht strafbar ist, wird sie meist vom Unfallverursacher nicht absichtlich, sondern aus Unachtsamkeit begangen. Es kann beispielsweise sein, dass er beim Einparken den Unfall verursacht und dies nicht bemerkt hat. Vielleicht also findet sich das Fahrzeug des Unfallverursachers in der unmittelbaren Umgebung des KFZ des Geschädigten, so dass eine Strafanzeige wegen Fahrerflucht unterbleiben kann.

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Was passiert, wenn der Unfallverursacher den Versicherungsschaden seiner Haftpflichtversicherung nicht meldet?

Es lässt sich sogar häufig beobachten, dass nach einem Autounfall der Schädiger seinen Haftpflichtversicherer nicht über den Unfallschaden informiert, um eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse zu verhindern. Umso wichtiger ist es daher als Geschädigter, alle für die Schadensregulierung notwendigen Daten zu haben, damit der Schaden zügig abgewickelt werden kann.

Warum ist ein Gutachter für die Schadenabwicklung sinnvoll?

Ein Gutachter ist grundsätzlich immer sinnvoll, um den Unfallschaden bzw. dessen Höhe zu ermitteln. Der Gutachter trifft in seinem Gutachten auch Aussagen zur Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung, was ein Kostenvoranschlag beispielsweise nicht tut. Was man allerdings nie tun sollte, ist, einen Gutachter des gegnerischen Versicherers zu akzeptieren. Denn klar ist, wenn die gegnerische Versicherung den Gutachter beauftragt hat, wird er versuchen, ihre Interessen zu wahren, und nicht die Interessen des Geschädigten.

Stimmt es, dass die Kosten für Rechtsanwalt und Gutachter vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung getragen werden müssen?

Ja. Nach dem geltenden Verkehrsrecht hat der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall das Recht, sich ein unabhängiges Bild über den Unfallschaden durch Gutachten eines Sachverständigen zu verschaffen und sich durch einen Rechtsanwalt bei der Schadensregulierung „Waffengleichheit“ mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu verschaffen, die das Verkehrsrecht natürlich sehr gut kennt. Deshalb kümmert sich der Schadenservice der UNFALLHELDEN immer darum, die bestmögliche Betreuung des Unfallopfers zu gewährleisten. Die Kosten dafür muss nach einem Unfall die gegnerische Versicherung tragen.

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Gibt es eine Frist, innerhalb derer der Unfallschaden gemeldet sein muss?

Nein, eine starre Frist zur Meldung des Unfallschadens gibt es nicht. Es ist aber so, dass nach drei Jahren zum Jahresende die Ansprüche des Geschädigten nach dem Unfall verjähren, dann also nicht mehr geltend gemacht werden können.

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