Einen Unfall der Versicherung melden
Wie funktioniert das mit der Schadenmeldung?
Nach einem Autounfall steht der Geschädigte vor der Situation, dass er den Schadenfall der gegnerischen Haftpflicht-Versicherungsgesellschaft melden muss, damit ihm sein Schaden ersetzt wird.
Wie aber kann der Geschädigte den Schadenservice der Haftpflichtversicherung informieren, ohne Gefahr zu laufen, nach der Schadenmeldung übervorteilt zu werden?
Grundsätzlich sollte der Geschädigte nach einem Autounfall immer professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um von Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung den Schaden am KFZ ersetzt zu bekommen.
Über die UNFALLHELDEN zum Beispiel erhält der Geschädigte einfach und kostenfrei Verkehrsopferhilfe.
Dazu kann er ganz einfach eine Schadenmeldung über die Website oder über die kostenfreie Hotline 0800 72 41 794 abgeben und einen Unfallbericht mit kurzen Worten abgeben.
Dieser Unfallbericht erleichtert es erheblich, die Schuldfrage an dem Autounfall zu beurteilen.
Der Schadenservice der UNFALLHELDEN informiert dann einen vor Ort ansässigen unabhängigen KFZ-Gutachter, der das KFZ beim Geschädigten besichtigt und damit den Schaden beziffert, um die Schadenmeldung korrekt bei der gegnerischen Haftpflicht-Versicherungsgesellschaft einreichen zu können.
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In der Regel kommt der Gutachter innerhalb 24 Stunden zum Geschädigten, um das KFZ zu besichtigen.
Parallel dazu finden die Unfallhelden über den Zentralruf der Autoversicherer bereits heraus, wo das gegnerische Fahrzeug versichert ist. Weshalb der Geschädigte im Übrigen den Zentralruf der Autoversicherer nicht selbst ansprechen sollte, erklärt dieser Beitrag.
Sobald das Gutachten vorliegt, leitet der Schadenservice der UNFALLHELDEN dieses an einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt weiter, der die Schadenmeldung bei der Versicherung vorbereitet und mit dem Geschädigten den Schadenfall und das weitere Vorgehen bespricht.
So ist gewährleistet, dass die Schadenmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden ab Eingang des Gutachtens bei der gegnerischen Versicherung eingeht und dort die weitere Schadensabwicklung begonnen wird.
Für diesen Service benötigt der Geschädigte übrigens keine Unfallversicherung oder Rechtsschutzversicherung, auch seine eigene Haftpflicht- oder Vollkasko-Versicherung muss nicht bemüht werden, er riskiert keinen Schadenfreiheitsrabatt und benötigt auch keine Versicherungskarte.
Damit ist gewährleistet, dass der Geschädigte zu seinem Recht kommt und sich um Schadensmeldung, Unfallabwicklung und alle dazu notwendigen Dienstleister nicht kümmern muss.
Warum der Geschädigte für den Schadenservice der UNFALLHELDEN nichts bezahlen muss?
Ganz einfach: Die UNFALLHELDEN koordinieren sämtliche an der Unfallabwicklung beteiligten Dienstleister und stellen ihnen dafür geeignete Software zur Verfügung. Dies wiederum wird von den Dienstleistern bezahlt, so dass der Unfallgeschädigte mit keinerlei Kosten belastet wird.