Unfallschaden: Gutachter?

Unfallschaden: Gutachter?

Nach dem Autounfall ist ein Schadengutachten sehr wichtig

Wird man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, stellt sich häufig die Frage, was als Nächstes zu tun ist. An wen muss man sich wenden, um ein qualifiziertes Unfallgutachten erstellen zu lassen?
Reicht der Kostenvoranschlag durch eine Werkstatt nicht aus? Deckt die Höhe des Gutachtens die Reparaturkosten? Wer übernimmt die Schadenabwicklung?

Ist der Schaden auch sicher ein Haftpflichtschaden? Was ist überhaupt der Unterschied zwischen einem Unfallgutachten und einem Schadengutachten?
Diese und viele weitere Fragen stellen sich jedem, der in einen unverschuldeten Unfall verwickelt wurde.

So verhält man sich richtig:

Nach dem Autounfall empfiehlt es sich, zur Beweissicherung ausreichend Fotos von der Unfallstelle zu machen. Diese erleichtern es für einen Unfallgutachter häufig ungemein, sich ein Bild vom Schadenumfang zu machen, bevor das Unfallgutachten erstellt wird.

Zudem sind derartige Fotos nützlich, um schon vor Beginn der Gutachtenerstellung mit gewisser Sicherheit feststellen zu können, wer den Unfall verschuldet hat.

Als nächstes gilt es, einen geeigneten Sachverständigen zu finden, der das Unfallgutachten bzw. Schadengutachten erstellt.

Je nach Schadenhöhe erstellt das Sachverständigenbüro ein Kurzgutachten bzw. einen sogenannten Kostenvoranschlag.

Ein „echtes“ Unfallgutachten bzw. Schadengutachten wird immer dann erstellt, wenn der Unfallschaden am KFZ die Grenze für Bagatellschäden nicht übersteigt, der Schaden also unterhalb von ca. 750 Euro liegt.

Darunter ist ein Kostenvoranschlag ausreichend, so dass die gegnerische Haftpflichtversicherung bei der Schadenabwicklung die Kosten für ein Gutachten nicht zu tragen hätte.

Lässt man den Schaden mit einem solchen Unfallgutachten abrechnen, wird der Schaden häufig niedriger beziffert sein, als durch einen unabhängigen Unfallgutachter.

Liegt der Schaden über diesem Wert, wird vom Gutachter ein ausführliches Schadengutachten erstellt.

Dieses Sachverständigengutachten beinhaltet unter anderem folgende Angaben:

Den Unfallgegner
Die Versicherung des Unfallgegners
Den Schadentag und -ort
Die voraussichtlichen Reparaturkosten
Den Wiederbeschaffungswert des KFZ
Eine Zustandbeschreibung des KFZ vor dem Schadenfall
Eine Einschätzung der unfallbedingten Wertminderung
Den voraussichtlichen Nutzungsausfall
Stellt der Schaden einen Totalschaden dar oder nicht
Restwert des KFZ

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Wer trägt bei der Schadenabwicklung die Kosten für ein Gutachten?

Ist man bei einem Autounfall der Geschädigte und nicht der Schädiger, trifft den gegnerischen Versicherer die Pflicht, für die Kosten der Gutachtenerstellung bzw. Fahrzeugbewertung in vollem Umfang aufzukommen. Der Geschädigte braucht sich also keine Sorgen zu machen, dass ihn Kosten für das Unfallgutachten treffen.

Unfallhelden Praxistipp:
Sobald das Unfallgutachten erstellt ist, besteht für den Geschädigten grundsätzlich die Möglichkeit, dieses selbst beim gegnerischen Versicherer einzureichen. Häufig werden durch Versicherungen jedoch ungerechtfertigte Kürzungen an den eingereichten Schadensgutachten vorgenommen.

Aus diesem Grund ist zu empfehlen, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Einreichung des Schadens zu mandatieren.

Auch dessen Honorar muss nicht vom Geschädigten, sondern von der Versicherung des Schädigers bezahlt werden.

Wie findet man einen geeigneten Sachverständigen?

Ein geeignetes Sachverständigenbüro zu finden, das die Schadenhöhe zutreffend und möglichst im Sinne des Geschädigten beziffert, ist bei fremdverschuldeten Autounfällen nahezu unerlässlich. Bereits im ersten Telefonat mit einem Gutachter sollte man daher die Frage stellen, ob dieser versicherungsunabhängig tätig ist. Kooperiert der Gutachter mit einer oder mehreren Versicherungen, wird er das Schadengutachten möglicherweise eher im Sinne des Versicherers als im Sinne des Geschädigten erstellen.

Der Geschädigte läuft daher Gefahr, dass die Reparaturkosten seines KFZ nicht zutreffend veranschlagt werden, sondern das Gutachten der Kostenersparnis bei der Schadenabwicklung dienen soll.

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man dann, wenn die Schadenhöhe im Sinne der Reparaturkosten so hoch ist, dass sie den Wiederbeschaffungswert des KFZ übersteigt.

In einem solchen Fall besteht der Haftpflichtschaden in der Differenz Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Dies ist der Betrag, den der Unfallgeschädigte vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherer für den unverschuldeten Schadenfall ersetzt verlangen kann.

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